Dokument: Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn

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Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

Position 8.6 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

Ergebnis

geändert beschlossen

Dokumenttext (extrahiert)

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Beschlussauszug 
Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 
 
8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans 
für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 
geändert beschlossen 
 
211792 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig 
 
Ergebnis der Anhörung: 
 
Die Verwaltung schlägt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 12 
RettG NRW folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der 
ursprünglichen Vorlage DS 211792 vor: 
  
1.            Dem dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügten Entwurf des 
Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten 
Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird 
zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf 
Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit 
rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt 
Bonn. 
  
2.            Die Beschlussziffer 2a) „10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 
Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 
1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden 
Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel 
ab 01.01.2023“ wird gestrichen. 
  
Erläuterung der vorgeschlagenen Veränderungen 
  
Auf Grund der Zeitplanung ist die Einleitung des vom Rettungsgesetz NRW 
(RettG NRW) vorgesehenen formellen Beteiligungsverfahren, die Einbindung 
des Gesamtpersonalrates und die Einbringung in die Ratsgremien parallel 
erfolgt. Der Gesetzgeber hat hier u.a. ein Erörterungsrecht der 
Krankenkassen vorgesehen und die Verpflichtung, dass hinsichtlich 
kostenbildender Qualitätsmerkmale in Verhandlungen Einvernehmen 
anzustreben ist. Die Kostenträger haben am 03.11.2021 abschließend die 
Zustimmung zu dem Bedarfsplanentwurf erklärt. Nachfolgend sind nun die in 
dem Verfahren vereinbarten Ergänzungen und Änderungen noch in den zur 
Gremienberatung anstehenden Bedarfsplanentwurf einzufügen. Die 
Verwaltung hat darüber hinaus eingegangene Stellungnahmen der 
Hilfsorganisationen und sonstiger Leistungserbringer ausgewertet. Als 
Ergebnis sind auch hier Veränderungen gegenüber der ursprünglichen 
Entwurfsfassung vorzusehen. 
  
Folgende Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren sind eingegangen: 
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Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 
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DGUV-Landesverband West Rückmeldung, Verweis auf 
Stellungnahme der GKV 
Verbände der gesetzlichen 
Krankenkassen 
Rückmeldung, Erörterungsbedarf 
Kommunale Gesundheitskonferenz Rückmeldung, kein Erörterungsbedarf 
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Stellungnahme mit 
Änderungsvorschlägen 
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Stellungnahme mit 
Änderungsvorschlägen 
Malteser Hilfsdienst (MHD) Stellungnahme mit 
Änderungsvorschlägen 
Johanniter Unfallhilfe (JUH) Keine Rückmeldung 
Falck Notfallrettung und 
Krankentransport 
Rückmeldung, keine 
Änderungsvorschläge 
Medicare Keine Rückmeldung 
  
I.                    Auswertung der Stellungnahmen 
  
Die Verwaltung hat die Stellungnahmen der Hilfsorganisationen ASB, DRK 
und MHD, die inhaltliche Anregungen enthalten, ausgewertet und 
nachfolgend auch in Gesprächen mit den Organisationen erörtert. Die 
Stellungnahmen sowie Ergebnisse der Auswertung sind in Anlage 2 
dargestellt. Alle anderen Rückmeldungen, s. vorstehende Tabelle, enthalten 
keine inhaltlichen Angaben und Veränderungswünsche, so dass die 
Betrachtung in Anlage 2 entbehrlich ist. 
  
Im Ergebnis können nun folgende Anpassungen des Entwurfs des 
Rettungsdienstbedarfsplans (Anlage 1) skizziert werden: 
  
•                 Verzicht auf die Besetzung des 24h Rettungswagens auf der Feuer- 
und Rettungswache 2 mit Personal der Berufsfeuerwehr 
  
Aus Gründen der im Bedarfsplan dargestellten Trägerverantwortung und 
Qualität sah der ursprüngliche Entwurf vor, dass der derzeit vom 
Deutschen Roten Kreuz besetzte Rettungswagen auf der Feuer- und 
Rettungswache Bonn-Beuel in der nächsten Vertragsperiode durch die 
Berufsfeuerwehr besetzt wird. Der Anteil der im Rettungsdienst durch 
die eingebundenen Dritten zu erbringenden Leistungen wäre unter 
Berücksichtigung der dargestellten Anpassungen in der Notfallrettung 
hierbei gesamtstädtisch betrachtet gleichgeblieben. In den 
Stellungnahmen wurde deutlich, dass dies auf Grund wegfallender 
Ausbildungsmöglichkeiten und der Attraktivität dieser 24h-Funktion für 
die Mitarbeitenden von dort kritisch betrachtet wird. Nach Abwägung der 
gegenläufigen Argumentationen wird im Sinne einer weiterhin 
partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Befriedung des laufenden 
Bedarfsplanverfahrens auf die Umsetzung der Maßnahme in dieser 
Bedarfsplanperiode von Seiten der Trägerin verzichtet. Daher kann 
auch die Beschlussziffer 2a („10 Stellen…“)  entfallen. Die Trägerin wird 
die Maßnahme bei Bedarf oder neuer Umsetzungsmöglichkeit wieder 
vorschlagen. 
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Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 
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In Zusammenhang mit der Besetzung von Rettungsmitteln wurde in den 
Stellungnahmen auch die Stärkung eines attraktiven Arbeitsumfelds und 
hier die Option der Besetzung von Notarzteinsatzfahrzeugen durch die 
Leistungserbringer thematisiert. Auch wenn dieser Ansatz teilweise 
nachvollzogen werden kann, so stellt er für den Rettungsdienst der 
Stadt Bonn aus Sicht der Trägerin keine systemkompatible sinnvolle 
Option dar. Da die Präsenz der Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst in 
den vergangenen Jahren ohnehin zugunsten einer weiteren Vergabe an 
Dritte kontinuierlich abgenommen hat, ist eine weitere Reduzierung 
nicht sachgerecht. Die hinreichende tägliche Einsatzpraxis in allen 
Tätigkeitsfeldern im Rettungsdienst ist für die Berufsfeuerwehr von 
zentraler Bedeutung, da die Trägerin mit gesetzlichem Auftrag stets 
vollumfänglich sämtliche Ausfälle von Dritten unmittelbar und 
fachgerecht in sämtlichen Bereichen zu kompensieren hat. So sind auch 
die praktische Tätigkeit und die hier gewonnenen Erfahrungen im 
Rettungsdienst wesentliche Grundlage für die gesetzlich durch 
Feuerwehrbeamte zu leistende Arbeit in der gemeinsamen Leitstelle von 
Feuerwehr und Rettungsdienst. Der Einsatz von taktisch geschultem 
feuerwehrtechnischem Personal in der Fahrerfunktion auf den 
Notarzteinsatzfahrzeugen ermöglicht erst den Einsatz in komplexen 
Einsatzlagen (beispielsweise technische Rettung bei Verkehrsunfällen, 
Brände/Explosionen, CO-Vergiftungen, Einsatz bei Unfällen in Höhen 
und Tiefen). Auch können hierdurch neben ersten feuerwehrtechnischen 
Hilfeleistungen unmittelbar Führungsaufgaben an den Einsatzstellen 
wahrgenommen werden. Diese in der Stadt Bonn zur Verfügung 
stehende Möglichkeit sorgt für ein hohes rettungsdienstliches und 
feuerwehrtechnisches Qualitätsniveau. Durch den unmittelbaren Zugriff 
auf ausgebildete und erfahrene Feuerwehrbeamte besteht darüber 
hinaus auch in Bonn die Option, bei Einsatzspitzen oder 
Großeinsatzlagen unmittelbar beispielsweise gemeinsam mit dem 
Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ein weiteres Fahrzeug auf der Wache 
besetzen zu können. 
  
Insgesamt hat sich seit Einführung des Notarztdienstes in Bonn 1971 
die synergistische Aufgabenwahrnehmung mit Besetzung der 
Fahrerfunktion durch die Berufsfeuerwehr in vielen Einsatzlagen 
bewährt und soll unverändert beibehalten werden. 
  
•          Anbindung des zusätzlichen Innenstadt-RTW an die Feuer- und 
Rettungswache 1 
  
•          Umstrukturierung der Interhospitaltransporte durch: 
•                      Rückführung der Rettungswache 4 zu einem regulären 
Rettungswachenbetrieb 
•                      Zusammenlegung der Tagesfunktionen RTW 4-3 und RTW 4-
4 zu einer 24/7-Funktion (ausschließlich wachkreisübergreifende 
Schwergewichtigen- und Intensivtransporte sowie 
Spitzenabdeckung Notfallrettung im Wachkreis 4 bei 
Einsatzstichworten mit Notarztindikation) 
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Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 
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•                      Verteilung der Interhospitaltransporte auf alle Wachkreise 
nach Gebietszuständigkeit (Aufteilung UKB tageszeitabhängig 
auf die Wachkreise 1 und 3) 
•                      Öffnung der Krankentransportdisposition für alle 
Vertragspartner bei organisatorischer Federführung durch einen 
Vertragspartner 
  
Mit den dargestellten Veränderungen gegenüber der Entwurfsfassung ist es 
aus Sicht der Verwaltung gelungen, als Ergebnis eines Abwägungsprozesses 
Anliegen der Hilfsorganisationen zu berücksichtigen. Eine vollständige 
Realisierung aller Anliegen ist mit Blick auf die unterschiedlichen 
Anforderungen der Trägerin, der Krankenkassen, der Leistungserbringer und 
aller weiterer Beteiligten im Rettungsdienst abschließend nicht möglich und 
sinnvoll. Die Stellungnahmen gingen inhaltlich mit Blick auf Anliegen der 
Hilfsorganisationen als Arbeitgebende (Mitarbeitendenbindung, Attraktivität 
des Arbeitsplatzes etc.) über das hinaus, was Aufgabenstellung einer 
gesetzlichen Rettungsdienstbedarfsplanung ist. Dennoch werden diese auch 
von der Trägerin ernst genommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass 
bestehende Formate der regelmäßigen Zusammenarbeit, wie der monatlich 
tagende Arbeitskreis Rettungsdienst, solche Themen noch stärker in den 
Fokus ihrer Arbeit nehmen.  
  
II.                  Erörterung des Rettungsdienstbedarfsplans mit den 
Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen 
  
Der Gesetzgeber sieht eine starke Einflussnahme der Kostenträger bei der 
Bedarfsplanung vor. Neben einer Anhörung beschreibt das RettG NRW hier 
auch die Rolle der Bezirksregierung bei Konflikten. Ein solches Verfahren mit 
unklarem Ausgang ist schon aus Zeitgründen zu vermeiden. In zwei 
Erörterungsgesprächen und ergänzendem Austausch konnten durch die 
Verwaltung alle strittigen Punkte im aktuellen Bedarfsplanverfahren 
ausgeräumt werden. Die Krankenkassen haben abschließend am 03.11.2021 
ihr Einvernehmen zum Entwurf erklärt. 
  
Der ursprünglich vorgelegte Empfehlungsvorschlag hatte folgenden Wortlaut: 
  
1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes 
(Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und 
bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die 
Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen 
im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn. 
  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur 
Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen 
Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der 
Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten 
personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich: 
  
a)     a)     10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 
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Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 
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Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 
Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion 
eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der 
Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 
(706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische 
Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-) 
Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein 
Ausgleich durch Einstellung von 
Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022) 
  
b)     b)     2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die 
Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und 
Rettungsdienst. 
(Einrichtung im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 
2023/24, Anteil Rettungsdienst 83.742,00 € p.a. 
durchschnittl. Stellenkosten, Anteil Feuerwehr 83.742,00 € 
p.a. durchschnittl. Stellenkosten) 
  
c)     c)    Verlagerung der Stelle 37/100035 (zuständig für 
Interhospitaldispositionen) in die Leitstellendienstgruppen 
und Anbringung eines k.u.-Vermerks aufgrund der 
geänderten Arbeitsorganisation (aktuell: A 09 
Laufbahngruppe I.2. + Z, zukünftig: A 09 Laufbahngruppe 
I.2) 
  
d)     d)     1 Stelle mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die 
Sachbearbeitung und operative Unterstützung der 
rettungsdienstlichen Aus- und Fortbil

Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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