Originalquelle: ALLRIS-Original
210041 · 2021-03-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Für das Grundstück Mainzer Straße 265 zwischen Mainzer Straße, dem Fußweg und der Straße Im Vogelsang wurde am 04.02.2021 ein positiver Vorbescheid für die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern erteilt. Ein inhaltlich vergleichbarer Vorbescheid wurde bereits am 08.10.2012 unter dem Aktenzeichen 451775 VO erteilt. Das Bauvorhaben wurde am 21.11.2012 im Unterausschuss Bauplanung vorgestellt __(__ __DS-Nr. 1213474)__; ) . Der Vorbescheid ist nach Ablauf nicht verlängert worden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 8414-1 vom 02.04.1968, der eine Bautiefe von 24 m ab Straßengrenze festsetzt. Darüber hinaus gilt der Fluchtlinienplan Nr. 32/Me aus dem Jahre 1911, der eine Flucht von 13 m zur Mainzer Straße, 4 m zur Straße Im Vogelsang und 8 m in nördlicher Richtung festlegt. Das Vorhaben ist diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein allgemeines Wohngebiet in straßenseitig überwiegend II-geschossiger, offener Bauweise charakteris
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._