Originalquelle: ALLRIS-Original
202312 · 2021-06-22 · Beschlussvorlage · öffentlich
Mit Beschluss des Hauptausschusses (DS.Nr. __1712472NV8__ ) wurde die Konzepterarbeitung und das Moderationsverfahren zur Quartiersentwicklung östlich des Beueler Bahnhofes an das externe Büro Plan lokal aus Dortmund vergeben. Das Büro unterstützte die Stadtverwaltung bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Planungsprozesses und der organisatorischen Begleitung einer umfassenden Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung. In den Sitzungen der BV Beuel am 16.06.2020 (DS-Nr. __200949__ ) und 11.08.2020 (DS-Nr. __201380__ ) erfolgten Sachstandsberichte zum Projektverlauf und eine Vorstellung zum Entwurf des Maßnahmenpakets.
Das finale Konzept liegt nun der Beschlussvorlage im Entwurf bei (siehe Anlage).
Bei Bedarf kann eine Ergebnisvorstellung des finalen Konzeptes durch das Planungsbüro Plan-lokal erfolgen.
Zielsetzung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes östlich des Beueler Bahnhofs
Mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird eine Zukunftsperspektive
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 18.08.2021
6.1 ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen geändert beschlossen
202312
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung FDP
Beschluss:
nach § 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler Bahnhofs wird in der Fassung von Januar 2021 zugestimmt.
weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen sowie hierzu auch Förderanträge zu den jeweils anwendbaren Förderprogrammen zu stellen. Zur Begleitung der Umsetzung wird der Verwaltung zusätzliches Personal entsprechend der Ausführungen in der Begründung bereitgestellt.
umgesetzt werden können, steht der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
vorgeschlagene Radroutennetz berücksichtigt werden ka
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 25.08.2021
6.1 ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen ungeändert beschlossen
202312
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Empfehlung: Der Ausschuss empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen _ _ _
Dieser lautet wie folgt:
nach § 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler Bahnhofs wird in der Fassung von Januar 2021 zugestimmt.
weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen sowie hierzu auch Förderanträge zu den jeweils anwendbaren Förderprogrammen zu stellen. Zur Begleitung der Umsetzung wird der Verwaltung zusätzliches Personal entsprechend der Ausführungen in der Begründung bereitgestellt.
umgesetzt werden können, steht der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Das Votum erfolgt nach
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 26.08.2021
6.1 ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen ungeändert beschlossen
202312
Abstimmungsergebnis: (mit Mehrheit gegen BBB)
Empfehlung:
§ 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler Bahnhofs wird in der Fassung von Januar 2021 zugestimmt.
weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen sowie hierzu auch Förderanträge zu den jeweils anwendbaren Förderprogrammen zu stellen. Zur Begleitung der Umsetzung wird der Verwaltung zusätzliches Personal entsprechend der Ausführungen in der Begründung bereitgestellt.
umgesetzt werden können, steht der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Seite 1 von 137 MA ßNAHMENÜBERSICHT Teilraum A: Ankunftsraum Bahnhof Beuel A1 Übergeordn
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.9 ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen ohne Votum
202312
Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Votum in den Rat
Empfehlung:
nach § 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler Bahnhofs wird in der Fassung von Januar 2021 zugestimmt.
weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen sowie hierzu auch Förderanträge zu den jeweils anwendbaren Förderprogrammen zu stellen. Zur Begleitung der Umsetzung wird der Verwaltung zusätzliches Personal entsprechend der Ausführungen in der Begründung bereitgestellt.
umgesetzt werden können, steht der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
In der Sitzung beantragte Herr Kunze -SPD- den Beschluss ohne Votum in den Rat zu verwiesen. Es erfolgte keine Gegenrede
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.29 ISEK östlich des Beueler Bahnhofs - Konzept und Maßnahmen geändert beschlossen
202312
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Mobilitätsausschuss (18.08) und Umweltausschuss (26.08), Mehrheit gegen BBB und FDP bei Enth. AfD
Beschluss:
nach § 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler Bahnhofs wird in der Fassung von Januar 2021 zugestimmt.
weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen sowie hierzu auch Förderanträge zu den jeweils anwendbaren Förderprogrammen zu stellen. Zur Begleitung der Umsetzung wird der Verwaltung zusätzliches Personal entsprechend der Ausführungen in der Begründung bereitgestellt.
umgesetzt werden können, steht der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
vorgeschlag
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Sachverhalt
Für das gründerzeitliche Haus Obere Wilhelmstraße 35 ist mit Bauschein vom 30.09.2014 zwar der Abbruch genehmigt worden. Seitdem steht das Haus aber als halbe Ruine auf Abbruch. Das Dach ist erheblich beschädigt, Fenster- und Türöffnungen stehen offen, auch im Erdgeschoss. Die Zugänglichkeit ist nur unzureichend durch einen mobilen Bauzaun gesichert, der durch Lücken den Zutritt auf das Grundstück zulässt. Dieser unhaltbare Zustand dauert seit fast 7 Jahren an. Vor diesem Hintergrund mutet es grotesk an, ein Sanierungs- und Nachnutzungskonzept in privater Federführung in das ISEK aufzunehmen. Es ist aus Sicht der CDU-Fraktion vielmehr an der Zeit, nunmehr seitens der Stadt im Rahmen des ISEK aktiv zu werden, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Stillstand zu beenden. Im ersten Schritt sollten ergänzend wirksame Sicherungsmaßnahmen bauordnungsrechtlich angeordnet werden.
Vor dem Hintergrund der Haushaltslage wird der immer weiter steigende Personalbestand kritisch gesehen. Insbesondere bei zeitlich befristeten Projekten ist die Projektsteuerung grundsätzlich soweit wie möglich an Externe zu vergeben und fördern zu lassen. Da auch bei der Umsetzung des ISEK Bad Godesberg eine ex
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:
1. Dem intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird für das nach § 171b BauGB abgegrenzte Gebiet östlich des Beueler Bahnhofs in der Fassung von Januar 201 zugestimmt mit der Maßgabe, die Maßnahme B 4 (Sanierungs- und Nachnutzungskonzeption für die Problemimmobilie Obere Wilhelmstraße 35),
a) In Abstimmung mit dem Eigentümer unter städtische Federführung zu nehmen und dazu b) einen kurzfristigen Umsetzungszeitraum zu bestimmen sowie
c) Städtebauförderungsmitteln zu beantragen.
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Begründung
ist als ergänzende förderfähige Maßnahmen ein externes Büro zu beauftragen, das zentrale Leistungen im Prozessmanagement übernimmt. Die Einstellung zusätzlichen Personals in der Verwaltung ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu den Anträgen bzw. Ergebnissen der Vorberatung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
I. Neuer Beschlusspunkt zu Radverkehr
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 18.08.2021 und der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda haben folgenden Beschlusspunkt ergänzt: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das vom ADFC vorgeschlagene Radroutennetz berücksichtigt werden kann.“ Stellungnahme:
Mit dem ISEK Konzept wurden die vorhandenen Radwegerouten erhoben und es wird zukünftig eine Verbesserung der Situation für den Radverkehr in Hinblick auf eine Aufwertung des Radwegenetzes, zusätzliche Fahrradabstellanlagen, Beschilderungen und eine weitgehend barrierefreie Ausgestaltung von Knotenpunkten angestrebt. Im Maßnahmenpaket werden die Maßnahmen „G3 Aufstellung eines Nahmobilitätskonzepts für das Quartier“ und „G4 Aufwertung der Anbindung an den Bröltalbahnradweg“ aufgeführt und in den Kurzbeschreibungen die vorgenannten Zielsetzungen formuliert.
Um den Forderungen nachzukommen, wird in der Maßnahme „G3 Aufstellung eines Nahmobilitätskonzept für das Quartier“ auf S. 101 im ISEK folgende Formulierung ergänzt: „Bei der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes w
_Gekürzt._