Originalquelle: ALLRIS-Original
210017 · 2021-03-03 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Zu 1)
Die RWE hat im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass sie 2019 rund 900.000 Tonnen Klärschlamm verbrannt und hierdurch über Kraft-Wärme-Kopplung Strom, Fernwärme und Prozessdampf erzeugt haben.
Zu 2)
Die Rückgewinnung des Phophors aus dem Klärschlamm im industriellen Maßstab stellt nach wie zuvor ein Problem dar, auch wenn die technischen und chemischen Möglichkeiten bekannt sind. Die RWE haben den Vorteil, dass sie über größere kraftwerksnahe Deponien verfügt, auf denen die Klärschlammasche zwischengelagert werden könnte, falls bis 2028 eine Phosphorrückgewinnungsanlage noch nicht in Betrieb genommen sein sollte.
Zu 3)
Die Verwaltung hat am 10. Dezember 2020 und erneut am 4. Februar 2021 im Rat angekündigt, dass sie den Ratsgremien zeitnah eine Entscheidungsgrundlage vorlegen will, falls die Klärschlammkooperation Rheinland in der bisher vorgesehenen Form nicht zustande kommt. Diese Entscheidung muss bis Ende März gefällt werden.
Als alternative Optionen wurden bisher genannt:
Falls die Mitverbrennung durch
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.10 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen verwiesen 210017 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Der Antrag wird in den Umweltausschuss verwiesen. Der Antrag hatte folgenden Wortlaut:
gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen.
Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist.
Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen will, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum mö
_Gekürzt (1224 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46824?offset=1200_
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
6.14 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen vertagt
210017
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung zunächst zur Mitberatung in die Fachausschüsse verwiesen
Der bei Anerkennung der Tagesordnung vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt:
gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen.
Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist.
Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen will, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgeste
_Gekürzt (1332 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43428?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
6.9 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
210017
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Der bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Antrag hatte folgenden Inhalt:
gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen.
Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist.
Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen will, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn
_Gekürzt (1312 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56350?offset=1200_
Sachverhalt
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die Oberbürgermeisterin nun unverzüglich und mit höchster Priorität alle Handlungsalternativen zu der „KKR-Lösung“ beleuchten muss. Hierzu zählt insbesondere, mit der KLAR GmbH über einen Beitritt zu verhandeln und diese Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Mitverbrennung ist spätestens ab 2029 ausgeschlossen, da die Konzentration von Phosphor in der Verbrennungsasche aufgrund der hohen Braunkohle-Ascheanteile technisch kaum möglich ist. Recyclebare Phosphormengen in der Asche sind nur bei so genannter Mono-Verbrennung erzielbar, also in Anlagen, in denen ausschließlich Klärschlamm thermisch verwertet wird.
Eine freihändige Vergabe der Klärschlammverwertung an RWE wäre aufgrund der fehlenden Inhouse-Fähigkeit ohnehin nicht möglich. Wenn nicht-öffentliche Partner beteiligt sind, setzt die Vergabe der Klärschlammverwertung ein öffentliches Vergabeverfahren voraus, an dem sich RWE beteiligen könnte.
Verschiedene Verfahrenstechniken zur Phosphorrückgewinnung sind grundsätzlich verfügbar, allerdings
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Antragsteller gehen davon aus, dass eine Erweiterung der MVA Bonn um eine Klärschlammverbrennung sowohl ökologisch wie ökonomisch sinnvoller ist, als ein Neubau am alten Standort. Hier ergeben sich Synergieeffekte mit der MVA und in Zusammenhang mit der Wärmenutzung und der Stromerzeugung durch das HKW-Nord. Die hohen Anforderungen an die Rauchgasreinigung am Standort der MVA Bonn würden auf die KVA übertragen.
Während der Bauphase der Anlage müsste keine teure Fremdentsorgung des Klärschlamms erfolgen. Die Anlage am Salierweg könnte weiterbetrieben werden, bis die Anlage an der MVA in Betrieb genommen werden könnte. Dies wäre ein wirtschaftlicher Vorteil, der sich positiv auf die Gebühren auswirken würde.
Weitere Klärstufen sind nicht nur ökologisch angezeigt, sondern werden in absehbarer Zeit auch gesetzliche Vorgabe werden. Es ist erforderlich den notwendigen Platz am Salierweg vorzuhalten. Auch eine perspektivische mögliche Zusammenlegung der Kläranlagen setzt voraus, dass genügend Platzangebot vorhanden ist.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird wie folgt ergänzt: