Originalquelle: ALLRIS-Original

Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte

202283 · 2021-02-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

Begründung

__Gebiet der Veränderungssperre: __

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf eine dreieckige Fläche zwischen der Sankt Augustiner Straße, der Kreuzstraße und der Combahnstraße. Der Bereich ist Bestandteil des Ortsteils Beuel-Mitte und wird durch eine Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Gewerbe in seinem Erscheinungsbild geprägt. Das nähere Umfeld des Geltungsbereichs der Veränderungssperre wird durch überwiegend 2-3 geschossige Wohnbebauung definiert. Das Gebiet selbst, kann in drei unterschiedliche Nutzungsbereiche im Süden, in der Mitte und im Norden aufgeteilt werden.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Gebiets, Richtung Kreuzstraße, vertikal gespiegelt sind 5 Wohngebäude gleicher Höhe verortet, wobei auf Höhe des Autohofes zur Kreuzstraße hin ein 4-geschossiges Wohnhaus verortet ist. Dadurch befinden sich im inneren Bereich des Geltungsbereichs der Veränderungssperre Gärten sowie Innenhöfe mit Garagen und vereinzelten Baumbeständen.

Der Norden des Geltungsbereichs wird durch die Restfläche zwischen der Kreuzung Kreuzstraße und Sankt Augustiner Straße gebildet. In ihr befindet sich eine weitere eingeschossige Verkaufsstelle des zuvor genannten Autohande

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-02-24 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 24.02.2021 7.2 Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte ungeändert beschlossen 202283 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Seite 1 von 4 Übersichtsplan zur Veränderungssperre Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich der Veränderungssperre ((Bebauungsplan Nr.. 66772222--33)) Stadtbezirk Beuel Ortsteil Beuel--Mitte Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0088..0011..22002211 110000 m Seite 2 von 4

Satzung der Bundesstadt Bonn

über die Veränderungssperre im Stadtbezirk Beuel , Ortsteil Beu e l - Mitte , für die Fläche zwischen der Sankt Augustiner

Straße, Combahnstraße und Kreuzstraße.

vom

Der Rat (bzw. der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 (2) GO NRW)

der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am

aufgrund der §§ 14, 16, 17 des Baugesetzbuches

_Gekürzt (4830 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:58790?offset=1200_

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.8 Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte ungeändert beschlossen

202283

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Beschluss:

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

An einer Aussprache beteiligten sich:

Stv. Déus -CDU-, Stv. Beu -Grüne- sowie StBR Wiesner

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