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Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz

202304 · 2021-03-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Rat stimmt dem anliegenden Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz erforderlichen Baumaßnahmen und der entsprechenden Priorisierung zu.

Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt dem anliegenden Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz erforderlichen Baumaßnahmen und der entsprechenden Priorisierung zu.

Begründung

I. Ausgangslage

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 25.02.2016 (DS-Nr. __1513723EB8__ ) beauftragt, eine Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen vor dem

Hintergrund des weiteren Ausbaus an OGS-Plätzen zu entwickeln.

Dieses Konzept sollte den Grundsätzen folgen, dass alle für die pädagogische

Nutzung vorgesehenen Räume der Schule über den ganzen Tag von den

Kindern genutzt werden (multifunktionale Nutzung). Erfordernisse, die sich im

Rahmen des Inklusionsprozesses ergeben, müssen ebenfalls berücksichtigt werden, um allen Kindern die Teilnahme an OGS zu ermöglichen.

Die Aufstellung einer Bonner Schulbauleitlinie war ein sehr wichtiger Schritt, um langfristig eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel der Entwicklung „einer Schule für alle“ zu bewirken. Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen (Zahl der Benutzer*innen, neue

Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung in den Sozialraum…) entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren.

Die Bonner Schulbauleitlinie s

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-16 · Schulausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 16.03.2021 20.2 Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz ungeändert beschlossen 202304 Abstimmungsergebnis: - einstimmig bei Enthaltung BBB - Beschluss: Der Rat stimmt dem anliegenden Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz erforderlichen Baumaßnahmen und der entsprechenden Priorisierung zu.

Die Anlage „Priorisierungsliste/Auswertung Bedarfe an OGS an einzelnen Schulstandorten“ wurde in nicht öffentlicher Sitzung unter TOP 12.1 beraten.

An der Aussprache beteiligt sich AM Koch – Die Linke – der die Verwaltung bittet, künftig die Liste über die OGS-Maßnahmen fortzuführen und dem Schulausschuss über Fertigstellungen, Änderungen usw. zu berichten, da es sich um einen dynamischen Prozess bei der Maßnahmenumsetzung handeln würde. Ferner möchte er wissen, wie weit die Stadt Bonn von der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquote entfernt sei. Herr Zelmanski erläutert, dass derzeit rund 70% der Versorgungsquote erfüllt sei bei steigender Tendenz und eine Versorgungs

_Gekürzt (1661 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53921?offset=1200_

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.15 Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz ungeändert beschlossen

202304

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Beschluss:

Der Rat stimmt dem anliegenden Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz erforderlichen Baumaßnahmen und der entsprechenden Priorisierung zu.

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