Originalquelle: ALLRIS-Original
202275 · 2021-02-17 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Aufhebung einer Tempo 30-Beschilderung in einem Teilabschnitt der Ellesdorfer Straße.
Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag Online.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag Online.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.33 Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30- Regelung in der Ellesdorfer Straße vertagt 202275 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Aufhebung einer Tempo 30- Beschilderung in einem Teilabschnitt der Ellesdorfer Straße. Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.25 Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30- Regelung in der Ellesdorfer Straße vertagt 202275 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Aufhebung einer Tempo 30- Beschilderung in einem Teilabschnitt der Ellesdorfer Straße. Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag Online. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.11 Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30- Regelung in der Ellesdorfer Straße abgelehnt 202275 Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enthaltung Bzv. Stabenow, SPD Der Bürgerantrag wurde abgelehnt. Inhalt des Bürgerantrages: Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Aufhebung einer Tempo 30- Beschilderung in einem Teilabschnitt der Ellesdorfer Straße. Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag Online. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Der vorliegende Bürgerantrag befasst sich mit der Fragestellung, weshalb auf dem kurzen Streckenabschnitt auf der Ellesdorfer Straße im Bereich zwischen Antoniterstraße und Honnefer Straße Tempo 30 eingerichtet wurde und beantragt die Aufhebung dieser Verkehrsregelung.
Die Verwaltung kann die Besorgnis des Antragstellenden verstehen, dass bei einer Geschwindigkeitsreduzierung für einen kurzen Streckenabschnitt Lärm- und Schadstoffimmissionen durch das Beschleunigen und Abbremsen zu Lasten der Anlieger*innen zunehmen könnten. Bei der Empfehlung der Verwaltung, der die Mitglieder der Bezirksvertretung Bad Godesberg in der Sitzung vom 06.05.2020 zugestimmt haben, wurde diese Problematik bei den Überlegungen mit einbezogen.
Allerdings sieht die Straßenverkehrsordnung unabhängig der e.g. Immissionen eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an der Straße gelegenen schützenswerten Einrichtungen vor, um Personengruppen wie bspw. Kinder, Senior*innen etc. zu schützen. Im o.g. Straßenabschnitt befinden sich sowohl die diakonische Einrichtung der Evangelischen Frauenhilfe, eine Kindertagesstätte sowie ein Seniorenzentrum, die einen direkten Zug
_Gekürzt._
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 6. Mai 2020 (Vgl. DS __190844__ ) befürwortete die Bezirksvertretung Bad Godesberg eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ellesdorfer Straße zwischen Einmündung Honnefer Straße und Beginn der Straße An der Nesselburg auf Tempo 30, da sich im unmittelbaren Bereich mit dem Kindergarten "Monti-Haus" seinerzeit eine schützenswerte Einrichtung befand. Die vormalige Nutzung des Gebäudes Ellesdorfer Straße 43 als Kindertageseinrichtung ist aber offenbar schon vor vielen Monaten aufgegeben worden. Dem entsprechend sollte die Höchstgeschwindigkeit auf der innerörtlichen Verbindungsstraße zwischen Lannesdorf und Mehlem ihrem Charakter als Sammelstraße folgend angepasst werden.
Beschlussvorschlag
Im Streckenabschnitt auf der Ellesdorfer Straße im Bereich zwischen Antoniterstraße und Honnefer Straße wird die maximale Geschwindigkeit auf 50 km/h festgesetzt.
Sachverhalt
__Inhalt der Stellungnahme:__
Die damalige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist nicht nur aufgrund der Kindertagesstätte, sondern auch wegen des „Evangelischen Altenhilfezentrums“ eingerichtet worden, da unter dem rechtlich definierten Begriff der schützenswerten Einrichtung auch Alten- und Pflegeheime mitinbegriffen sind. Daher kommt lediglich die Anpassung und Versetzung der Tempo 30-Regelung nach Anhörung der Polizei in Betracht. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung wird abgelehnt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die damalige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist nicht nur aufgrund der Kindertagesstätte, sondern auch wegen des „Evangelischen Altenhilfezentrums“ eingerichtet worden, da unter dem rechtlich definierten Begriff der schützenswerten Einrichtung auch Alten- und Pflegeheime mitinbegriffen sind. Daher kommt lediglich die Anpassung und Versetzung der Tempo 30-Regelung nach Anhörung der Polizei in Betracht. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung wird abgelehnt.
Sachverhalt
Zur Begründung wird auf den beigefügten Beschlussauszug verwiesen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert die Oberbürgermeisterin auf, unverzüglich den bereits vor einem Jahr gefassten Beschluss
"Im Streckenabschnitt auf der Ellesdorfer Straße im Bereich zwischen Antoniterstraße und Honnefer Straße wird die maximale Geschwindigkeit auf 50 km/h festgesetzt." umzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme __DS202275-03__ .
Wortlaut der STN 202275-03:
„ Die damalige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist nicht nur aufgrund der Kindertagesstätte, sondern auch wegen des „Evangelischen Altenhilfezentrums“ eingerichtet worden, da unter dem rechtlich definierten Begriff der schützenswerten Einrichtung auch Alten- und Pflegeheime mitinbegriffen sind. Daher kommt lediglich die Anpassung und Versetzung der Tempo 30-Regelung nach Anhörung der Polizei in Betracht. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung wird abgelehnt .“