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Strategische Ausrichtung Klärschlammverwertung

202361 · 2021-03-18 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Stadt Bonn ist derzeit Mitglied der Klärschlammkooperation Rheinland (KKR) auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 24.06.2019 (DS-Nr. 1911624EB13). Mit Punkt 2 des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt sicherzustellen, dass bis zum noch zu fassenden Ratsbeschluss über einen Eintritt in die geplante KKR-GmbH eine abschließende Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen vorgenommen wird. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist in Vorbereitung. Die KKR beabsichtigt, im März 2021 die GmbH zu gründen, um im Anschluss die Verwertung des Klärschlamms der beteiligten Partner ausschreiben zu können. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln - bisher ebenfalls Mitglied der KKR - und einige Umlandgemeinden haben bereits die KLAR GmbH gegründet, die die Verwertung von Klärschlamm in einer noch zu errichtenden Klärschlamm-verbrennungsanlage im Kölner Norden vorsieht. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Stadt Bonn der KKR-GmbH beitritt. In Gesprächen wurde darauf hingewiesen, dass bis März 2021 von der Stadt Bonn eine Entscheidung hinsichtlich einer solchen Beteiligung erwartet wird. Da die Zeit für eine ausführliche Befassung der politischen Gremien mit dies

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

7.6 Strategische Ausrichtung Klärschlammverwertung zur Kenntnis genommen

202361

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

Der Rat nimmt Kenntnis.

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