Originalquelle: ALLRIS-Original
210079 · 2021-03-18 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Laut Internetdarstellung des Bundesgesundheitsministeriums unter
( __https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung-neu/handlungsfelder/digitalisierung/sormasdemis.html__ ) sollte e ine Basisversion des Systems SORMAS den Gesundheitsämtern im Herbst 2020 zur Verfügung stehen. Die ersten städtischen Mitarbeitenden hätten also noch in der Phase geringer Inzidenzwerte im Herbst 2020 eingearbeitet werden können. Die Begründung im Januar dieses Jahres zur Beibehaltung der städtischen Software Cov Di, neues Personal könne in diese schneller eingearbeitet werden, vermag die BBB-Fraktion daher nicht zu überzeugen.
Zur schnellstmöglichen Eingabe der erforderlichen Daten sollten daher alle verfügbaren, insbesondere von Kurzarbeit betroffenen städtischen Kräfte eingesetzt werden.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
neues Personal könne in die städtische Software schneller eingearbeitet werden, zum 01.03.2021 und damit sehr kurzfristig durch erforderliche Schulungsmaßnahmen doch der Aufforderung des Bundes zur Einführung der Software „SORMAS“ zur Kontaktnachverfolgung von mit dem SARS-CoV-2 Virus Infizierten nachkommt (s. Personalratsnachrichten 2/2021)?
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
1.6 Einführung der Software Sormas zur Kenntnis genommen
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Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
noch am 10.01.2021 (Bericht General-Anzeiger Bonn „Das Bonner Gesundheitsamt arbeitet bisher nicht mit dem Epidemie-Management- System Sormas. Die Stadt setzt eine Eigenentwicklung namens CovDi (Covid Digital) ein.“) die Einführung von Sormas mit der Begründung ablehnte, neues Personal könne in die städtische Software schneller eingearbeitet werden, zum 01.03.2021 und damit sehr kurzfristig durch erforderliche Schulungsmaßnahmen doch der Aufforderung des Bundes zur Einführung der Software „SORMAS“ zur Kontaktnachverfolgung von mit dem SARS-CoV-2 Virus Infizierten nachkommt (s. Personalratsnachrichten 2/2021)?
Gesundheitsamtes und/oder des IT-Bereiches über die Möglichkeiten, die diese Software bietet, von Experten erstmalig informiert?
_Gekürzt (1531 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43342?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Zur den Punkten der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
__Zu 1.: __
Mit der städtischen Eigenentwicklung „Cov Di“ (Covid Digital) konnte unmittelbar zu Beginn der Corona-Pandemie auf die digitalen Anforderungen des Gesundheitsamtes mit einer optimalen Anpassung an die internen Arbeitsabläufe reagiert werden. „Cov Di“ wurde auf die weiteren Bedürfnisse der Mitarbeitenden im Jahresverlauf 2020 weiterentwickelt. SORMAS (Surveillance, Outbreak Response Management and Analysis System) stand als Anwendung zu Beginn der Corona-Pandemie bundesweit den Gesundheitsämtern zunächst nicht und erst nach und nach im Jahresverlauf 2020 zur Verfügung. Die Funktion, dass sich Gesundheitsämter in SORMAS untereinander austauschen können, ist eine neue Weiterentwicklung mit dem Namen „SORMAS-e Xchange“, welche erst Anfang 2021 und nur einzelnen Pilotkommunen zur Verfügung stand. Als Pilotkommunen wurden die Gesundheitsämter identifiziert, welche noch über keinerlei digitale Bearbeitungsmöglichkeiten verfügten.
Da „Cov Di“ allerdings über die erforderlichen Schnittstellen zum Austausch zwischen den Gesundheitsämtern nicht verfügen konnte, fand am 11.01.2021 ein erster Kickoff-Term
_Gekürzt._