Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9440) # Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) 202253 · 2021-05-17 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zur Realisierung einer Radschnellroute in den Bonner Rheinauen, linksrheinisch, in den Abschnitten 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke und 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße zu. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Radroute, linksrheinische Rheinaue Abschnitt 2.2: von Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke und Abschnitt 2.3: von Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße ist ein Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der Bauzeit/Ausführungszeit ist die Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirats dringlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz, NRW“ - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS-Nr.1910687). Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich die Förderung der festgelegten Maßnahmen als Gesamtpaket bewilligt. Diese Maßnahmen müssen nun im Durchführungszeitraum 2019 - 2022 umgesetzt werden Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das Ziel, _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-05-17 · Naturschutzbeirat · abgelehnt - 2021-05-19 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · vertagt - 2021-06-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ohne Ergebnis - 2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · abgelehnt - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-17 · Naturschutzbeirat —— Beschlussauszug Sitzung des Naturschutzbeirates vom 17.05.2021 4.2 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) abgelehnt 202253 Abstimmungsergebnis: in geheimer Abstimmung mit Mehrheit bei 1 Gegenstimme und drei Enthaltungen abgelehnt. Beschluss: Die Vorlage wurde abgelehnt. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zur Realisierung einer Radschnellroute in den Bonner Rheinauen, linksrheinisch, in den Abschnitten 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke und 2.3: Konrad- Adenauer-Brücke bis Hardtstraße zu. Die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Projekt wurden im Vorfeld an die Mitglieder des Naturschutzbeirates weitergeleitet. Herr Haux – Stadtplanungsamt – erläutert zunächst nochmals das Gesamtpr _Gekürzt (2958 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:69411?offset=1200_ ### 2021-05-19 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 19.05.2021 6.12 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202253 verwiesen 202253-01 DA Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB, CDU, FDP in den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen Der verwiesene Dringlichkeitsantrag hatte folgenden Wortlaut: 1. Die Planung der links- und rechtsrheinischen Fahrradschnellroute in den Abschnitten 2.2. und 2.3 wird nicht weiterverfolgt. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich alternative Routen in dem betroffenen Bereich der Rheinaue zu entwickeln, die keinen oder nur einen sehr begrenzten Eingriff in den Vegetationsbestand zur Folge haben. Baumfällungen sind dabei zu vermeiden. Seite 1 von 1 ### 2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.8 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202253 abgelehnt 202253-01 DA Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und FDP Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt. Er hatte folgenden Wortlaut: 1. Die Planung der links- und rechtsrheinischen Fahrradschnellroute in den Abschnitten 2.2. und 2.3 wird nicht weiterverfolgt. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich alternative Routen in dem betroffenen Bereich der Rheinaue zu entwickeln, die keinen oder nur einen sehr begrenzten Eingriff in den Vegetationsbestand zur Folge haben. Baumfällungen sind dabei zu vermeiden. Seite 1 von 1 ### 2021-06-24 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.26 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 202253-03 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: Der Rat hält den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde (DS-Nr. 202253), für den geplanten Ausbau einer Radroute zur Radschnellroute in der linksrheinischen Rheinaue, für unberechtigt. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln soll gem. § 75 LNatSchG NRW über die Befreiung entscheiden. Seite 1 von 1 ### 2021-06-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021 5.26 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) geändert beschlossen 202253-03 Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-02 mit Maßgabe, Mehrheit gegen BBB, Rheingrün, AfD, FDP und Stv. Fahrenholtz Beschluss: Der Rat hält den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde (DS-Nr. 202253), für den geplanten Ausbau einer Radroute zur Radschnellroute in der linksrheinischen Rheinaue, für unberechtigt. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln soll gem. § 75 LNatSchG NRW über die Befreiung entscheiden. Der Rat beschließt folgende Maßgaben: 1. Die Verwaltung wird gebeten, sofern die Befreiung durch die Obere Naturschutzbehörde erfolgt und es zu einer Umsetzung der Radschnellroute kommt, in den nächsten 12 Monaten 100 neue Bäume in Beuel rechtsrheinisch un _Gekürzt (2513 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46533?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202253-01 DA Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202253 {#nv-2001014} **Sachverhalt** Die baumfreien Flächen in der Rheinaue reichen aus, um eine Route auch innerhalb der Rheinaue ohne oder mit nur geringem Baumschlag zu verwirklichen. Diese wurden jedoch aus Sicht der BBB-Fraktion nicht ausreichend geprüft und den zuständigen Gremien gar nicht zur Beratung vorgelegt. Außerdem weisen die Planungsunterlagen zu den Abschnitten 2.2 und 2.3. eine „Verbreiterung des Radweges bzw. gemeinsamer Geh- und Radweg“ aus. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg wird einer Radschnellroute nicht gerecht und wirft nicht nur die Frage nach der Förderfähigkeit dieses Abschnittes auf, sondern auch nach der Sicherheit der Fußgänger angesichts der angestrebten Geschwindigkeit der Radfahrenden. **Beschlussvorschlag** 1. Die Planung der links- und rechtsrheinischen Fahrradschnellroute in den Abschnitten 2.2. und 2.3 wird nicht weiterverfolgt. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich alternative Routen in dem betroffenen Bereich der Rheinaue zu entwickeln, die keinen oder nur einen sehr begrenzten Eingriff in den Vegetationsbestand zur Folge haben. Baumfällungen sind dabei zu vermeiden. **Begründung** Begründung der Dringlichkeit: Dass Votum ist dringlich, da der Landschaftsbeirat die in Rede stehende Planung am vergangenen Montag abgelehnt hat und eine kurzfristige Vorlage der Verwaltung für die nächste Ratssitzung zu erwarten steht, mit der der Beschluss des Beirates aufgehoben werden soll. Im Übrigen sei auf die Begründung der Verwaltung zur Sache hingewiesen: „ Die Radroute, linksrheinische Rheinaue Abschnitt 2.2: von Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke und Abschnitt 2.3: von Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße ist ein Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der Bauzeit/Ausführungszeit ist die Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirats dringlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden .“ ### 202253-03 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) {#nv-2001219} **Sachverhalt** Der Rat hält den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde (DS-Nr. [__202253__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9440) ), für den geplanten Ausbau einer Radroute zur Radschnellroute in der linksrheinischen Rheinaue, für unberechtigt. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln soll gem. § 75 LNat SchG NRW über die Befreiung entscheiden. **Beschlussvorschlag** Der Rat hält den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde (DS-Nr. [__202253__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=9440&refresh=false&TOLFDNR=21929) ), für den geplanten Ausbau einer Radroute zur Radschnellroute in der linksrheinischen Rheinaue, für unberechtigt. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln soll gem. § 75 LNat SchG NRW über die Befreiung entscheiden. **Begründung** Begründung der Dringlichkeit: Das Projekt ist ein Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung (DS-Nr. [__202253__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=9440&refresh=false&TOLFDNR=21929) ) widersprochen. Unter Berücksichtigung der Bau- bzw. Ausführungszeit ist eine Entscheidung über den Widerspruch durch den Rat noch vor der Sommerpause unbedingt notwendig. Die Vorlage konnte im Anschluss an die Sitzung des Naturschutzbeirates nicht mehr fristgerecht für den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, der ein Empfehlungsrecht hat, fertiggestellt werden. **Verfahren** Für die Realisierung des vom Rat in 2019 beschlossenen Projekts ist eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat SchG erforderlich. Nach planerischer Fortentwicklung und fachlicher Prüfung der Maßnahme will die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Bonn die Befreiung erteilen. Das Verfahren dazu _Gekürzt._ ### 202253-04 AA Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Alternativen zu Baumfällungen prüfen -Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)Antrag zur Vorlage 202253-03 {#nv-2001514} **Sachverhalt** Aus Sicht der Antragsteller ist es wünschenswert möglichst viele Bäume zu erhalten. Dies könnte möglicherweise z.B. durch eine alternativen Wegeführung, der Umpflanzung von Großbäumen oder auch durch zwei getrennter Einbahnradwege erreicht werden. Das Umpflanzen von Großbäumen bis zu einem Stammumfang von 150cm und einem Ballendurchmesser von 300cm wird beispielsweise unter [__https://www.opitz-international.de/portfolio/optimal-3000-plus/__](https://www.opitz-international.de/portfolio/optimal-3000-plus/) angeboten. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu dem einzuleitenden Verfahren bei der Höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Köln fördermittelunschädlich Alternativen dahingehend zu prüfen, dass möglichst wenig Bäume gefällt werden müssen. ### 202253-02 AA Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)Antrag zur Vorlage 202253-03 {#nv-2001560} **Sachverhalt** Mit der Neupflanzung von 100 neuen Bäumen rechtsrheinisch bzw. 120 neuen Bäumen linksrheinisch sollen die Fällungen der Bäume im Zuge der Verbreiterung der beiden Radrouten ausgeglichen werden. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird gebeten, sofern die Befreiung durch die Obere Naturschutzbehörde erfolgt und es zu einer Umsetzung der Radschnellroute kommt, in den nächsten 12 Monaten 100 neue Bäume in Beuel rechtsrheinisch und 120 neue Bäume linksrheinisch als Ausgleich für die Radschnellroute zu pflanzen Dabei werden neben der Rheinaue links- und rechtsrheinisch folgende Bereiche als Pflanzstandorte besonders berücksichtigt bzw. geprüft: 1. Entsprechend dem Beschluss zu DS 1912768 am Alten Rheinarm an der Limpericher Straße 2. Der Bereich südlich der Nordbrücke rechtsrheinisch 3. Entsprechend ZURES die Hitzeinseln in Beuel: Beueler Zentrum, Gewerbegebiet Beuel Ost und Pützchen. 4. Entsprechend ZURES die Hitzeinseln in Bad Godesberg: Zentrum und Bad Godesberg Nord 5. Entsprechend ZURES die Hitzeinseln im Bundesviertel und im Bonner Norden/Castel 6. In Bad Godesberg werden u.a. folgende Bereiche geprüft: Kurpark, Redoutenpark, Drachensteinpark, Park bei Haus Carstanjen, Panorampark