Originalquelle: ALLRIS-Original

Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Informationselektroniker/in“ am Heinrich-Hertz-Europakolleg zum Schuljahr 2021/2022

210033 · 2021-03-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs), Anlage A (Bildungsgänge der Berufsschule) den Antrag des Heinrich-Hertz-Europakollegs, ab dem Schuljahr 2021/2022 den neuen Bildungsgang „Informationselektroniker/in“ am Heinrich-Hertz-Europakolleg anzubieten.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Europakolleg die Genehmigung der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2021/2022 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Heinrich-Hertz-Europakolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsgangs am Berufskolleg bereits gegeben sind.

Beschlussvorschlag

1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs), Anlage A (Bildungsgänge der Berufsschule) den Antrag des Heinrich-Hertz-Europakollegs, ab dem Schuljahr 2021/2022 den neuen Bildungsgang „Informationselektroniker/in“ am Heinrich-Hertz-Europakolleg anzubieten.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Europakolleg die Genehmigung der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2021/2022 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Heinrich-Hertz-Europakolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsgangs am Berufskolleg bereits gegeben sind.

Begründung

Bisher gibt es den Ausbildungsberuf „Elektroniker/in für Informations- und Telekommunikationstechnik im Fachbereich Elektrotechnik“ auf der einen Seite und den Beruf „Informationselektroniker/in“ auf der anderen Seite.

Durch die aktuellen Entwicklungen sind die Elektro- und die Informationstechnik aber kaum noch voneinander zu trennen: Geräte und Systeme sind in Netzwerke eingebunden, die Installation von Hard- und Software gehen Hand in Hand. Diagnosen, Anpassungen, Änderungen und Instandhaltungen erfolgen unter Nutzung von softwaregestützten Werkzeugen. Gleichzeitig hat sich die Telekommunikationstechnik durch die Nutzung von IP-Technologien diesem Bereich angenähert und ist zu einer Basistechnologie geworden.

Deshalb wird künftig die Fachrichtung Telekommunikationstechnik des Berufs Elektroniker/in in den Beruf Informationselektroniker/in integriert. Die Inkraftsetzung ist für den 1. August 2021 geplant.

(Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung - BIBB

__https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/kiu51uu__ )

Das Heinrich-Hertz-Europak

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-16 · Schulausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 16.03.2021 20.3 Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Informationselektroniker/in“ am Heinrich-Hertz- Europakolleg zum Schuljahr 2021/2022 ungeändert beschlossen 210033 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: 1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs), Anlage A (Bildungsgänge der Berufsschule) den Antrag des Heinrich-Hertz-Europakollegs, ab dem Schuljahr 2021/2022 den neuen Bildungsgang „Informationselektroniker/in“ am Heinrich-Hertz-Europakolleg anzubieten. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Europakolleg die Genehmigung der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen. 3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2021/2022 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Heinrich-Hertz- Europakolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsgangs am B

_Gekürzt (1339 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53922?offset=1200_

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.16 Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Informationselektroniker/in“ am Heinrich-Hertz- Europakolleg zum Schuljahr 2021/2022 ungeändert beschlossen

210033

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs), Anlage A (Bildungsgänge der Berufsschule) den Antrag des Heinrich-Hertz-Europakollegs, ab dem Schuljahr 2021/2022 den neuen Bildungsgang „Informationselektroniker/in“ am Heinrich-Hertz-Europakolleg anzubieten.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Europakolleg die Genehmigung der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2021/2022 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Heinrich-Hertz- Europakolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigke

_Gekürzt (1323 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43390?offset=1200_