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Bonn - Modellprojekt Tempo 30

210071 · 2021-03-11 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein

Sachverhalt

Bonn als Modellstadt Tempo 30 bedeutet, dass die Standardgeschwindigkeit so gesetzt ist, dass der Straßenverkehr für alle Teilnehmenden am Straßenverkehr sicher und attraktiv ist.

Besonders Füßgänger*innen und Fahrradfahrer*innen erleben häufig gefährliche Vorfälle, die aus der Priorisierung des Autoverkehrs über allen anderen Verkehrsarten hervorgeht. Die Sicherheit wird durch eine signifikante Verkürzung (um mehr als 15 m) der Reaktionszeit und des Bremswegs erhöht. Außerdem ist die Schwere der Unfälle bei Tempo 30 deutlich geringer. Zudem ist die Wahrnehmung der Fahrenden bei Tempo 30 auch auf den Fahrbahnrand ausgeweitet. In der bayrischen Landeshauptstadt München gilt beispielsweise auf über 80 Prozent aller Straßen Tempo 30. Dort sank die Anzahl der Unfälle mit Verletzten um 62 Prozent, die Anzahl der Schwerverletzten gar um 72 Prozent. Eine sehr geringe zeitliche Beeinträchtigung des Autoverkehrs sollte für weniger Gefahrensituationen und mehr Rücksicht im Straßenverkehr in Kauf genommen werden.

Die Senkung der Regelgeschwindigkeit auf 30km/h ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Lärmschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität, der auch seit längerem vom Deutschen Städt

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Stadt Bonn soll Modellstadt für Tempo 30 in NRW werden.

Dazu unterstützt sie die Initiative des Freiburger Oberbürgermeisters zur Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt und fordert den Bundesverkehrsminister schriftlich auf, eine entsprechende Sonderregelung für die Kommunen über die Straßenverkehrsordnung zu erlassen

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

6.18 Bonn - Modellprojekt Tempo 30 ungeändert beschlossen

210071

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP

Beschluss:

Die Stadt Bonn soll Modellstadt für Tempo 30 in NRW werden.

Dazu unterstützt sie die Initiative des Freiburger Oberbürgermeisters zur Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt und fordert den Bundesverkehrsminister schriftlich auf, eine entsprechende Sonderregelung für die Kommunen über die Straßenverkehrsordnung zu erlassen

An einer Aussprache beteiligten sich:

Stv. Beu -Grüne-, der den Antrag seiner Fraktion begründet, Stv. Moll -CDU-, der die Ablehnung seiner Fraktion begründet, Stv. Hümmrich -FDP-, der sich seinem Vorredner anschließt, Stv. Dr. Maxein -Volt-, der die Zustimmung seiner Fraktion begründet, Stv. Schmitt -BBB-, Stv. Esch -SPD-, Stv. Moll -CDU-, der noch Nachfragen hat, Stv. Déus -CDU- sowie StBR Wiesner und Oberbürgermeisterin Dörner.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210071-01 ST Bonn - Modellprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Grundsätzlich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gem. § 3 Abs. 1 Nr.1 StVO für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.

Bei Annahme des Antrags und mehrheitlichem Beschluss wird die Verwaltung das Bundesverkehrsministerium kontaktieren, um zu erörtern, inwieweit hiervon - über die in der StVO genannten Möglichkeiten hinaus - Ausnahmeregelungen für die Bundesstadt Bonn im Rahmen eines Modellprojektes möglich sind.