Originalquelle: ALLRIS-Original
202262 · 2021-02-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt.
Auf dem Grundstück sollen insgesamt 6 Reihenhäuser mit Garagen errichtet werden. Für die beiden Baumaßnahmen der Häuser 3 und 4 müssen eine Stiel-Eiche mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm sowie weitere fünf satzungsgeschützte Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 200 cm gefällt werden.
Die Stiel-Eiche (Quercus robur, Baum Nr. 17) weist einen Stammumfang von 216 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 19 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Bei den weiteren satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um einen Berg-Ahorn (Baum Nr. 6, 190 cm Stammumfang), eine Esche (Baum Nr. 7, 102 cm Stammumfang) und drei Berg-Ahorne (Baum Nr. 8-10, Stammumfang 105 cm, 100 cm und 188 cm). Alle Bäume befinden sich in einem befriedigenden oder ausreichenden Zustand.
Bei Realisierung der Baumaßnahme müssen diese Bäume zur Fällung freigegeben werden, da sie sich im Bereich des zu errichtenden Baukörpers oder im Arbeitsbereich befinden und daher nicht erhalten werden können.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt B
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.32 Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens vertagt 202262 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter- Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 6.29 Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ungeändert beschlossen 202262 Abstimmungsergebnis: angenommen mit Mehrheit gegen BBB und Linke bei Enthaltung Grüne Beschluss: Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter- Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Seite 1 von 1
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Das Bauvorhaben wird vor einer Beschlussfassung der BVGO vorgestellt. Insbesondere ist darzustellen, ob durch eine Umplanung der Baum erhalten werden kann.
Sachverhalt
Auf dem in Rede stehenden Grundstück im Muffendorfer Metzental wurde im März 2023 die dort Anfang 2021 begonnene Bautätigkeit zur Errichtung von 6 Reihenhäusern eingestellt. Statt den einst von KSK-Immobilien (Immobilienmakler der Kreissparkasse Köln) beworbenen "Stadtvillen" (Preise pro Haus sollen über 800.000 Euro gelegen haben) findet sich am besagten Standort heute nur ein vor sich hin rottender Rohbau. Das vor Ort zurückgelassene unfertige Gebäude hat spätestens ab April 2024 seine formelle Legalität verloren und ist wie ein Schwarzbau zu behandeln. Die Bauruine beeinträchtigt mit ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- und Ortsbild von Muffendorf in erheblicher Weise. Angesichts der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Bonn erscheint es geboten, den Eigentümer nunmehr zur Vollendung des Baus oder zum Abriss der Ruine heranzuziehen.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._