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210086 · 2021-04-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:
Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:
Die Kommune ist nach dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.12.2012 zum Thema „Kommunale Kapitalanlagen“ an gesetzliche Regelungen gebunden. Nach Nr. 2 des Runderlasses „...kann die Gemeinde das nicht benötigte Kapital in den Anlageformen anlegen, die von den kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in NRW bei solchen Geschäften nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 20.04.2021 6.3 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie vertagt - mit Maßgabe 210086 Abstimmungsergebnis: Einstimmig vertagt Die Vorlage wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung in einer er- gänzenden Stellungnahme darlegt, wie groß das Anlageuniversum derzeit ist. Wie umfangreich sind die potentiellen Anlagemöglichkeiten nach der beste- henden Anlagerichtlinie? Ist das Spektrum in Euro tatsächlich so gering, dass eine Öffnung in Bezug auf Fremdwährungen erforderlich ist? Der Beschlussvorschlag lautet: Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:
Höhe von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 09.06.2021
6.6 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie vertagt
210086
Die Vorlage wird einstimmig bei Enth. CDU und BBB vertagt.
Der Beschussvoraschlag lautet: Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:
von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.
Der Stv. Dr. Faber -Linke- beantragt die Vertagung.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 31.08.2021
6.1 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie vertagt - mit Maßgabe
210086
Die Vorlage wird aufgrund des beschlossenen Änderungsantrages einstimmig bei Nichtanwesenheit BBB vertagt.
Die Maßgabe lautet:
dar, welche konkreten Erfahrungen zur Revision der noch mit dem letzten Finanzanlagebericht (Drs. 201502, S. 14) im Ergebnis vertretenen Ab- lehnung von Aktienanlagen in Fremdwährung geführt haben.
Anlageformen, etwa in Gestalt von Immobilien, private equity und Mikro- finanz, oder der Anlage in Aktienfonds statt Einzelwerten gesehen werden und wie dies unter den Gesichtspunkten Ertragschancen und Risiko sowie Liquiditätssicherung bewertet wird.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung hat folgenden Wortlaut: Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:
von
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021
6.1 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie ungeändert beschlossen
210086
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen SPD und Linke bei Nichtanwesenheit BBB
Beschluss:
Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:
Höhe von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.35 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie ungeändert beschlossen
210086
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen SPD, Linke, BBB, Rheingrün und Stv. Erdmann -Die Partei-
Beschluss:
Die Anlagerichtlinie wird um die im Änderungsmodus dargestellten Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen, die zu beschließen sind:
Höhe von maximal 7,5 % am Gesamtvolumen der jeweiligen Finanzanlage.
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Stellungnahme der Verwaltung
Bevor Amt 20 auf die konkreten Fragestellungen eingeht, wird der aktuelle Nachhaltigkeitsansatz der Bundesstadt Bonn bei den Finanzanlagen beschrieben, damit besser nachvollzogen werden kann, warum die Verwaltung den Vorschlag macht, Fremdwährungen bei Aktienanlagen zuzulassen:
2015 legte die Stadt Bonn fest, dass ihre Anlagepolitik auch ethische und ökologische Kriterien berücksichtigen soll und begann mit einer Vielzahl von strengen Ausschlusskriterien, die im Jahr 2018 nochmals ergänzt wurden. 2018 wurde dieser Filter zudem um eine ESG-Integration erweitert, sodass eine aktive Entscheidung für Unternehmen getroffen wird, die gute ökologische und soziale Aspekte sowie Governance-Attribute aufweisen, um damit Nachhaltigkeits-Risiken besser zu steuern. Der für Finanzanlagen durch die Verwaltung vorgegebene ESG-Score (aktuell 40 Punkte) wird regelmäßig durch die Verwaltung überprüft und ggf. nach oben angepasst, der Nachhaltigkeitsansatz wird somit immer strenger ausgelegt. Der aktuell durchschnittlich erreichte ESG-Score im Bonner Portfolio liegt sogar aktuell bei > 50 Punkten. Zur Einordnung dieses Wertes muss man wissen, dass die besten von Researchinstituten bewerteten Unterneh
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Sachverhalt
In dem im letzten Jahr beratenen Anlagebericht erläutert die Verwaltung: „...Dennoch, auch wenn bei Investition in Fremdwährung bei Aktien eine breitere Diversifikation auf Emittentenebene und höhere Dividendenausschüttungen auf Aktienseite durch höhere Zinsniveaus erreicht werden könnten, verbleibt jedoch ein nicht unerhebliches Währungsrisiko. Daher folgt die Stadt Bonn ihrer konservativen Anlagestrategie und hat sich dagegen entschieden in Fremdwährungen zu investieren“. Wenn die Verwaltung ein Jahr später eine Revision dieser Position vorschlägt, wird um ergänzende und nachvollziehbare Begründung dieser Positionsveränderung in Auseinandersetzung mit konkreten Hemmnissen und Negativfolgen der aktuellen Richtlinienlage gebeten.
Darüber hinaus wird um ergänzende Darstellung gebeten, ob weitere Anlageformen zu bewerten sind, die bisher nicht genutzt wurden, wie z.B. Grundstücke, Immobilien und Fonds. Wichtigstes Kriterium bei der Anlage des Vermögens sollte der Werterhalt sein. In Abwägung zwischen Sicherheit und Ertrag, sollte der Sicherheit höhere Priorität eingeräumt werden.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Fragestellungen der Politik wie folgt:
Die Verwaltung begründete ihren Vorschlag Fremdwährungen in einen kleineren prozentualen Umfang zuzulassen, mit der stetigen Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsansatzes und der damit verbundenen Reduzierung des Anlageuniversums. Seit dem Finanzanlagebericht 2019 auf den in der Frage Bezug genommen wird und der im Jahr 2020 den städtischen Gremien vorgelegt wurde, hat die Stadt Bonn, die bereits in der Umsetzung beschriebenen befindlichen Nachhaltigkeitsansätze seit Ende 2020 verpflichtend für die Vermögensverwaltung umgesetzt. Damit wurde z.B. der Nachhaltigkeitsansatz um nachhaltige Produkte und Dienstleistungen erweitert sowie die Berücksichtigung des internationale Kriterium UN Global Compact vorgegeben.
Dadurch und durch die Erweiterung der Ausschlusskriterien (z.B. fossile Energien) wurde seit 2018 das Anlageuniversums von rund 1.
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