Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=9905) # Jahresabschluss 2020 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten) 210058 · 2021-03-10 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer am 14.11.2013 beauftragt, die im Rahmen des Jahresabschlusses gebildeten Ermächtigungsübertragungen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat der Bundesstadt Bonn spätestens im März des auf das Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres zur Kenntnis zu geben (s. Ziffer 3 DS 1312567ST4). Hierzu legt die Verwaltung die Übersicht der im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 nach 2021 vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und investive Auszahlungen vor. Die nach dieser Mitteilung im Rahmen der Bewirtschaftung notwendigen weiteren Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2021 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 dem Rat als Anlage des Anhangs gemäß § 95 Abs. 4, Zif. 5 GO NRW vorgelegt. **Die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zur Sitzung nachgereicht.** Eine fristgerechte Erstellung der Anlage war aufgrund der Möglichkeit der Beantragung der Mittel bis 12.02.2021 und der zeitaufwendigen Bearbeitung nicht möglich. ## Beratungsfolge - 2021-03-10 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen - 2021-03-18 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-03-10 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 10.03.2021 11.7 Jahresabschluss 2020 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten) zur Kenntnis genommen 210058 Der Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den beiden Mitteilungsvorlagen der Verwaltung. Seite 1 von 1 ### 2021-03-18 · Rat — — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021 7.10 Jahresabschluss 2020 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten) zur Kenntnis genommen 210058 Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Der Rat nimmt Kenntnis. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210058-01 ST Jahresabschluss 2020 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten) {#nv-10097} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** Mit dieser ergänzenden Stellungnahme legt die Verwaltung die Übersicht der im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 nach 2021 vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und investive Auszahlungen vor. Die nach dieser Mitteilung im Rahmen der Bewirtschaftung notwendigen weiteren Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2021 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 dem Rat als Anlage des Anhangs gemäß § 95 Abs. 4, Zif. 5 GO NRW vorgelegt.