Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9468) # Parken im Pützfelder Weg 202270 · 2021-02-17 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Feyza Yildiz Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg ## Sachverhalt Der Pützfelder Weg hat ein enormes Parkproblem. Es gibt in den umliegenden Straßen keine weiteren Parkmöglichkeiten. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben eine umfangreiche Unterschriftenliste erstellt und sich diesbezüglich an die Verwaltung gewandt. Die Verwaltung hat sich vor Ort ein Bild gemacht und geprüft, ob die weitere Schaffung von Parkmöglichkeiten in Form von Markierungen im verkehrsberuhigten Bereich möglich ist. Lt. Verwaltung sehe die Straßenverkehrsordnung sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift und Richtlinien bestimmte Maße für Stellflächen vor (2, 50m x 5, 00m). Mit diesen Maßen sei eine weitere Schaffung von Markierungen aufgrund der dortigen Maße und Schachtdeckeln nicht möglich. Eine Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs wäre insoweit zu begrüßen, dass das Parken außerhalb von Markierungen gem. § 12 Straßenverkehrsordnung wieder erlaubt wäre. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben ein großes Interesse an der Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs, um den hohen Parkdruck zu reduzieren. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Pützfelder Weg möglich ist, um mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen. ## Beratungsfolge - 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-08-31 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen - 2022-03-09 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.53 Parken im Pützfelder Weg vertagt 202270 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Pützfelder Weg möglich ist, um mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen. Seite 1 von 1 ### 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.34 Parken im Pützfelder Weg vertagt 202270 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Pützfelder Weg möglich ist, um mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen. Seite 1 von 1 ### 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 6.28 Parken im Pützfelder Weg vertagt 202270 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Pützfelder Weg möglich ist, um mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen. Seite 1 von 1 ### 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 16.06.2021 6.30 Parken im Pützfelder Weg vertagt 202270 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Pützfelder Weg möglich ist, um mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202270-01 ST Parken im Pützfelder Weg {#nv-9697} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Parkplatzprobleme der Anwohner des Pützfelder Weges sind der Verwaltung bereits seit geraumer Zeit bekannt. In den 1990er Jahren war die dortige Parksituation zudem Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Da das Wohngebiet als verkehrsberuhigter Bereich mit entsprechender Beschilderung (Verkehrszeichen (VZ) 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO)) ausgewiesen ist, gelten somit die damit verbundenen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen. Es darf lediglich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren und Fahrzeuge nur in den wenigen gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Vorrangig dient der Abschnitt dem Aufenthalt von Personen. Die derzeitige Gestaltung des angesprochenen Bereichs als Mischverkehrsfläche steht mit der vorhandenen Beschilderung gleichwohl regelkonform im Einklang. Bei Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs könnte auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen nach den allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung geparkt werden. Beim Wegfall der vorhandenen Beschilderung könnte zudem der Konflikt auftreten, dass die öffentliche Verkehrsfläche keine separaten Gehweganlagen (z. B. durch Borde von der Fahrbahn getrennt) aufweist und zugleich eine höhe _Gekürzt._ ### 202270-02 AA Parken im Pützfelder WegBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202270 {#nv-2002513} **Sachverhalt** Erläuterung erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag der Verwaltung „ Bei entsprechender Beschlussfassung regt die Verwaltung daher an, unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen auszuloten, ob Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Stellflächen. “ wird wie folgt ergänzt: Das Ergebnis der Prüfung wird den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich mitgeteilt und diesen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Anschließend unterbreitet die Verwaltung der Bezirksvertretung Bad Godesberg in deren Sitzung am 10. November 2021 einen Beschlussvorschlag, der auf die von der Bürgerschaft eingegangenen Anregungen möglichst Rücksicht nimmt.“ ### 202270-03 Parken im Pützfelder Weg {#nv-2005090} **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung richtet die sechs zusätzlichen Parkplätze gemäß Anlage 2 ein. **Begründung** Die Verwaltung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 31.08.2021 umgesetzt und geprüft, ob unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Stellflächen im Pützfelder Weg auszuweisen. Bei dieser Prüfung konnten sieben bis neun mögliche Stellflächen identifiziert werden, die gemäß den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) als Stellplätze markiert werden können (s. Anlage 1): - Zwei Parkplätze gegenüber dem Lichtmast Nr. 8 - Zwei Parkplätze gegenüber dem Lichtmast Nr. 6 - Zwei Parkplätze gegenüber der Hausnummer 15 - Zwei Parkplätze auf Höhe der Hausnr. 6 - Ein Parkplatz auf Höhe der Hausnr. 4 Es bestehen von daher Möglichkeiten, den verkehrsberuhigten Bereich beizubehalten und zugleich mindestens sieben Stellflächen zu markieren, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Gemäß dem o.g. Beschluss wurden die anwohnenden Personen des Pützfelder Wegs per Bürgerbrief über den Vorgang informiert und um Vorschläge gebeten. Dabei wurde von mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern gewünscht, die Stellflächenmarkierung im Bereich der Hausnr. 4 und 19 nicht umzusetzen. Begründet wurde dies mit der möglichen Blockierung von Hauseingäng _Gekürzt._