Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9392) # Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61- Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer TiefgarageAktenzeichen: 459509 202226 · 2021-02-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage auf dem Grundstück der ehemaligen Godesberger Hauptschule vor, die abgebrochen werden soll. Das Baugrundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch Wohnen, Schulnutzung und in Teilen gewerblicher Nutzung in III-/ IV-geschossiger Bebauung. Nach Bauberatung liegt nun eine genehmigungsfähige Planung für die geplante Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes mit Staffelgeschoss bzw. mit Satteldach im Bereich der Friesdorfer Straße vor. Die Kindertagesstätte soll im Erdgeschoss untergebracht werden, mit Anschluss an den großzügigen Freizeitbereich. In dem Objekt sollen 63 geförderte Wohneinheiten entstehen, deren notwendige Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden sollen. Die Hauseingänge werden über einen Fußweg erreicht, der die Friesdorfer Straße und die Aennchenstraße verbindet. An der Friesdorfer Straße sind zudem Ladenlokalflächen sowie ein Gemeinschaftsraum für das genossenscha _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - mit Maßgabe - 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · abgelehnt - 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · zur Kenntnis genommen - 2021-04-27 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.44 Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61 - Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage Aktenzeichen: 459509 BBB-Antrag zur Vorlage 202226 vertagt 202226-01 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: 1. Das mit Drucksachennummer 202226 näher bezeichnete Bauvorhaben Friesdorfer Straße 57-61 wird von der Bezirksvertretung Bad Godesberg - wegen seiner zu hohen baulichen Dichte, seiner fehlenden Einfügung in die nähere Umgebung und der nach Bezug künftig mutmaßlich unzureichenden Durchmischung von unterschiedlichen sozialen Bevölkerungsgruppen - nicht befürwortet. 2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert die Oberbürgermeisterin auf, das Vorhaben in der geplanten Form nicht zu genehmigen. Seite 1 von 1 ### 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.14 Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61 - Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage Aktenzeichen: 459509 BBB-Antrag zur Vorlage 202226 abgelehnt 202226-01 Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit Mehrheit gegen BBB und AfD Beschluss: 1. Das mit Drucksachennummer 202226 näher bezeichnete Bauvorhaben Friesdorfer Straße 57-61 wird von der Bezirksvertretung Bad Godesberg - wegen seiner zu hohen baulichen Dichte, seiner fehlenden Einfügung in die nähere Umgebung und der nach Bezug künftig mutmaßlich unzureichenden Durchmischung von unterschiedlichen sozialen Bevölkerungsgruppen - nicht befürwortet. 2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert die Oberbürgermeisterin auf, das Vorhaben in der geplanten Form nicht zu genehmigen. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202226-01 Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61- Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer TiefgarageAktenzeichen: 459509BBB-Antrag zur Vorlage 202226 {#nv-10032} **Sachverhalt** Das Bauvorhaben fügt sich auf Grund seiner Ausmaße und der im Vergleich zur Umgebungsbebauung zu massiv projektierten Menge an Wohnnutzung im Innenbereich nicht in bejahender Weise in die Nachbarschaft ein. Die geplante Erstellung von 63 Einheiten geförderten Wohnraums steht insbesondere dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft nach einer Durchmischung des Wohngebietes entgegen. Das mit dem Projekt einhergehende zusätzliche Kfz-Verkehrsaufkommen wird die Friesdorfer Straße als Einbahnstraße zusätzlich belasten und wirft Fragen auf; zumal in direkter Nähe bereits ein Wohnhaus mit 20 Einheiten entsteht. **Beschlussvorschlag** 1. Das mit Drucksachennummer 202226 näher bezeichnete Bauvorhaben Friesdorfer Straße 57-61 wird von der Bezirksvertretung Bad Godesberg - wegen seiner zu hohen baulichen Dichte, seiner fehlenden Einfügung in die nähere Umgebung und der nach Bezug künftig mutmaßlich unzureichenden Durchmischung von unterschiedlichen sozialen Bevölkerungsgruppen - nicht befürwortet. 2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert die Oberbürgermeisterin auf, das Vorhaben in der geplanten Form nicht zu genehmigen. ### 202226-02 ST Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61- Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer TiefgarageAktenzeichen: 459509 {#nv-10241} **Stellungnahme der Verwaltung** Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bauherr einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bzw. eines Bauvorbescheides hat, sofern das Vorhaben in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung errichtet wird. Dies lässt sich aus dem Grundsatz der Baufreiheit ableiten, welcher dem Grundrecht auf Eigentum – Art. 14 des Grundgesetzes – immanent ist. Wie in der Mitteilungsvorlage – DS [__202226__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=9392) – ausgeführt, fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – ein, so dass die eingereichte Bauvoranfrage positiv zu beurteilen ist. Die verkehrliche Erschließung des geplanten Objekts wird im Rahmen des Bauantrags im Detail darzulegen sein. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, wie der Hol- und Bringverkehr der geplanten Kindertagesstätte organisiert werden kann. Auch die sichere Zu- und Abfahrt zur geplanten Tiefgarage an der Friesdorfer Straße ist im Baugenehmigungsverfahren planerisch darzustellen, zumal erst im Rahmen einer konkretisierten Planung der Nachweis der notwendigen Stellplätze erfolgen kann. Bereits vor Bauantragstellung ist ein Mobilitätskonzept mit der Verkehrspla _Gekürzt._ ### 202226-02 Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61- Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer TiefgarageAktenzeichen: 459509 {#nv-2000075} **Sachverhalt** Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden , da sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt. **Beschlussvorschlag** Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden , da sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt. **Begründung** Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage auf dem Grundstück der ehemaligen Godesberger Hauptschule vor, die abgebrochen werden soll. Das Baugrundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch Wohnen, Schulnutzung und in Teilen gewerblicher Nutzung in III-/IV-geschossiger Bebauung. Nach Bauberatung liegt nun eine genehmigungsfähige Planung für die geplante Errichtung eines III-geschossigen Gebäudes mit Staffelgeschoss bzw. mit Satteldach im Bereich der Friesdorfer Straße vor. Die Kindertagesstätte soll im Erdgeschoss untergebracht werden, mit Anschluss an den großzügigen Freizeitbereich. In dem Objekt sollen 63 geförderte Wohneinheiten entstehen, deren notwendige Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden sollen. Die Hauseingänge werden über einen Fußweg erreicht, der die Friesdorfer Straße und die Aennchenstraße verbindet. An der Friesdorfer Straße sind zudem Ladenlokalflächen sowie ein Gemeinschaftsraum für das genossenschaftliche Wohnen und _Gekürzt._