Originalquelle: ALLRIS-Original
202216 · 2021-05-04 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Das Amt für Soziales und Wohnen wird beginnend im ersten Quartal 2021 eine „Kommunale Suchthilfeplanung“ für die Stadt Bonn erarbeiten. Diese soll den Anforderungen moderner Sozialplanung entsprechen.
Ihre wesentlichen Elemente sind Bestandsaufnahme, Bedarfserhebung und die Formulierung von Planungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der kommunal finanzierten Bonner Angebote im Bereich der Suchthilfe.
Ziel ist es, einen Gesamtüberblick zur lokalen Entwicklung im Handlungsfeld „Sucht“ zu gewinnen und zwar betreffend
Die in der Folge regelmäßige Berichterstattung stellt zukünftig die Basis der kommunalen Steuerung und Qualitätssicherung dar und ermöglicht es der Bundesstadt Bonn gemeinsam mit den Trägern vor Ort, bedarfsorientierte und bedarfsgerechte Angebot
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 11.1 Kommunale Suchthilfeplanung zur Kenntnis genommen 202216 Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Seite 1 von 1