Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9628) # Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume 202331 · 2021-02-17 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Stefan Wolter ## Sachverhalt Im Jahr 2020 wurden durch eine Gartenbaufirma auf den Hausgrundstücken der Europastraße 8, 13 und 14 jeweils Bäume gefällt, die nach Einschätzung des BBB möglicherweise der Baumschutzsatzung und/oder dem Denkmalschutz unterfielen. Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, aus welchen Gründen und auf Basis welchen Beschlusses / welcher Entscheidung die Baumfällungen durchgeführt wurden, ob eine Nachpflanzungspflicht der Eigentümer besteht und dieser auch nachgekommen wurde. ## Beschlussvorschlag 1. Wann wurde in der Vergangenheit im Bereich der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf die Fällung wie vieler Bäume, die unter den Schutz der Baumsatzung fallen, aus welchen Gründen genehmigt? 2. Haben bereits gefällte Bäume unabhängig von der Baumschutzsatzung auch dem Denkmalschutz unterlegen und wenn ja, wie viele Bäume waren hiervon in der Vergangenheit betroffen und mit welcher mit dem Denkmalrecht konformen Begründung dürften diese gefällt werden? 3. Wurde den jeweiligen Grundstückseignern hinsichtlich der gefällten Bäume zu Fragen 1 und 2 eine Nachpflanzung aufgegeben und wenn ja, welchen Umfang genau umfasste die Nachpflanzungspflicht und ist dieser in allen Fällen durch die Eigentümer fristgerecht nachgekommen worden? ## Begründung dürften diese gefällt werden? 3. Wurde den jeweiligen Grundstückseignern hinsichtlich der gefällten Bäume zu Fragen 1 und 2 eine Nachpflanzung aufgegeben und wenn ja, welchen Umfang genau umfasste die Nachpflanzungspflicht und ist dieser in allen Fällen durch die Eigentümer fristgerecht nachgekommen worden? ## Beratungsfolge - 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 2.25 Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume vertagt 202331 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Großen Anfrage: 1.Wann wurde in der Vergangenheit im Bereich der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf die Fällung wie vieler Bäume, die unter den Schutz der Baumsatzung fallen, aus welchen Gründen genehmigt? 2.Haben bereits gefällte Bäume unabhängig von der Baumschutzsatzung auch dem Denkmalschutz unterlegen und wenn ja, wie viele Bäume waren hiervon in der Vergangenheit betroffen und mit welcher mit dem Denkmalrecht konformen Begründung dürften diese gefällt werden? 3.Wurde den jeweiligen Grundstückseignern hinsichtlich der gefällten Bäume zu Fragen 1 und 2 eine Nachpflanzung aufgegeben und wenn ja, welchen Umfang genau umfasste die Nachpflanzungspflicht und ist dieser in allen Fällen durch die Eigentümer fristgerecht nachgekommen worden? Seite 1 von 1 ### 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 2.10 Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume vertagt 202331 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen 2x SPD, bei Enthaltung 1x SPD Die Große Anfrage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Großen Anfrage: 1.Wann wurde in der Vergangenheit im Bereich der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf die Fällung wie vieler Bäume, die unter den Schutz der Baumsatzung fallen, aus welchen Gründen genehmigt? 2.Haben bereits gefällte Bäume unabhängig von der Baumschutzsatzung auch dem Denkmalschutz unterlegen und wenn ja, wie viele Bäume waren hiervon in der Vergangenheit betroffen und mit welcher mit dem Denkmalrecht konformen Begründung dürften diese gefällt werden? 3.Wurde den jeweiligen Grundstückseignern hinsichtlich der gefällten Bäume zu Fragen 1 und 2 eine Nachpflanzung aufgegeben und wenn ja, welchen Umfang genau umfasste die Nachpflanzungspflicht und ist dieser in allen Fällen durch die Eigentümer fristgerecht nachgekommen worden? Seite 1 von 1 ### 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 2.4 Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume zur Kenntnis genommen 202331 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Großen Anfrage: 1.Wann wurde in der Vergangenheit im Bereich der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf die Fällung wie vieler Bäume, die unter den Schutz der Baumsatzung fallen, aus welchen Gründen genehmigt? 2.Haben bereits gefällte Bäume unabhängig von der Baumschutzsatzung auch dem Denkmalschutz unterlegen und wenn ja, wie viele Bäume waren hiervon in der Vergangenheit betroffen und mit welcher mit dem Denkmalrecht konformen Begründung dürften diese gefällt werden? 3.Wurde den jeweiligen Grundstückseignern hinsichtlich der gefällten Bäume zu Fragen 1 und 2 eine Nachpflanzung aufgegeben und wenn ja, welchen Umfang genau umfasste die Nachpflanzungspflicht und ist dieser in allen Fällen durch die Eigentümer fristgerecht nachgekommen worden? Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 202331-01 ST Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume {#nv-9971} **Sachverhalt** **Zur großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: ** Eine detaillierte Beantwortung der Fragen in Bezug auf den gesamten Bereich der Amerikanischen Siedlung würde einen erheblichen Arbeitsaufwand benötigen, der vor dem Hintergrund der Aufgaben in diesem Bereich nicht vertretbar erscheint. Die Verwaltung nimmt daher hier zunächst allgemein und dann konkret zu den in der Begründung genannten Adressen Stellung. Die Amerikanische Siedlung in Bonn-Plittersdorf umfasst zahlreiche Straßenzüge, deren privater Baumbestand in Teilen unter den Anwendungsbereich der Baumsatzung fällt (gemäß § 1 a Absatz 2). Andere Bereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet, wo der Baumbestand (gemäß § 43 (1) LNat SchG NW) nicht von dieser Satzung berührt wird. Allerdings gelten hier die Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung Rheinufer der Bezirksregierung Köln. Die Amerikanische Siedlung Plittersdorf steht seit dem Jahr 2000 (mit Fortschreibung im Jahr 2015) vollständig unter Denkmalschutz (Gebäude __und__ Grünanlagen, sowie Straßenzüge). Daher ist bei allen Genehmigungen von Baumfällungen, die mit oder ohne Auflage einer Ersatzpflanzung oder der Erstellung eines Grünanlagenplans s _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Zur großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: ** Eine detaillierte Beantwortung der Fragen in Bezug auf den gesamten Bereich der Amerikanischen Siedlung würde einen erheblichen Arbeitsaufwand benötigen, der vor dem Hintergrund der Aufgaben in diesem Bereich nicht vertretbar erscheint. Die Verwaltung nimmt daher hier zunächst allgemein und dann konkret zu den in der Begründung genannten Adressen Stellung. Die Amerikanische Siedlung in Bonn-Plittersdorf umfasst zahlreiche Straßenzüge, deren privater Baumbestand in Teilen unter den Anwendungsbereich der Baumsatzung fällt (gemäß § 1 a Absatz 2). Andere Bereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet, wo der Baumbestand (gemäß § 43 (1) LNat SchG NW) nicht von dieser Satzung berührt wird. Allerdings gelten hier die Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung Rheinufer der Bezirksregierung Köln. Die Amerikanische Siedlung Plittersdorf steht seit dem Jahr 2000 (mit Fortschreibung im Jahr 2015) vollständig unter Denkmalschutz (Gebäude __und__ Grünanlagen, sowie Straßenzüge). Daher ist bei allen Genehmigungen von Baumfällungen, die mit oder ohne Auflage einer Ersatzpflanzung oder der Erstellung eines Grünanlagenplans s _Gekürzt._ **Begründung** genannten Adressen Stellung. Die Amerikanische Siedlung in Bonn-Plittersdorf umfasst zahlreiche Straßenzüge, deren privater Baumbestand in Teilen unter den Anwendungsbereich der Baumsatzung fällt (gemäß § 1 a Absatz 2). Andere Bereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet, wo der Baumbestand (gemäß § 43 (1) LNat SchG NW) nicht von dieser Satzung berührt wird. Allerdings gelten hier die Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung Rheinufer der Bezirksregierung Köln. Die Amerikanische Siedlung Plittersdorf steht seit dem Jahr 2000 (mit Fortschreibung im Jahr 2015) vollständig unter Denkmalschutz (Gebäude __und__ Grün