Originalquelle: ALLRIS-Original
202237 · 2021-02-17 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen die durch die Radaranlage Rheinaue entstandene Verkehrsgefährdung durch ruckartig bremsenden Fahrzeuge zu beseitigen bzw. minimieren
Der Rat der Stadt Bonn möge durch einen Beschluss zeigen, dass es sich bei
der Radarmaßnahme um eine Verkehrssicherungsmaßnahme handelt und nicht primär um eine Maßnahme der Stadtkasse.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Hinweis:
Das Formular ist aktuell wieder automatisiert abrufbar; die relevanten Links wurden zwischenzeitlich berichtigt.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen die durch die Radaranlage Rheinaue entstandene Verkehrsgefährdung durch ruckartig bremsenden Fahrzeuge zu beseitigen bzw. minimieren
Der Rat der Stadt Bonn möge durch einen Beschluss zeigen, dass es sich bei der Radarmaßnahme um eine Verkehrssicherungsmaßnahme handelt und nicht primär um eine Maßnahme der Stadtkasse.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Hinweis:
Das Formular ist aktuell wieder automatisiert abrufbar; die relevanten Links wurden zwischenzeitlich berichtigt.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Hinweis:
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.30 Bürgerantrag: Klärungsbedarf Standort/Hinweisbeschilderung Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme Rheinaue vertagt 202237 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen die durch die Radaranlage Rheinaue entstandene Verkehrsgefährdung durch ruckartig bremsenden Fahrzeuge zu beseitigen bzw. minimieren Der Rat der Stadt Bonn möge durch einen Beschluss zeigen, dass es sich bei der Radarmaßnahme um eine Verkehrssicherungsmaßnahme handelt und nicht primär um eine Maßnahme der Stadtkasse. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Hinweis: Das Formular ist aktuell wieder automatisiert abrufbar; die relevanten Links wurden zwischenzeitlich berichtigt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.24 Bürgerantrag: Klärungsbedarf Standort/Hinweisbeschilderung Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme Rheinaue vertagt 202237 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen die durch die Radaranlage Rheinaue entstandene Verkehrsgefährdung durch ruckartig bremsenden Fahrzeuge zu beseitigen bzw. minimieren Der Rat der Stadt Bonn möge durch einen Beschluss zeigen, dass es sich bei der Radarmaßnahme um eine Verkehrssicherungsmaßnahme handelt und nicht primär um eine Maßnahme der Stadtkasse. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.10 Bürgerantrag: Klärungsbedarf Standort/Hinweisbeschilderung Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme Rheinaue abgelehnt 202237 Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung AfD Der Bürgerantrag wurde abgelehnt. Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen die durch die Radaranlage Rheinaue entstandene Verkehrsgefährdung durch ruckartig bremsenden Fahrzeuge zu beseitigen bzw. minimieren Der Rat der Stadt Bonn möge durch einen Beschluss zeigen, dass es sich bei der Radarmaßnahme um eine Verkehrssicherungsmaßnahme handelt und nicht primär um eine Maßnahme der Stadtkasse. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Hinweis: Das Formular ist aktuell wieder automatisiert abrufbar; die relevanten Links wurden zwischenzeitlich berichtigt. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bürgerantrag bittet darum Maßnahmen zu beschließen, um die Verkehrsgefährdung von ruckartig bremsenden Fahrzeugen zu minimieren. Zudem soll dargelegt werden, dass die Radarmaßnahme eine Verkehrssicherungsmaßnahme darstellt.
Die Verwaltung sieht ebenfalls Handlungsbedarf in Bezug auf die Verkehrssicherheit und hat aus diesem Grunde die Geschwindigkeitsmessanlage errichtet.
Die Verwaltung ist als kommunale Ordnungsbehörde befugt, an Gefahrenstellen Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Der Begriff einer solchen Gefahrenstelle ist im Ordnungsbehördengesetz NRW in §48 Abs. 2 i. V. m. den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften definiert.
Die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage in der Ludwig-Erhard-Allee wurde im Einvernehmen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde errichtet. Der dort überwachte Streckenabschnitt wurde bereits 2015 durch die Unfallkommission als Unfallhäufungsstelle (UHS BN 1/15) eingestuft mit der sich die städtische Unfallkommission im Hinblick darauf befasst, wie die dort die Unfallgefahr gesenkt und die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Ein Baustein der Maßnahmen ist die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage, deren Errichtung für die Verwaltung
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die von ihr angeblich aus Gründen der Verkehrssicherung, in Wahrheit aber aus monetären Erwägungen aufgestellte neue Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wieder abzubauen und diese an einer Stelle neu zu errichten, die tatsächlich die Voraussetzungen für den Aufbau einer solchen Anlage erfüllt.