Originalquelle: ALLRIS-Original

Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie

210062 · 2021-03-18 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

In der Netzausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung stand am 16. Februar 2021 folgendes zu lesen:

CORONA-SONDERZAHLUNG

Corona-Prämie: 1, 2 Millionen Euro für Stadt-Mitarbeiter

Von Linda Heinrichkeit

MÜLHEIM. Die Stadt Mülheim hat im Dezember 1, 2 Millionen Euro an Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ausgezahlt. Die Prämie wurde im November beschlossen.

Während __Selbstständige und Unternehmen noch auf Hilfszahlungen aus November und Dezember warten__ , kam diese Corona-Unterstützung deutlich zügiger: Nachdem im November eine Corona-Sonderzahlung tariflich vereinbart worden war, erhielten in Mülheim, wie auch in anderen Städten, alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst direkt im Dezember ihre Prämie.

Gut 1, 2 Millionen Euro hat __die Stadt Mülheim ausgezahlt an rund 2550 Mitarbeiter im öffentlichen Dienst__ . Beamte waren von der Prämie ausgenommen. Wie viel die Mitarbeiter bekommen haben, richtete sich nach ihrer tariflichen Eingruppierung – je höher

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem verantwortlich vereinbarten Regelung?

Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage mit Ja beantwortet wird:

  1. Wie hoch war der an die Mitarbeitenden ausgezahlte Betrag?
  1. Welche Personenanzahl hat je nach Tarifgruppe die Bonus-Zahlung in welcher Höhe erhalten?
  1. Standen die für die Bonuszahlungen eingesetzten Mittel im Haushalt bereit oder mussten diese überplanmäßig bereitgestellt bzw. durch Umbuchungen oder gar Neuverschuldung gedeckt werden?
  1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Stadt Bonn seit Beginn der durch die Chinesische Grippe hervorgerufen Krise und wie schlüsseln sich diese nach Einnahmearten auf?
  1. Ist sichergestellt geworden, dass gemäß der Festlegung des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Coronasteuerhilfe-Gesetz) nur jene Beschäftigte, die tatsächlich zusätzliche Belastungen in Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit durch das pandemische Geschehen hatten, die ausgezahlte Beihilfe steuerfrei erhalten haben?
  1. Hält die Oberbürgermeisterin angesichts der Tatsa

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

1.4 Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis genommen

210062

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem verantwortlich vereinbarten Regelung?

Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage mit Ja beantwortet wird:

  1. Wie hoch war der an die Mitarbeitenden ausgezahlte Betrag?
  1. Welche Personenanzahl hat je nach Tarifgruppe die Bonus-Zahlung in

welcher Höhe erhalten?

  1. Standen die für die Bonuszahlungen eingesetzten Mittel im Haushalt bereit

oder mussten diese überplanmäßig bereitgestellt bzw. durch Umbuchungen oder gar Neuverschuldung gedeckt werden?

  1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Stadt Bonn seit Beginn der

durch die Chinesische Grippe hervorgerufen Krise und wie schlüsseln sich diese nach Einnahmearten auf?

  1. Ist sichergestellt geworden, dass gemäß der Festlegung des Gesetzes

_Gekürzt (2121 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43338?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210062-01 ST Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie

Sachverhalt

Frage 1: Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem verantwortlich vereinbarten Regelung?

Die Bundesstadt Bonn war im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie sowohl gesetzlich als auch aufgrund der geltenden Tarifverträge dazu verpflichtet, Sonderzahlungen zu leisten. Bei der Umsetzung hatte die Stadt keinen Entscheidungsspielraum, sondern war verpflichtet, die Zahlungen zu veranlassen.

Bei den Sonderzahlungen handelte es sich im Einzelnen um:

a) __Corona-Sonderzahlung gemäß Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung 2020) vom 25. Oktober 2020__

Die Tarifvereinbarung wurde zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen. Dementsprechend war die Bundesstadt Bonn verpflichtet, die Corona-Sonderzahlung auszuzahlen. Die Höhe der Sonderzahlung betrug (bei Vollbeschäftigung):

Entgeltgruppen | Höhe der Corona-Sonderzahlung 1 bis 8 S2 bis S8b P5 bis P8 | 600 Euro 9a bis 12 S9 bis S 18 P9 bis P16 | 400 Euro 13 bis 15 | 300 Euro Auszubildende Praktikanten gemäß TVPöD | 225 Euro

b) __Corona-Sonderzahlung gemäß Tarifvertrag über eine einmalige C

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Frage 1: Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem verantwortlich vereinbarten Regelung?

Die Bundesstadt Bonn war im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie sowohl gesetzlich als auch aufgrund der geltenden Tarifverträge dazu verpflichtet, Sonderzahlungen zu leisten. Bei der Umsetzung hatte die Stadt keinen Entscheidungsspielraum, sondern war verpflichtet, die Zahlungen zu veranlassen.

Bei den Sonderzahlungen handelte es sich im Einzelnen um:

a) __Corona-Sonderzahlung gemäß Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung 2020) vom 25. Oktober 2020__

Die Tarifvereinbarung wurde zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen. Dementsprechend war die Bundesstadt Bonn verpflichtet, die Corona-Sonderzahlung auszuzahlen. Die Höhe der Sonderzahlung betrug (bei Vollbeschäftigung):

Entgeltgruppen | Höhe der Corona-Sonderzahlung 1 bis 8 S2 bis S8b P5 bis P8 | 600 Euro 9a bis 12 S9 bis S 18 P9 bis P16 | 400 Euro 13 bis 15 | 300 Euro Auszubildende Praktikanten gemäß TVPöD | 225 Euro

b) __Corona-Sonderzahlung gemäß Tarifvertrag über eine einmalige C

_Gekürzt._