Originalquelle: ALLRIS-Original
202307 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auszuschreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auszuschreiben.
Bereits 1977 wurde für Bonn ein Zentrenkonzept erarbeitet, welches bis heute zweimal fortgeschrieben wurde. Das derzeitige Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) ist von 2008 mit einer Ergänzung von 2012.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient in erster Linie der Steuerung der gesamtstädtischen Einzelhandelslandschaft und damit einer ausgewogenen Versorgungsstruktur. Weiterhin dient es als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB der Vorbereitung der Bauleitplanung und ist dabei als Abwägungsbelang aufzunehmen. Daneben ist es nach § 34 Abs. 3 BauGB im Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten Innenbereich zu beachten.
Ein gesamtstädtisch geltendes Konzept vereinfacht die Steuerung der Einzelhandelsplanung und stellt auch eine Investitionssicherheit für Unternehmen dar. Verwaltungsabläufe und insbesondere die Bauleitplanung können entlastet werden, wenn das Konzept methodisch fehlerfrei und somit widerspruchsfrei ist. Entsprechend ist das Konzept in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren, um eine Rechtssicherheit für die nachfolgende Bauleitplanung zu gewährleisten.
Insgesamt ist die Fortschreibung des Einzelhandels- und Z
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 01.06.2021 6.2 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept ungeändert beschlossen 202307 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB Empfehlung an den Rat: Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auszuschreiben. An der Aussprache beteiligen sich Herr Stv. Schröder –FDP-, Frau Stv. Walbröl –BBB- und Herr Stv. Weede –SPD-. Hierbei spricht sich Herr Schröder dafür aus, innerhalb des Bonner Stadtgrenzen weiteren attraktiven Einzelhandel zu ermöglichen und die Entwicklungen hinsichtlich Mobilität und Einkaufsverhalten der Bevölkerung zu berücksichtigen und bittet um Aufnahme dieser Aspekte als Ziel in der Ausschreibung und entsprechende Zustimmung zu seinem Änderungsantrag. Frau Walbröl spricht sich grundsätzlich für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus, lehnt jedoch die Beauftragung von externen Beratern ab. Herr Weede befürwortet die Vorlage bittet jedoch darum, dass an allen Stellen die Politik mit eingebunden und das auch mit in der Ausschreibung berücksichtigt werde. Seite 1
_Gekürzt (1206 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:60498?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.11 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept geändert beschlossen 202307 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auszuschreiben. Gegenstand der Ausschreibung ist im Rahmen des Kommunikations-und Abstimmungsprozesses auch eine repräsentative online Befragung des Einzelhandels, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Interessenverbände sowie der Bevölkerung.
Die fettgedruckte Ergänzung geht zurück auf den Änderungsantrag der CDU mit der DS-Nr. 202307-02 AA. Dieser wurde einstimmig ungeändert beschlossen. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.65 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept geändert beschlossen
202307
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (10.06.), einstimmig
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auszuschreiben. Gegenstand der Ausschreibung ist im Rahmen des Kommunikations-und Abstimmungsprozesses auch eine repräsentative online Befragung des Einzelhandels, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Interessenverbände sowie der Bevölkerung.
Mit der hervorgehobenen Ergänzung schließt sich der Rat der Empfehlung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (01.06) an. Die Ergänzung war ursprünglich nicht Bestandteil der Vorlage der Verwaltung.
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Sachverhalt
Das bisherige Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) legt einen Schwerpunkt auf die Sicherung der Nahversorgung in kleineren Ortsteilzentren sowie des Einzelhandels in den Stadtbezirkszentren und der Bonner Innenstadt. Dies führt unter dem Stichwort „Zentrenschädlichkeit“ oftmals zu Beschränkungen bei Ansiedelungen von attraktivem Einzelhandel innerhalb des Bonner Stadtgebiets, aber außerhalb der im Konzept definierten „Zentren“. Während eine attraktive Nahversorgung ohne Zweifel wichtig für das soziale Miteinander einer Stadt ist, werden in dem bisherigen Konzept die zunehmende Mobilität der Gesellschaft und die veränderten Konsumansprüche nicht ausreichend berücksichtigt. Durch den Onlinehandel haben sich die Erwartungen an Angebotsvielfalt und -verfügbarkeit verändert. Viele Menschen beziehen bei Ihren Kaufentscheidungen daher das Einzehandelsangebot außerhalb der Bonner Stadtgrenzen, etwa in St. Augustin, Bornheim und Wachtberg, mit ein. Zwar wird für einen vergleichbaren großflächigen Einzelhandel im Bonner Stadtgebiet in der Regel der benötigte Raum fehlen, doch steht das bisherige „kleinteilige“ Zentrenkonzept sinnvollen Konzepten häufig entgegen. Jede Beschränkung
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Als weiteres Ziel des neuen BEZK wird das Ziel der Sicherung eines attraktiven Einzelhandels im Gebiet der Stadt Bonn, unter Berücksichtigung der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung und der Wettbewerbseinflüsse der Einkaufszentren, sowie des großflächigen Einzelhandels im Bonner Umland festgeschrieben.
Sachverhalt
Der Kommunikations- und Abstimmungsprozess des neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts muss wegen der Veränderungen des Einkaufsverhaltens nicht zuletzt durch die Folgen der Corona Pandemie auf eine breite Basis und valide Daten gestellt werden. Das von der Verwaltung angekündigte Beteiligungsverfahren sollte bereits in einem frühen Stadium beginnen und repräsentativ die Betroffenen Unternehmen, ihrer Interessenverbände und insbesondere auch die Bevölkerung einbeziehen. Dem kann am besten mit einer beauftragten Onlinebefragung Rechnung getragen werden.
Beschlussvorschlag
Gegenstand der Ausschreibung ist im Rahmen des Kommunikations-und Abstimmungsprozesses auch eine repräsentative online Befragung des Einzelhandels, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Interessenverbände sowie der Bevölkerung.