Originalquelle: ALLRIS-Original

Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

210055 · 2021-03-10 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Zu 1.:

Die Angabe dient dem Gesamtüberblick darüber, wie viele Mitarbeitende der Stadt Bonn aufgrund ihrer Tätigkeit mobile Arbeitsformen in Anspruch nehmen können und wie viele Mitarbeitende vor Ort benötigt werden.

Zu 2.:

Hierbei handelt es sich um Angaben aus der als Anlage beigefügten Statistik der Oberbürgermeisterin für Beschäftigte.

Zu 3.-6.:

Die im März 2017 in Kraft getretene DA Telearbeit definiert eine klare Zielsetzung: „Die Verwaltung möchte durch das Angebot der Telearbeit eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenerledigung erreichen. Durch eine flexible Büroraumnutzung soll eine Reduzierung der Flächen- und Arbeitsplatzkosten angestrebt werden.“

Die Fragesteller sind daher interessiert, einen ersten Überblick über die Entwicklung der Telearbeit insbesondere im Vergleich der Zeiträume vor und seit der Pandemie zu erhalten.

Beschlussvorschlag

  1. Wie vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn im Vergleich zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden wäre es theoretisch möglich, ihre Aufgaben auch im Wege der Telearbeit zu erfüllen und dadurch wie viele Büroarbeitsplätze mit welchen Kosten einzusparen?
  2. Trifft es zu, dass bei Wegfall eines Büroarbeitsplatzes jährlich 9.700 € Sachkosten zuzüglich 20 % der Planstellenkosten (Verwaltungsgemeinkosten) und damit z.B. bereits in der Stufe TVöD E5 über 20.000 € pro Jahr und Mitarbeitendem eingespart werden können (s. Anlage)? Wenn nein, wie hoch sind die möglichen Einsparungen pro Büroarbeitsplatz tatsächlich?
  3. Wie viele Büroarbeitsplätze und korrespondierend damit Büroarbeitsplatzkosten in welcher Höhe wurden seit Inkrafttreten der neuen „DA Telearbeit“ im März 2017 eingespart?
  4. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeitenden, denen Telearbeit genehmigt wurde, im Vergleich zu den eingesparten Büroarbeitsplätzen von 2017 bis 2019 entwickelt?
  5. Wie viele Mitarbeitende verfügen aktuell über die Möglichkeit, Telearbeit zu nutzen, und wie viele dieser Mitarbeitenden nutzen dies in einem Umfang, der es mit welcher Kostenersparnis erlauben würde

a. deren Büroarbeitsplatz in Gänze einzuspare

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-10 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 10.03.2021 1.1 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ zur Kenntnis genommen 210055 Der Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Großen Anfrage sowie der Stellungnahme der Verwaltung. Die Große Anfrage der BBB-Fraktion hatte folgenden Wortlaut:

  1. Wie vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn im Vergleich zur

Gesamtzahl der Mitarbeitenden wäre es theoretisch möglich, ihre Aufgaben auch im Wege der Telearbeit zu erfüllen und dadurch wie viele Büroarbeitsplätze mit welchen Kosten einzusparen?

  1. Trifft es zu, dass bei Wegfall eines Büroarbeitsplatzes jährlich 9.700 €

Sachkosten zuzüglich 20 % der Planstellenkosten (Verwaltungsgemeinkosten) und damit z.B. bereits in der Stufe TVöD E5 über 20.000 € pro Jahr und Mitarbeitendem eingespart werden können (s. Anlage)? Wenn nein, wie hoch sind die möglichen Einsparungen pro Büroarbeitsplatz tatsächlich?

  1. Wie viele Büroarbeitsplätze und korrespondierend damit Büroarbeits-

platzkosten in welcher Höhe wurden seit Inkrafttreten der neuen „DA Telearbeit“ im März 2017 eingespart?

  1. Wie hat s

_Gekürzt (1962 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:66869?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

6.20 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

210055-01 DA

Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt

Beschluss:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

  1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2021 ein

Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß ihrer Stellungnahme DS 210055 vorzulegen mit dem Ziel, a. die Zahl der physischen Arbeitsplätze dauerhaft sowohl in einem sanierten oder neu zu errichtenden Stadthaus als auch in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt auf ein Mindestmaß zu reduzieren, b. die Kosten für eine angemessene Pauschale für Verbrauchskosten (z.B. Strom, Heizkostensteigerung) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung den Einsparungen entgegen zu stellen, die durch eine Reduzierung der Arbeitsplätze zu a. inklusive auch der eingesparten einmaligen Baukosten erreicht werden können, c. für die im Stadthaus untergebrachten Mitarbeitenden ungeachtet der Ziffer a. die max

_Gekürzt (2754 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49959?offset=1200_

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

1.5 BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz

210055-01

Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

  1. Welche Maßnahmen sieht das Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß

Stellungnahme DS 210055 bislang im Detail vor, insbesondere aber hinsichtlich der Fragen

a. Welche Anzahl dauerhafter physischer Arbeitsplätze ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin sowohl in einem sanierten oder auch neu zu errichtenden Stadthaus sowie in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt als Mindestmaß im Vergleich zum Status Quo vorzuhalten (bitte nach einzelnen Liegenschaften aufschlüsseln)?

b. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die Kosten für eine die Vor- und Nachteile von Heimarbeit angemessen berücksichtigende Pauschale (z.B. erhöhte Verbrauchskosten z.B. Strom, Heizkostensteigerung, Telefon etc.; Entfall Wegezeiten und Wegekosten) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung und Aufwendungen in welcher Höhe könnten im Gegenzug schätzungsweise p

_Gekürzt (3074 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54063?offset=1200_

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

6.4 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

210055-01 DA

Abstimmungsergebnis: wegen Sitzungsabbruchs nicht behandelt

Der nicht behandelte Dringlichkeitsantrag hatte folgenden Inhalt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

  1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2021 ein Bürokonzept

„Telearbeit“ gemäß ihrer Stellungnahme DS 210055 vorzulegen mit dem Ziel, a. die Zahl der physischen Arbeitsplätze dauerhaft sowohl in einem sanierten oder neu zu errichtenden Stadthaus als auch in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt auf ein Mindestmaß zu reduzieren, b. die Kosten für eine angemessene Pauschale für Verbrauchskosten (z.B. Strom, Heizkostensteigerung) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung den Einsparungen entgegen zu stellen, die durch eine Reduzierung der Arbeitsplätze zu a. inklusive auch der eingesparten einmaligen Baukosten erreicht werden können, c. für die im Stadthaus untergebra

_Gekürzt (2807 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54144?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210055-01 ST Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Wie vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn im Vergleich zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden wäre es theoretisch möglich, ihre Aufgaben auch im Wege der Telearbeit zu erfüllen und dadurch wie viele Büroarbeitsplätze mit welchen Kosten einzusparen?

Voraussetzung für die Genehmigung von Telearbeit ist, dass sich die Tätigkeit zur Wahrnehmung am häuslichen Arbeitsplatz eignet und der/die Mitarbeitende über die persönlichen Voraussetzungen für die eigenständige Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz verfügt. Die Telearbeit wird auf Antrag und somit auf Wunsch der Mitarbeitenden gewährt. Eine Initiative zur Telearbeit geht bisher nicht vom Arbeitgeber aus.

Dies ist auch der Grund, warum bisher noch keine strategische Analyse bzw. Erfassung der Arbeitsplätze erfolgt ist, an denen (auch potentiell) Telearbeit möglich ist bzw. wär e.

In der Dienstanweisung zur Telearbeit ist eine grundsätzliche Mindestanwesenheit im Büro von vier Stunden pro Woche festgelegt. Insofern liegt eine alternierende Telearbeit vor, in der anteilig am betrieblichen und am häuslichen Arbeitsplatz gearbeitet wird. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen Telearbeit im Umfang von 100% stattfindet. In den

_Gekürzt._

210055-01 DA BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Sachverhalt

Auf Nachfrage der BBB-Fraktion führte die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme DS 210055-01ST unter anderem aus:

„Mittlerweile gibt es 1.793 Telearbeitsplätze. Seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 hat es somit eine weitere Steigerung um ca. 160% gegeben. … Durch die Corona-Pandemie gibt es eine deutlich ausgedehntere Nutzung der Telearbeit, in Anzahl und Umfang, häufig auch durch bereichsweise Lösungen.“

„Damit eine Einsparung von Büroarbeitsplätzen erfolgen könnte, müssten einige Vorrausetzungen erfüllt sein. So müssten in einzelnen Bereichen Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen. Solche Konstellationen sind möglich, jedoch nicht der Standardfall, da sie wiederum Flexibilität einschränken. Ansonsten wären Arbeitsplatzeinsparungen in Bereichen denkbar, in denen eine große Anzahl der Mitarbeitenden Telearbeit macht.

Um solche Überlegungen jedoch in die Tat umsetzen zu können, müssen genau diese Aspekte in einem entsprechenden Bürokonzept analysiert werden, welches eine Arbeitsplatznutzung durch mehrere Mitarbeitende inkl. der dabei zu beachtenden arbeitsschutzrechtlichen und technischen Bedingungen berücksichtigt.“

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der O

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

  1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2021 ein Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß ihrer Stellungnahme DS 210055 vorzulegen mit dem Ziel,

a. die Zahl der physischen Arbeitsplätze dauerhaft sowohl in einem sanierten oder neu zu errichtenden Stadthaus als auch in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt auf ein Mindestmaß zu reduzieren,

b. die Kosten für eine angemessene Pauschale für Verbrauchskosten (z.B. Strom, Heizkostensteigerung) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung den Einsparungen entgegen zu stellen, die durch eine Reduzierung der Arbeitsplätze zu a. inklusive auch der eingesparten einmaligen Baukosten erreicht werden können,

c. für die im Stadthaus untergebrachten Mitarbeitenden ungeachtet der Ziffer a. die maximale Zahl derer zu ermitteln, die übergangsweise während einer Sanierung / einem Neubau des Stadthauses in größtmöglichem Umfang per Telearbeit von zu Hause aus arbeiten könnten.

d. auf dieser Basis darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Büroflächen als Interimslösung während der Sanierung / dem Neubau des Stadthauses zwingend angemietet werden müssen, welch

_Gekürzt._

Begründung

der Dringlichkeit**

Die Behandlung duldet aufgrund der laut Gutachten erforderlichen Stütz-Maßnahmen des Stadthauses und des hierfür aufgezeigten Zeithorizonts keinen Aufschub. Ein umfassendes Bürokonzept ist bereits für die Überlegung, ob und wenn ja in welchem Umfang Ersatzräume für die Bediensteten des Stadthauses erforderlich sind, unabdingbar.

210055-01 BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Sachverhalt

Auf Nachfrage der BBB-Fraktion führte die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme DS 210055-01ST unter anderem aus:

„Mittlerweile gibt es 1.793 Telearbeitsplätze. Seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 hat es somit eine weitere Steigerung um ca. 160% gegeben. … Durch die Corona-Pandemie gibt es eine deutlich ausgedehntere Nutzung der Telearbeit, in Anzahl und Umfang, häufig auch durch bereichsweise Lösungen.“

„Damit eine Einsparung von Büroarbeitsplätzen erfolgen könnte, müssten einige Vorrausetzungen erfüllt sein. So müssten in einzelnen Bereichen Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen. Solche Konstellationen sind möglich, jedoch nicht der Standardfall, da sie wiederum Flexibilität einschränken. Ansonsten wären Arbeitsplatzeinsparungen in Bereichen denkbar, in denen eine große Anzahl der Mitarbeitenden Telearbeit macht.

Um solche Überlegungen jedoch in die Tat umsetzen zu können, müssen genau diese Aspekte in einem entsprechenden Bürokonzept analysiert werden, welches eine Arbeitsplatznutzung durch mehrere Mitarbeitende inkl. der dabei zu beachtenden arbeitsschutzrechtlichen und technischen Bedingungen berücksichtigt.“

Auf Grund der Einlassung des Stadtdirektors

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Welche Maßnahmen sieht das Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß Stellungnahme DS 210055 bislang im Detail vor, insbesondere aber hinsichtlich der Fragen

a. Welche Anzahl dauerhafter physischer Arbeitsplätze ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin sowohl in einem sanierten oder auch neu zu errichtenden Stadthaus sowie in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt als Mindestmaß im Vergleich zum Status Quo vorzuhalten (bitte nach einzelnen Liegenschaften aufschlüsseln)?

b. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die Kosten für eine die Vor- und Nachteile von Heimarbeit angemessen berücksichtigende Pauschale (z.B. erhöhte Verbrauchskosten z.B. Strom, Heizkostensteigerung, Telefon etc.; Entfall Wegezeiten und Wegekosten) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung und Aufwendungen in welcher Höhe könnten im Gegenzug schätzungsweise pro Arbeitsplatz und insgesamt im Falle der Frage 1a. durch eine Reduzierung der Arbeitsplätze inklusive der eingesparten einmaligen Baukosten eingespart werden?

c. Wie viele der im Stadthaus untergebrachten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen könnten maximal während einer Sanierung / einem Neubau des Stadthauses in welchem Umfang

_Gekürzt._

210055-02 ST BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Welche Maßnahmen sieht das Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß Stellungnahme DS 210055 bislang im Detail vor, insbesondere aber hinsichtlich der Fragen

Das Bürokonzept Telearbeit ist lediglich ein Baustein der zukunftsorientierten Ausrichtung unserer Stadtverwaltung im Rahmen des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“. Unter wissenschaftlicher Begleitung und unter Einbindung aller Stakeholder wird in diesem Prozess ein strategisches Konzept für die Stadtverwaltung Bonn erarbeitet, das die Anforderungen an zukünftige Arbeitswelten im Hinblick auf Ausstattung, Flächen und Standorte beschreibt und als eine Grundlage für Folgeprojekte zur konkreten Umsetzung dient. Die Auftragsvergabe steht unmittelbar bevor (Ds. 210854) und das Projekt wird vss. im Januar 2022 beginnen.

Begleitend hierzu wurde in 2021 eine Auditierung der Stadt Bonn als familienfreundliche Arbeitgeberin erfolgreich vorgenommen, in der das mobile Arbeiten einen großen Stellenwert einnimmt. Auch aus diesem Prozess heraus werden derzeit zwischen Personalvertretung, Gleichstellungsstelle und Personal- und Organisationsamt konkrete Maßnahmen initiiert, die eine weitere Erhöhung der Telearbeitsquote nach sich ziehen we

_Gekürzt._

210055-03 ST BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Stellungnahme der Verwaltung

Der Sachstand sowie die bereits eingeleiteten oder in Vorbereitung befindlichen Verfahrensschritte zum 14.10.2021 können der Stellungnahme zu 210055-02 Stellungnahme der Verwaltung entnommen werden. Die Verwaltung wird selbstverständlich von sich aus fortlaufend über die Projektfortschritte berichten. Ein Beschluss wie unter Ziffer 1a beantragt, fiele unter die Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin. Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Dringlichkeitsantrag nicht zu folgen.

210055-04 DA Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“Antrag zur Vorlage 210055

Sachverhalt

Siehe Begründung der Dringlichkeit.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

  1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2023 das auf Anfrage der BBB-Fraktion (DS 210055) bereits im März 2021 angekündigte Bürokonzept zur Frage „Wie viele Büroarbeitsplätze mit welcher Kostenersparnis plant die Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Erfahrungen während der Pandemie künftig durch Telearbeit einzusparen und wie viele davon insbesondere im Stadthaus“ zur Beschlussfassung vorzulegen,
  1. darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Büroflächen unter Ausschöpfung aller Potentiale des Mobilen Arbeitens dauerhaft angemietet werden müssen bzw. abgemietet werden können,
  1. die in einzelnen Bereichen bereits vorhandenen individuellen Bürokonzepte vorzustellen, insbesondere mit Blick auf die Zahl der dadurch eingesparten bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze.
  1. dem Rat folgende Ergebnisse der verwaltungsinternen Umfrage unter allen Bediensteten zur Telearbeit vorzustellen:

a. Bereitschaft der Bediensteten zur Nutzung des Angebotes „Mobiles Arbeiten“ (insbesondere hinsichtlich des wöchentlichen Umfangs)

b. Einschätzung der Führungsqualität der Führungskraft während der bisherigen Nutzung des Mobilen Ar

_Gekürzt._

Begründung

der Dringlichkeit: **

In der heutigen Sitzung des Betriebsausschusses steht der Punkt "Anmietung von Büroflächen" auf der Tagesordnung. Die Antragsteller halten es dringend für geboten, dass vor einer Beschlussfassung dazu, dem Rat und seinen Ausschüssen verlässliche Daten und Fakten zum künftigen Raumbedarf der Verwaltung unter Berücksichtigung der sich wandelnden Arbeitswelt vorgelegt werden. Eine Beratung des Antrages in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses käme somit zu spät und könnte für die Stadt Bonn von erheblichem finanziellen Nachteil sein.

210055-05 ST BBB Anfrage zur Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den Punkten des Antrags Stellung.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt

  1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2023 das auf Anfrage der BBB-Fraktion (DS 210055) bereits im März 2021 angekündigte Bürokonzept zur Frage „Wie viele Büroarbeitsplätze mit welcher Kostenersparnis plant die Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Erfahrungen während der Pandemie künftig durch Telearbeit einzusparen und wie viele davon insbesondere im Stadthaus“ zur Beschlussfassung vorzulegen,

Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Flächenkonzept mit Bezug auf die bestehenden (Bestands-) Liegenschaften, welches gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstands bis Jahresende zunächst verwaltungspolitisch beraten werden soll. Im Anschluss ist eine Information der Politik beabsichtigt.

  1. darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Büroflächen unter Ausschöpfung aller Potentiale des Mobilen Arbeitens dauerhaft angemietet werden müssen bzw. abgemietet werden können,

Neben dem o.a. Konzept (Potentiale im Bestand) arbeitet die Verwaltung unter anderem weiter mit dem Fraunhofer Institut (IAO) im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ (Potentiale bei Neubau/Sanierung) zu

_Gekürzt._