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Anpassung an den Klimawandel - Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung

202301 · 2021-03-18 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 19. Oktober 2020 das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“. Im Rahmen dieses Programms stellte die Verwaltung am 18.12.2020 einen Antrag für ein „Förderprogramm Gebäudebegrünung“.

Zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei privaten und gewerblich genutzten Gebäuden wurde das im Rahmen des Sonderprogramms maximal mögliche Budget in Höhe von 300.000€ mit einer Förderquote von 100% sowie eine Laufzeit vom 01.04.2021 – 31.12.2022 beantragt. Der zuständige Projektträger Jülich prüft die eingehenden Anträge nach dem Eingangsdatum und wird nach erfolgter Prüfung eine Rückmeldung in Form einer Bewilligung, Nachforderungen oder Ablehnung geben. Fristen für eine Rückmeldung werden seitens des Projektträgers nicht genannt.

Im Rahmen des Programms zum Klimanotstand hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 01.09.2020 die Vorlage der Verwaltung beschlossen, ein Beratungs- und Förderprogramm Begrünung (DS __201243__ ) aufzulegen und eine entspre

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

7.4 Anpassung an den Klimawandel - Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung zur Kenntnis genommen

202301

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

Der Rat nimmt Kenntnis.

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