Originalquelle: ALLRIS-Original
202344 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begründung der Dringlichkeit: Damit die neu gebildeten Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates tagen können, müssen ihre Kompetenzen durch den Rat festgelegt werden. Um die Planung der Sitzungstermine nicht weiter zu verzögern, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung am 04.02 notwendig.
Die beigefügte Anlage ordnet die bisher gültigen Zuständigkeiten der Ausschüsse den am 21.01.21 neu gebildeten Ausschüssen zu.
Inhaltliche Änderungswünsche von Verwaltung und Politik sollen dann bis zur nächsten Sitzung des Rates am 18.03.21 abgestimmt und vorgelegt werden.
Mit der Zuordnung der bisherigen Zuständigkeiten auf die neuen Ausschüsse sollen diese baldmöglichst in die Lage versetzt werden die Fachberatungen aufzunehmen.
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.1 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn geändert beschlossen
202344-01
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-06, Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP
Beschluss:
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird in der beiliegenden Fassung unter Berücksichtigung der aufgeführten Änderungen gem. AA-06 beschlossen:
Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses
Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
• technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung;
• den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der „Digitalen Modellregion“;
• Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung
• Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind
• Mitberatung über di
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.8 Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vertagt 202344-07 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen zu der als Anlage I angefügten Zuständigkeitsordnung vor:
Ia Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation
Streichung der Ziffern: 2.2; 2.4; 2.5 und 2.8
II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe Ziffer 4.8: Der Bericht wird jährlich abgegeben.
Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 werden gestrichen und dem AEIWWA zugeordnet.
Ziffer 1.15 wird gestrichen und dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen zugeordnet.
IV Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 aus dem Finanzausschuss werden übernommen.
VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Ziffer 2.2 wird umformuliert: Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration.
Streichung Ziffer 2.5
Ziffer 2.7 wird ergänzt: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabepl
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.1 Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn geändert beschlossen
202344-07
Abstimmungsergebnis: nicht abgestimmt und ersetzt aufgrund der Beschlussfassung zu AA-12, 13 und 14
Beschluss: Es werden folgende Veränderungen an der Zuständigkeitsordnung vorgenommen: Unterausschuss für Digitalisierung und Personal (Ia):
a. Information über Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT- Bezug (z.B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc.)
b. Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw. Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den Einsatz alternativer Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem Breitband/Gigabit- Ausbau und der jeweils hierfür benötigten Infrastruktur (z. B. Bauanträge für Mobilfunksendemasten, Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von LWL zum Zwecke des Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von Lichtsignalanlagen))
c. Rege
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Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn (DS-Nr.: __202344-01__ ) hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in Bezug auf die Themen der Jugendhilfeplanung im Rahmen der Empfehlungskompetenz beteiligt wird (s. Lfd. Nr. 1.6, 1.7, 2.3 und 2.4 [S. 66ff.]).
In diesem Zusammenhang wird jedoch angeregt, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der Entscheidungskompetenz berücksichtigt wird. Die vorgeschlagene Zuständigkeitsordnung ist daher entsprechend zu ändern. Für die Verteilung eingestellter Haushaltsmittel zur Förderung von Trägern, Einrichtungen und Maßnahmen werden sozialräumliche und/oder inhaltliche Kriterien durch die Jugendhilfeplanung beschrieben und zur Entscheidung vorgelegt. Fachbezogen sollte daher der hierfür zuständige Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Entscheidungsbefugnis erhalten.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschluss zur Zuständigkeitsordnung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt:
Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses
Die __Empfehlungsrechte__ werden wie folgt erweitert:
Die __Anhörungsrechte__ werden wie folgt erweitert:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Dieser Änderungsantrag ersetzt den Antrag mit der Drs. __202344-02 AA__ . Änderungen sind durch Unterstreichung und Rotfärbung hervorgehoben.
Der Beschluss zur Zuständigkeitsordnung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt:
Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
· technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung;
· den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der Digitalen Modellregion;
· den Aufbau oder Ausbau von Netzwerken mit anderen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden oder sonstigen Einrichtungen und Organisationen.
· Grundsätzliche Mitberatung über den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung.
· Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung.
· Mitberatung über die Vergabe von IT- und Digitalisierungsprojekten.
· Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt
· Begleitung der Weiterentwicklung des Op
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu 1. Der zuständige Fachausschuss für das Thema Integration/Migration ist der Sozialausschuss und soll dies auch bleiben. Allerdings stehen dem Integrationsrat, nach der Gemeindeordnung NRW Anhörungs- und Empfehlungsrechte zu, die es zu berücksichtigen gilt. Zu 2. Die Planung und der Bau von Wohnungen sind ordinärer Bestandteil und Aufgabe eines Planungsausschusses. Wenn aber die Wohnungsverwaltung dem Sozialamt zugeordnet bleibt und auch die „Angelegenheiten des Wohnungswesens“ unverändert in der Zuständigkeit des Sozialausschuss liegt, dann rechtfertigt dies nicht die Umbenennung der beiden Ausschüsse.
Zu 3. Im Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda besteht im Gegensatz zum Hauptausschuss die Möglichkeit der Mitberatung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, die bei diesem Thema erwünscht ist.
Zu 4. Die in den Änderungsanträgen eingebrachten Änderungen waren teilweise wenig spezifisch und insgesamt unvollständig. Sie lassen wichtige Aspekte aus dem Bereich Digitalisierung und des Infrastrukturauf- bzw. -ausbau außen vor, obwohl seit einigen Jahren Kommunen verpflichtet sind, für den Breitbandausbau Zugang zur passiven Infrastruktur zu gewähren (z. B. Kanäle oder Leer
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Georg Goetz Julia Polley Christian Gold
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt in Bezug auf den Änderungsantrag __202344-04__ __AA__ wie in der beigefügten Anlage Stellung.
Sachverhalt
Erfolg mündlich.
Beschlussvorschlag
Dieser Änderungsantrag ersetzt den Antrag mit der Drs. __202344-04 AA__ . Änderungen sind durch Unterstreichung und Grünfärbung hervorgehoben.
Der Beschluss zur Zuständigkeitsordnung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt:
Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:
· technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung;
· den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der __„Digitalen Modellregion“__ ;
· den Aufbau oder Ausbau von Netzwerken mit anderen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden oder sonstigen Einrichtungen und Organisationen.
· Grundsätzliche Mitberatung über den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung. __Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung__
· Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung. __Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Begründung
Die beigefügte Anlage beinhaltet auf Grundlage der Beschlussfassung in der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates am 04.02.2021 neben den bisherigen Zuständigkeiten der Ausschüsse und Unterausschüsse nun auch die Vorschläge der Verwaltung.
Inhaltliche Änderungswünsche der Politik sollen über Änderungsanträge bis zur Sitzung des Rates am 18.03.2021 vorgelegt werden.
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen zu der als Anlage I angefügten Zuständigkeitsordnung vor:
Ia
Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation
Streichung der Ziffern: 2.2; 2.4; 2.5 und 2.8
II
Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe
Ziffer 4.8: Der Bericht wird jährlich abgegeben.
Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 werden gestrichen und dem AEIWWA zugeordnet.
Ziffer 1.15 wird gestrichen und dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen zugeordnet.
IV
Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 aus dem Finanzausschuss werden übernommen.
VIII
Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Ziffer 2.2 wird umformuliert: Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration.
Streichung Ziffer 2.5
Ziffer 2.7 wird ergänzt: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sowie die Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn.
Ziffer 2.8 geändert: Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderlic
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen zu der als Anlage I angefügten Zuständigkeitsordnung vor:
Ia Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation
Streichung der Ziffern: 2.2; 2.4; 2.5 und 2.8
II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe
Ziffer 4.8: Der Bericht wird jährlich abgegeben.
Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 werden gestrichen und dem AEIWWA zugeordnet.
Ziffer 1.15 wird gestrichen und dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen zugeordnet.
IV Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Ziffern 3.11 bis 3.20 und 4.10 aus dem Finanzausschuss werden übernommen.
VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
Ziffer 2.2 wird umformuliert: Maßnahmen im Themenbereich Vielfalt, Soziales und Integration.
Streichung Ziffer 2.5
Ziffer 2.7 wird ergänzt: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sowie die Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn.
Ziffer 2.8 geändert: Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf
_Gekürzt._
Begründung
In der Sitzung des Rates am 18.03.2021 hatte die Verwaltung angekündigt die an diesem Tage beschlossenen Änderungen an der Zuständigkeitsordnung zu prüfen und das Ergebnis dem Rat vorzulegen.
Dem kommt die Verwaltung mit der Anlage II nach. Der Anlage sind auch die Begründungen der einzelnen Änderungsvorschläge zu entnehmen.
Die Prüfung der Zuständigkeitsordnung zu den Ausschüssen des Dezernat III dauert noch an, die Ergebnisse werden in Form einer ergänzenden Stellungnahme eingebracht.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Anpassung der Zuständigkeitsordnung wurde der Hinweis aufgenommen, dass der Betriebsausschuss für die Seniorenzentren nicht für Vergabeentscheidungen zuständig sein kann, da ihm das Entscheidungsrecht als seinerzeitiger Unterausschuss des Sozialausschusses fehlt. Insofern sollte Ziffer 1.2 gestrichen werden.
Da der Betriebsausschuss zwischenzeitlich als Vollausschuss gebildet wurde, ist dieser seinerzeitige Sachgrund weggefallen und diese Änderung unter VIIIa Ziffer 1.2 wieder zu streichen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Vorschlag der Verwaltung zu, II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe, d ie Ziffer 1.15 dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen zuzuordnen, soll ersatzlos gestrichen werden.
Das Empfehlungsrecht aus Ziffer 1.15 soll beim Finanzausschuss verbleiben.
Stellungnahme der Verwaltung
Seitens Dez. III wird derzeit noch an einer Stellungnahme zur Zuständigkeitsordnung gearbeitet. Diese konnte aufgrund des großen Abstimmungsaufwandes bislang noch nicht fertig gestellt werden und kann erst zur nächsten Ratssitzung vorgelegt werden.
Begründung
**
Der Verwaltungsvorstand hat entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung der neuen Programmsteuerung im Dezernat der Oberbürgermeisterin das Smart City Board zum Lenkungsausschuss für Digitale Transformation weiterentwickelt wird. Die Organisationshoheit über Projekte zur Digitalen Transformation wurden somit auf den Lenkungsausschuss übertragen. Dieser entscheidet über die Projekte, gibt sie für die verschiedenen Stages/Phasen im Rahmen des Stage-Gate-Prozesses frei und entscheidet verbindlich über die dazugehörigen Ressourcen. Der Lenkungsausschuss besteht aus Vertreter*innen aus allen Dezernaten.
Eine Entscheidungsbefugnis des Unterausschusses Digitalisierung und Organisation würde eine Doppelung von Entscheidungen darstellen und die Reaktionszeit der Verwaltung unverhältnismäßig erhöhen. Daher ist die Ziffer 3.1 zu streichen.
Sofern für Projekte Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen, sollte der Unterausschuss Digitalisierung und Organisation vor der Beteiligung des Finanzausschusses empfehlend beteiligt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zu Drucksachennummer 202344-07
Die Verwaltung empfiehlt die Beschussvorlage 202344-07 wie folgt zu ergänzen:
Ia Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation
Streichung der Ziffer: 3.1
Begründung:
Der Verwaltungsvorstand hat entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung der neuen Programmsteuerung im Dezernat der Oberbürgermeisterin das Smart City Board zum Lenkungsausschuss für Digitale Transformation weiterentwickelt wird. Die Organisationshoheit über Projekte zur Digitalen Transformation wurden somit auf den Lenkungsausschuss übertragen. Dieser entscheidet über die Projekte, gibt sie für die verschiedenen Stages/Phasen im Rahmen des Stage-Gate-Prozesses frei und entscheidet verbindlich über die dazugehörigen Ressourcen. Der Lenkungsausschuss besteht aus Vertreter*innen aus allen Dezernaten.
Eine Entscheidungsbefugnis des Unterausschusses Digitalisierung und Organisation würde eine Doppelung von Entscheidungen darstellen und die Reaktionszeit der Verwaltung unverhältnismäßig erhöhen. Daher ist die Ziffer 3.1 zu streichen.
Sofern für Projekte Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen, sollte der Unterausschuss Digita
_Gekürzt._
Sachverhalt
Ausschüsse "Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
(II)"
sowie "
Europa, Internationales Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (IV)"
wird nicht gefolgt.
a)
Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation (Ia)
b)
Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit (VIII)
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a) Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation (Ia)
b) Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit (VIII)
_Gekürzt._
Begründung
erfolgt mündlich.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Die Zuständigkeitsordnung für den Unterausschuss Digitalisierung und Organisation zu Ia. wird folgendermaßen ergänzt:
Mitteilungen:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Zuständigkeitsordnung wird in Bezug aus den Schulausschuss ergänzt:
Neu: 1.8 Empfehlung „Maßnahmen der Digitalisierung“
Sachverhalt
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird für den Betriebsausschuss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn gemäß Anlage geändert.
Beschlussvorschlag
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird für den Betriebsausschuss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn gemäß Anlage geändert.
Begründung
Die Zuständigkeitsordnung für den Betriebsausschuss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn entspricht nicht umfassend den verbindlichen Regularien der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Vergabeordnung der Stadt Bonn.
Um die Normkonformität herzustellen, sind Anpassungen gemäß Anlage erforderlich.
Sachverhalt
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird wie folgt angepasst:
Auf Vorschlag des
__Kulturausschusses__
, Entscheidung über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren
__Anschaffungswert__
50.000 EURO
__netto__
übersteigt.
b.
NEU
__Ziffer 2.11:__
Änderungen in der Straßenbenennungsliste.
Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppe
__n__
1.15.07
__und 1.15.08__
Auf Vorschlag des
__Kulturausschusses__
, Empfehlungen über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an ö
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird wie folgt angepasst:
a. __Ziffer 2.10 wird wie folgt geändert: __
Auf Vorschlag des __Kulturausschusses__ , Entscheidung über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Plätzen oder in Grünanlagen aufgestellt werden sollen und deren __Anschaffungswert__ 50.000 EURO __netto__ übersteigt.
b. NEU __Ziffer 2.11: __
Änderungen in der Straßenbenennungsliste.
a. __Ziffer 1.16 wird wie folgt angepasst: __
Angelegenheiten des WorldCCBonn und der Beethovenhalle in Bezug auf die Produktgruppe __n__ 1.15.07 __und 1.15.08__
b. __Ziffer 1.17 wird wie folgt geändert: __
Auf Vorschlag des __Kulturausschusses__ , Empfehlungen über die Annahme von Schenkungen und den Ankauf von Kunstwerken oder die Auftragsvergabe für Kunstwerke, die an öffentliche
_Gekürzt._
Begründung
Hauptausschuss
Zu Ziffer 1. a.:
Da die Kunstkommission beratend für den Kulturausschuss tätig ist und der Kulturausschuss der Empfehlung der Kunstkommission nicht folgen muss, muss die Kunstkommission nicht erwähnt werden. Sollte sich eine Kunstkommission auflösen, ist so dennoch ein geregeltes Verfahren möglich.
Die Wertgrenze ist nicht eindeutig bestimmt.
Zu Ziffer 1. b.:
Um den Rat zu entlasten, soll dem Hauptausschuss das Entscheidungsrecht für Veränderungen der Straßenbenennungsliste übertragen werden. Der Hauptausschuss hat bereits unter Ziffer 2.7 das Entscheidungsrecht, wenn eine Bezirksvertretung von der Benennungsliste abweichen will.
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
Zu Ziffer 2. a:
WorldCCBonn und Beethovenhalle werden ab dem Haushalt 2023 getrennt voneinander in zwei Produktgruppen ausgewiesen. Aus der bisherigen Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum/Beethovenhalle wurden die Produktgruppen 1.15.07 WorldCCBonn und 1.15.08 Beethovenhalle.
Zu Ziffer 2. b:
Da die Kunstkommission beratend für den Kulturausschuss tätig ist und der Kulturausschuss der Empfehlung der Kunstkommission nicht folgen muss, muss die Kunstkommission nicht erwähnt w
_Gekürzt._