Originalquelle: ALLRIS-Original

Sequenzierung von positiven SARS-CoV-2-Testergebnissen

210078 · 2021-03-18 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Aus Sicht des BBB wäre es bereits mit Bekanntwerden des Umstandes, dass sich auch in Bonn mutierte SARS-CoV-2-Viren ausbreiten, geboten gewesen, unverzüglich die Sequenzierung aller positiven Test durchführen zu lassen. Ab sofort sollten auch die vom UKB angebotene Ganzgenomsequenzierung genutzt, die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen durch Infizierte mit mutierten SARS-CoV-2-Viren streng und konsequent durch Überprüfungen vor Ort kontrolliert und die Krankheitsverläufe der einzelnen Mutationen separat dokumentiert werden.

Beschlussvorschlag

  1. Seit wann ist der Oberbürgermeisterin das Auftreten von Infektionen mit welchen mutierten SARS-CoV-2-Viren in Bonn bekannt und aus welchen Gründen hat sie nicht unverzüglich die Sequenzierung aller positiven Proben angeordnet?
  1. Nutzt die Oberbürgermeisterin zur Untersuchung der positiv auf SARS-CoV-2-Viren getesteten Infizierten hierbei die am Uniklinikum Bonn mögliche „Ganzgenomsequenzierung“ (s. GA-Bericht vom 11.02.2021 „UKB entdeckt 30 Mutationen“) und wenn nein, warum nicht?
  1. Mit welchen wie engmaschig ausgelegten Kontrollmaßnahmen gedenkt die Oberbürgermeisterin, die Einhaltung der Quarantänevorschriften durch die mit mutierten SARS-CoV-2-Viren Infizierten zu überprüfen?

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

1.5 Sequenzierung von positiven SARS-CoV-2- Testergebnissen zur Kenntnis genommen

210078

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

  1. Seit wann ist der Oberbürgermeisterin das Auftreten von Infektionen mit

welchen mutierten SARS-CoV-2-Viren in Bonn bekannt und aus welchen Gründen hat sie nicht unverzüglich die Sequenzierung aller positiven Proben angeordnet?

  1. Nutzt die Oberbürgermeisterin zur Untersuchung der positiv auf SARS-

CoV-2-Viren getesteten Infizierten hierbei die am Uniklinikum Bonn mögliche „Ganzgenomsequenzierung“ (s. GA-Bericht vom 11.02.2021 „UKB entdeckt 30 Mutationen“) und wenn nein, warum nicht?

  1. Mit welchen wie engmaschig ausgelegten Kontrollmaßnahmen gedenkt

die Oberbürgermeisterin, die Einhaltung der Quarantänevorschriften durch die mit mutierten SARS-CoV-2-Viren Infizierten zu überprüfen?

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210078-01 ST Sequenzierung von positiven SARS-CoV-2-Testergebnissen

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den Punkten der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

__Zu 1.: __

Informationen über Infektionen mit mutierten SARS-CoV-2-Viren in Bonn gehen zunächst beim Gesundheitsamt ein. Der Krisenstab wird bei solchen Besonderheiten regelmäßig von dort als erster Ansprechpartner informiert.

Die ersten Fälle der britischen Variante traten in Bonn im Januar 2021 auf. Bei Zunahme entsprechender Nachweise wurde nach Rücksprache mit der Virologie am Universitätsklinikum Bonn (UKB) die Untersuchung aller positiven PCR-Testungen vereinbart.

__Zu 2.: __

Die Verwaltung nutzt die Ganzgenomsequenzierung der Virologie am UKB. Da diese längere Zeit in Anspruch nimmt, ist ein sogenannter Schmelztest vorgeschaltet. Sofern dieser Hinweise auf das Vorliegen einer Variante gibt, kann das Gesundheitsamt bereits zeitnah nach Abstrich Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus treffen.

__Zu 3.: __

Die Verwaltung richtet sich bei der Anordnung der Quarantänemaßnahmen an die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI).

Die mit dem mutierten SARS-CoV-2-Virus Infizierten werden regelmäßig durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes kontaktiert. Diese Anrufe dien

_Gekürzt._