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Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen

210030 · 2021-03-11 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten:

Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt

bedarfsbezogener Anpassungen.

  1. De r Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
  1. Die Nutzungszeit des öffentlichen Bolzplatzes Holzlarer Str. wird - vorbehaltlich der Notwendigkeit - temporär eingeschränkt.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten:

Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen.

  1. De r Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
  1. Die Nutzungszeit des öffentlichen Bolzplatzes Holzlarer Str. wird - vorbehaltlich der Notwendigkeit - temporär eingeschränkt.

Begründung

Der Bedarf an Kitaplätzen im Planungsraum ist hoch. Im Kindergartenjahr 2020/2021 müssen in Holzlar noch über 100 Betreuungsplätze geschaffen werden, um alle Kinder wohnortnah versorgen zu können.

Das Gebäude der Kita Alte Bonner Str. besteht aus zwei Einheiten, einem Altbau aus den frühen dreißiger Jahren und einem Erweiterungsbau aus den Siebzigern, die dringend einer Kernsanierung bedürfen.

Zudem entspricht auch das vorhandene Raumkonzept nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine viergruppige Tageseinrichtung für Kinder. Derzeit erfolgt aufgrund der mangelnden räumlichen Kapazitäten zur Sicherung der Betriebserlaubnis bereits eine reduzierte Belegung um 10 Plätze im Ü 3 Bereich. Im Rahmen einer vom SGB durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Varianten Sanierung mit Erweiterung oder Abriss und Ersatzbau überprüft. Im Ergebnis wurde die Niederlegung des Gebäudes und die Schaffung eines Ersatzbaus beschlossen.

Im Zuge der Planung des Neubaus wird vor dem Hintergrund des Beschlusses „Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ (DS __190232__ ) ein Energiekonzep

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-11 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 11.03.2021 12.5 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen ungeändert beschlossen 210030 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: 1.Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten:

2.2 x Gruppe KiBiz-Typ GF I (40 Kinder von 2-6 Jahren) 3.2 x Gruppe KiBiz-Typ GF II (20 Kinder von 2-6 Jahren) 4.2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III (45 Kinder von 2-6 Jahren) Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen.

2.Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW

3.Die Nutzungszeit

_Gekürzt (1331 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:98166?offset=1200_

2021-03-17 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.03.2021 8.4 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen ungeändert beschlossen 210030 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ergebnis der Anhörung: Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten:

2 x Gruppe KiBiz-Typ GF I (40 Kinder von 2-6 Jahren) 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF II (20 Kinder von 2-6 Jahren) 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III (45 Kinder von 2-6 Jahren) Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen.

2.Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW

3.Die Nutzungszeit des öffentlich

_Gekürzt (1317 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54575?offset=1200_

2021-05-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.11 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen geändert beschlossen

210030

Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-01, Mehrheit gegen CDU und FDP bei Nichtanwesenheit Volt

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen

und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten:

 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF I (40 Kinder von 2-6 Jahren)  2 x Gruppe KiBiz-Typ GF II (20 Kinder von 2-6 Jahren)  2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III (45 Kinder von 2-6 Jahren) Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen.

  1. Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung

wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:  der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt  der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung  der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel  der Bewilli

_Gekürzt (2459 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56303?offset=1200_

2021-08-19 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 19.08.2021

9.1 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen zur Kenntnis genommen

210030-03

Beschluss:

Seite 1 von 1

2021-08-25 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.08.2021

12.1 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen vertagt

210030-03

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Seite 1 von 1

2021-09-09 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 09.09.2021

12.2 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen zur Kenntnis genommen

210030-03

Die Mitteilung wurde von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210030-01 AA Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs GruppenAntrag zur Vorlage 210030

Sachverhalt

Um neben den benötigten Kindergartenplätzen auch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sollen Gespräche mit der Vebowag geführt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vebowag zu sprechen, um zu prüfen, ob der Ersatzbau mit einer zusätzlichen Wohnbebauung entsprechend dem Beschluss DS 1711160 durch die Vebowag realisiert werden kann.

Um eine ansprechende Gestaltung und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen (gegenüberliegender Kohlkauer Platz), werden mindestens drei Architektenentwürfe eingeholt und den politischen Gremien vorgestellt.

Der vorhandene Steinbach wie auch der vorhandene Baumbestand werden in den Planungen, soweit es möglich ist, berücksichtigt, das heißt erha lten .

210030-02 ST Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen

Stellungnahme der Verwaltung

Zum Änderungsantrag __210030-01 AA__ teilt die Verwaltung Folgendes ergänzend mit:

Der VEBOWAG wurde bereits im November 2018 angeboten, das Grundstück Alte Bonner Straße 2 mit einer Kita zu bebauen. Voraussetzung war, dass das alte Gebäude abgerissen wird und ein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet wird. Dazu ist ein temporärer Ersatzbau notwendig. Die VEBOWAG hat zum damaligen Zeitpunkt sowie letztmalig Anfang April 2021 aus verschiedenen Gründen die Bebauung abgelehnt, so dass das SGB mit den weiteren Planungen und der Umsetzung betraut worden ist.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Übernahme durch die VEBOWAG aus den folgenden Gründen eher unwahrscheinlich:

_Gekürzt._

210030-03 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Im Hauptausschuss am 06.05.2021 wurde mit Änderungsantrag __210030-01__ folgendes beschlossen:

1) „Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vebowag zu sprechen, um zu prüfen, ob der Ersatzbau mit einer zusätzlichen Wohnbebauung entsprechend dem Beschluss DS 1711160 durch die Vebowag realisiert werden kann.“

__Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: __

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Kontakt zur VEBOWAG aufgenommen.

Die VEBOWAG kommt nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Bau von zusätzlichem Wohnraum auf der Kita nicht wirtschaftlich ist und sie daher eine Bebauung ablehnt.

Die Gründe sind im Einzelnen:

Konsequenzen einer wohnwirtschaftlichen Nutzung im Staffelgeschoss (STG)

_Gekürzt._