Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9723) # Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2021/2022 202368 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Caritasverband für die Stadt Bonn, Diakonisches Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal: 5.300 € EUR im Jahr 2021 und 5.300 € EUR im Jahr 2022. Für den Sonderfonds werden damit in beiden Jahren Mittel in Höhe von 26.500 € zur Verfügung gestellt. ## Beschlussvorschlag Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Caritasverband für die Stadt Bonn, Diakonisches Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal: **5.300 € EUR im Jahr 2021 und** **5.300 € EUR im Jahr 2022.** Für den Sonderfonds werden damit in beiden Jahren Mittel in Höhe von 26.500 € zur Verfügung gestellt. ## Begründung Aus dem o.g. Sonderfonds erhalten die Bonner Beratungsstellen für Schwangerschafts-probleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel für Hilfen an Betroffene. Mit diesen Mitteln kann Hilfe suchenden schwangeren Frauen und jungen Müttern eine finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn finanzielle Not ein wesentlicher Grund für die Annahme einer Notlagensituation gem. § 218 ff StGB sein könnte. Ein Anspruch auf gesetzliche Hilfen darf nicht bestehen bzw. diese Hilfe darf im besonderen Einzelfall nicht ausreichend sein. Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis die Notlage der Schwangeren bzw. der jungen Mutter. Mit Hilfe des Sonderfonds können in diesen Situationen dringend benötigte Ausstattungsgegenstände für das Kind beschafft oder durch die Geburt des Kindes entstandene Verdienstausfälle und sonstige Defizite ausgeglichen oder abgemindert werden –immer unter der Maßgabe, dass keine anderen Ansprüche, z.B. an das Jobcenter, bestehen. Durch den vorzulegenden Verwendungsnachweis ist sichergestellt, dass der Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden. Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf Abruf. Die maxi _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2021/2022 ungeändert beschlossen 202368 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Caritasverband für die Stadt Bonn, Diakonisches Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal: 5.300 € EUR im Jahr 2021 und 5.300 € EUR im Jahr 2022. Für den Sonderfonds werden damit in beiden Jahren Mittel in Höhe von 26.500 € zur Verfügung gestellt. Seite 1 von 1