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Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie

210086 · 2021-04-20 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:

  1. Zulässigkeit der direkten Fremdwährungsbeimischung bei Aktien in Höhe von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.
  2. Sonstige Anpassungen.

Beschlussvorschlag

Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:

  1. Zulässigkeit der direkten Fremdwährungsbeimischung bei Aktien in Höhe von maximal 7, 5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.
  2. Sonstige Anpassungen.

Begründung

  1. Die Festlegung Finanzanlagen ausschließlich in Euro zu tätigen hat zur Folge, dass das Anlageuniversum stark reduziert ist. Die Nachhaltigkeitsstrategie führt zu weiteren Ausschlüssen aus dem Anlageuniversum. Dieser Punkt wurde im April 2018, z.B. bei Einbeziehung der Ausschlüsse im Bereich Atomenergie und fossile Energien (DS 1713235 - Altsystem) umfangreich bezüglich der Sicherheit der Anlage diskutiert. Um auch zukünftig eine ausreichende Diversifikation zu erhalten, sowie flexibel auf gesellschaftliche Entwicklung bezüglich von Nachhaltigkeitsthemen reagieren zu können, wurde die Möglichkeit geprüft, neben Finanzanlagen in Euro auch Anlagen in Fremdwährungen zuzulassen.

Die Kommune ist nach dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.12.2012 zum Thema „Kommunale Kapitalanlagen“ an gesetzliche Regelungen gebunden. Nach Nr. 2 des Runderlasses „...kann die Gemeinde das nicht benötigte Kapital in den Anlageformen anlegen, die von den kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in NRW bei solchen Geschäften nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-04-20 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 20.04.2021 6.3 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie vertagt - mit Maßgabe 210086 Abstimmungsergebnis: Einstimmig vertagt Die Vorlage wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung in einer er- gänzenden Stellungnahme darlegt, wie groß das Anlageuniversum derzeit ist. Wie umfangreich sind die potentiellen Anlagemöglichkeiten nach der beste- henden Anlagerichtlinie? Ist das Spektrum in Euro tatsächlich so gering, dass eine Öffnung in Bezug auf Fremdwährungen erforderlich ist? Der Beschlussvorschlag lautet: Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:

  1. Zulässigkeit der direkten Fremdwährungsbeimischung bei Aktien in

Höhe von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.

  1. Sonstige Anpassungen.

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2021-06-09 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 09.06.2021

6.6 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie vertagt

210086

Die Vorlage wird einstimmig bei Enth. CDU und BBB vertagt.

Der Beschussvoraschlag lautet: Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:

  1. Zulässigkeit der direkten Fremdwährungsbeimischung bei Aktien in Höhe

von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.

  1. Sonstige Anpassungen.

Der Stv. Dr. Faber -Linke- beantragt die Vertagung.

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2021-08-31 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 31.08.2021

6.1 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie vertagt - mit Maßgabe

210086

Die Vorlage wird aufgrund des beschlossenen Änderungsantrages einstimmig bei Nichtanwesenheit BBB vertagt.

Die Maßgabe lautet:

  1. Die Verwaltung legt vor einer Entscheidung über die Vorlage ergänzend

dar, welche konkreten Erfahrungen zur Revision der noch mit dem letzten Finanzanlagebericht (Drs. 201502, S. 14) im Ergebnis vertretenen Ab- lehnung von Aktienanlagen in Fremdwährung geführt haben.

  1. Die Verwaltung wird zudem gebeten, darzulegen welche alternativen

Anlageformen, etwa in Gestalt von Immobilien, private equity und Mikro- finanz, oder der Anlage in Aktienfonds statt Einzelwerten gesehen werden und wie dies unter den Gesichtspunkten Ertragschancen und Risiko sowie Liquiditätssicherung bewertet wird.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung hat folgenden Wortlaut: Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:

  1. Zulässigkeit der direkten Fremdwährungsbeimischung bei Aktien in Höhe

von

_Gekürzt (1307 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:64571?offset=1200_

2021-09-29 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021

6.1 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie ungeändert beschlossen

210086

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen SPD und Linke bei Nichtanwesenheit BBB

Beschluss:

Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:

  1. Zulässigkeit der direkten Fremdwährungsbeimischung bei Aktien in

Höhe von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.

  1. Sonstige Anpassungen.

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2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

5.35 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie ungeändert beschlossen

210086

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen SPD, Linke, BBB, Rheingrün und Stv. Erdmann -Die Partei-

Beschluss:

Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:

  1. Zulässigkeit der direkten Fremdwährungsbeimischung bei Aktien in

Höhe von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.

  1. Sonstige Anpassungen.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210086-01 ST Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie

Stellungnahme der Verwaltung

Bevor Amt 20 auf die konkreten Fragestellungen eingeht, wird der aktuelle Nachhaltigkeitsansatz der Bundesstadt Bonn bei den Finanzanlagen beschrieben, damit besser nachvollzogen werden kann, warum die Verwaltung den Vorschlag macht, Fremdwährungen bei Aktienanlagen zuzulassen:

2015 legte die Stadt Bonn fest, dass ihre Anlagepolitik auch ethische und ökologische Kriterien berücksichtigen soll und begann mit einer Vielzahl von strengen Ausschlusskriterien, die im Jahr 2018 nochmals ergänzt wurden. 2018 wurde dieser Filter zudem um eine ESG-Integration erweitert, sodass eine aktive Entscheidung für Unternehmen getroffen wird, die gute ökologische und soziale Aspekte sowie Governance-Attribute aufweisen, um damit Nachhaltigkeits-Risiken besser zu steuern. Der für Finanzanlagen durch die Verwaltung vorgegebene ESG-Score (aktuell 40 Punkte) wird regelmäßig durch die Verwaltung überprüft und ggf. nach oben angepasst, der Nachhaltigkeitsansatz wird somit immer strenger ausgelegt. Der aktuell durchschnittlich erreichte ESG-Score im Bonner Portfolio liegt sogar aktuell bei > 50 Punkten. Zur Einordnung dieses Wertes muss man wissen, dass die besten von Researchinstituten bewerteten Unterneh

_Gekürzt._

210086-02 AA Ergänzung/Anpassung der AnlagerichtlinieAntrag zur Vorlage 210086

Sachverhalt

In dem im letzten Jahr beratenen Anlagebericht erläutert die Verwaltung: „...Dennoch, auch wenn bei Investition in Fremdwährung bei Aktien eine breitere Diversifikation auf Emittentenebene und höhere Dividendenausschüttungen auf Aktienseite durch höhere Zinsniveaus erreicht werden könnten, verbleibt jedoch ein nicht unerhebliches Währungsrisiko. Daher folgt die Stadt Bonn ihrer konservativen Anlagestrategie und hat sich dagegen entschieden in Fremdwährungen zu investieren“. Wenn die Verwaltung ein Jahr später eine Revision dieser Position vorschlägt, wird um ergänzende und nachvollziehbare Begründung dieser Positionsveränderung in Auseinandersetzung mit konkreten Hemmnissen und Negativfolgen der aktuellen Richtlinienlage gebeten.

Darüber hinaus wird um ergänzende Darstellung gebeten, ob weitere Anlageformen zu bewerten sind, die bisher nicht genutzt wurden, wie z.B. Grundstücke, Immobilien und Fonds. Wichtigstes Kriterium bei der Anlage des Vermögens sollte der Werterhalt sein. In Abwägung zwischen Sicherheit und Ertrag, sollte der Sicherheit höhere Priorität eingeräumt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung legt vor einer Entscheidung über die Vorlage ergänzend dar, welche konkreten Erfahrungen zur Revision der noch mit dem letzten Finanzanlagebericht (Drs. 201502, S. 14) im Ergebnis vertretenen Ablehnung von Aktienanlagen in Fremdwährung geführt haben.
  1. Die Verwaltung wird zudem gebeten, darzulegen welche alternativen Anlageformen, etwa in Gestalt von Immobilien, private equity und Mikrofinanz, oder der Anlage in Aktienfonds statt Einzelwerten gesehen werden und wie dies unter den Gesichtspunkten Ertragschancen und Risiko sowie Liquiditätssicherung bewertet wird.

210086-03 ST Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung beantwortet die Fragestellungen der Politik wie folgt:

  1. Die Verwaltung legt vor einer Entscheidung über die Vorlage ergänzend dar, welche konkreten Erfahrungen zur Revision der noch mit dem letzten Finanzanlagebericht (Drs. 201502, S. 14) im Ergebnis vertretenen Ablehnung von Aktienanlagen in Fremdwährung geführt haben.

Die Verwaltung begründete ihren Vorschlag Fremdwährungen in einen kleineren prozentualen Umfang zuzulassen, mit der stetigen Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsansatzes und der damit verbundenen Reduzierung des Anlageuniversums. Seit dem Finanzanlagebericht 2019 auf den in der Frage Bezug genommen wird und der im Jahr 2020 den städtischen Gremien vorgelegt wurde, hat die Stadt Bonn, die bereits in der Umsetzung beschriebenen befindlichen Nachhaltigkeitsansätze seit Ende 2020 verpflichtend für die Vermögensverwaltung umgesetzt. Damit wurde z.B. der Nachhaltigkeitsansatz um nachhaltige Produkte und Dienstleistungen erweitert sowie die Berücksichtigung des internationale Kriterium UN Global Compact vorgegeben.

Dadurch und durch die Erweiterung der Ausschlusskriterien (z.B. fossile Energien) wurde seit 2018 das Anlageuniversums von rund 1.

_Gekürzt._