Dokument: Sachstand zur geplanten Stellplatzsatzung

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Sachstand zur geplanten Stellplatzsatzung

Position 9.2 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

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zur Kenntnis genommen

Dokumenttext (extrahiert)

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Beschlussauszug 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 
23.11.2021 
 
9.2 Sachstand zur geplanten Stellplatzsatzung 
zur Kenntnis genommen 
 
212059 
 
 
 
Beschluss: 
 
 
 
 
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In Kooperation mit  
büro thiemann-linden  
stadt & mobilität 
Dr.-Ing. Volker Blees 
Mail: volker.blees@stellwerk-mobilitaet.de 
Telefon: 0176 238 495 28 
Dr.-Ing. André Bruns 
Mail: andre.bruns@stellwerk-mobilitaet.de 
Telefon: 0175 956 13 05 
Dr. Matthias Kowald 
Mail: matthias.kowald@stellwerk-mobilitaet.de 
Telefon: 01573 061 53 67 
 
Blees Bruns Kowald GbRSTELLWERK
 
Entwurf 
Neue Stellplatzsatzung Bonn 
Bericht zur verkehrsplanerischen Beratung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bericht für  
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt 
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn 
 
 
Bearbeitung 
Dr.-Ing. Volker Blees 
Dipl.-Geogr. Jörg Thiemann-Linden 
 
14. Oktober 2021 
  
 
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 I  
Inhalt 
 
1 Hintergrund und Aufgabenstellung ..................................................................................................1 
2 Vorgehensweise ...............................................................................................................................1 
3 Diskussion wesentlicher Regelungsaspekte .....................................................................................3 
3.1 Grundstruktur zur Ermittlung der Anzahl notwendiger Stellplätze ..............................................3 
3.2 Ermittlung der grundlegenden Stellplatz-Richtwerte ...................................................................3 
3.2.1 Leitgröße Modal Split ............................................................................................................4 
3.2.2 Leitgröße Kfz-Besitz ...............................................................................................................5 
3.2.3 Einflussfaktoren ÖPNV-Lagegunst und Zentralität der Bezirkszentren.................................6 
3.2.4 Fazit: räumlich differenzierte Stellplatz-Richtwerte..............................................................9 
3.3 Verringerte Stellplatzbaupflichten aufgrund von Maßnahmen der Bauherrschaft ......................9 
3.3.1 Grundlagen ............................................................................................................................9 
3.3.2 Umfang der Verringerung .....................................................................................................9 
3.3.3 Sicherung der Maßnahmen .................................................................................................11 
3.4 Besonderheiten bei Wohnnutzungen .........................................................................................12 
3.4.1 Bezugsgröße der Stellplatzermittlung .................................................................................12 
3.4.2 Berücksichtigung geförderten Wohnungsbaus ...................................................................13 
3.4.3 Umnutzung sowie Dach- und Untergeschossausbau für Wohnnutzung ............................13 
3.5 Ablaufschema zur Ermittlung der Anzahl notwendiger Stellplätze.............................................13 
3.6 Anforderungen an Fahrradabstellplätze und Pkw-Stellplätze ....................................................15 
3.7 Anforderungen an Pkw-Stellplätze, insbesondere Elektroladeinfrastruktur ..............................18 
4 Quellen .......................................................................................................................................... 19 
5 Entwurf der Stellplatzsatzung ........................................................................................................ 21 
6 Anlagen zur Stellplatzsatzung ........................................................................................................ 29 
Anlage 1: Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (zu § 3) ............................................................................. 29 
Anlage 2: Stellplatz- und Fahrradabstellplatzbedarf (zu § 3) für Wohnen, zu Anlage 1 
(Richtzahlentabelle), Pos. 1.2 Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE) und Fahrradabstellbedarf für 
Gebäude der Pos. 1.1 .................................................................................................................... 39 
Anlage 3: Gebietszonen (zu § 3 Abs. 5) ...................................................................................................... 40 
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Anlage 4: Verfahren zur Ermittlung einer abweichenden Anzahl notwendiger Stellplätze (zu § 3 Abs. 7) 41 
Anlage 5: Weitere Anforderungen an notwendige Fahrradabstellplätze (zu § 4 Abs. 3) .......................... 43 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Modal Split in Bonn (Quelle: infas 2018) .................................................................................4 
Abbildung 2: Autobesitz (Quelle: infas 2018) ................................................................................................5 
Abbildung 3: Privater Kfz-Bestand je Haushalt im Jahr 2018  (Quelle: Stadt Bonn) .....................................6 
Abbildung 4: Lagegunst-Zonen in Bonn (Quelle: Stadt Bonn) .......................................................................8 
Abbildung 5: Prozentwerte zur Verringerung der Stellplatzanzahl bei besonderen Maßnahmen in der 
Stellplatzsatzung, Beispiel Stadt Mönchengladbach (Ausschnitt)...............................................................10 
Abbildung 6: Lagezonen zu § 3 Absatz 5 .....................................................................................................40 
 
 
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 1  
1 Hintergrund und Aufgabenstellung 
Mit der Novelle der Bauordnung NRW (BauO) von 2018 haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen 
erstmals die Möglichkeit und die Chance, mit einer eigenen Stellplatzsatzung bei Bauvorhaben so auf 
die Schaffung von Stellplätzen Einfluss zu nehmen, wie es den örtlichen Rahmenbedingungen sowie 
den städtebaulichen und verkehrlichen Zielen entspricht. Die Möglichkeit möchte auch die Bun-
desstadt Bonn nutzen.  
Zwischenzeitlich hat der Landtag am 30.06.2021 eine Änderung der Landesbauordnung beschlossen, 
die in § 48 für Stellplätze nur noch elementare Regelungen der Musterbauordnung sowie eine Er-
mächtigung zu einer Landesverordnung (§ 87) bzw. zu kommunalen Stellplatzsatzungen (§ 89) enthält. 
Zur Landesverordnung liegt bisher erst ein Entwurf nebst Begründung vor; wann die Verordnung in 
Kraft tritt und inwieweit noch Änderungen gegenüber dem Entwurf vorgenommen werden, ist aktuell 
noch nicht bekannt.  
Aufgabe des Projekts war es vor diesem Hintergrund, eine fachlich abgestimmte Stellplatzsatzung für 
Bonn zu entwickeln mit Regelungen, welche einerseits die Möglichkeiten des § 48 der BauO NRW im 
Sinne einer Unterstützung der Mobilitätswende nutzen und andererseits in der täglichen Praxis sinn-
voll anwendbar sind. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen bezieht sich der Bericht auf die aktuelle Fas-
sung der BauO NRW und berücksichtigt ferner als Orientierungsmaßstab für die in kommunalen Stell-
platzsatzungen möglichen Regelungen den o.g. Entwurf der Landesverordnung.  
 
2 Vorgehensweise  
Das Vorgehen zur Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs der neuen Stellplatzsatzung Bonn orientiert 
sich am Leitfaden Kommunale Stellplatzsatzungen1, der unter maßgeblicher Mitwirkung von Volker 
Blees und Jörg Thiemann-Linden entstanden ist. Als „Living Document“ haben sich Satzungsentwurf 
und begleitender Bericht seit Projektstart im März 2020 sukzessive entsprechend dem jeweiligen Dis-
kussionsstand bis zum vorliegenden Bericht zur verkehrsplanerischen Beratung weiterentwickelt. 
Maßgebliche Grundlagen waren darüber hinaus aktuelle Struktur- sowie verkehrsbezogene Daten, die 
von der Stadt Bonn zur Verfügung gestellt wurden. Ferner wurden bereits erstellte Stellplatzsatzungen 
aus Kommunen in NRW bzw. aus anderen Bundesländern und die damit bereits gesammelten Erfah-
rungen berücksichtigt. 
Der vorliegende Bericht geht in Abschnitt 3 auf verschiedene wesentliche Regelungsaspekte der Stell-
platzsatzung ein, beschreibt die durchgeführten Analysen und formuliert resultierende Empfehlungen. 
Dieser Abschnitt bildet die textliche Grundlage für die Begründung zur Satzung in der Ratsvorlage. 
                                                      
 
1 Zukunftsnetz Mobilität NRW [Hrsg.]: Kommunale Stellplatzsatzungen – Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung 
NRW. Stand November 2019. Köln. Online: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/sites/default/files/down-
loads/znm_nrw_stellplatzsatzung_handbuch_2019_final.pdf.  
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 2  
Der Entwurf der eigentlichen Stellplatzsatzung ist – basierend auf der Musterstellplatzsatzung der 
kommunalen Spitzenverbände1 – in Abschnitt 5 dargestellt. In Abschnitt 6 finden sich die zur Stell-
platzsatzung gehörige Tabelle mit den Richtzahlen sowie weitere Anlagen zur Stellplatzsatzung. 
 
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 3  
3 Diskussion wesentlicher Regelungsaspekte 
3.1 Grundstruktur zur Ermittlung der Anzahl notwendiger Stellplätze 
Eine zentrale Rolle in Stellplatzsatzungen spielt die Anzahl notwendiger Stellplätze, die von Bauherren 
für ein Bauvorhaben herzustellen sind. Um hier zu sachgerechten und für alle Beteiligten akzeptierten 
Werten zu kommen, müssen grundsätzlich folgende Faktoren berücksichtigt werden: 
 Nutzungsart(en) des Bauvorhabens, 
 Maß (Größe) des Bauvorhabens, 
 Lage des Baugrundstücks sowie Qualität seiner verkehrlichen Erschließung und 
 besondere mobilitätsbezogene Maßnahmen des Bauherrn. 
In der Stellplatzsatzung wird die Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Faktoren wie folgt umge-
setzt: 
a) In der Richtzahlentabelle (siehe Abschnitt 6, Anlagen 1 und 2) wird für jede Nutzungsart die 
Anzahl der erforderlichen Stellplätze in Abhängigkeit einer verkehrserzeugenden Kenngröße 
(beispielsweise „m2 Nutzfläche“) als Grundgröße für die Ermittlung der erforderlichen Stell-
platzanzahl angegeben.  
b) Ergänzend werden in der Satzung bzw. ihren Anlagen Abminderungsfaktoren gegenüber der 
Grundgröße aus a) aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der Erschließung des Baugrund-
stücks durch den ÖPNV angegeben. 
c) Ferner wird in der Stellplatzsatzung definiert, bei welchen besonderen Maßnahmen des Bau-
herrn von den vorgenannten Grundwerten in welchem Maß nach unten abgewichen werden 
kann. 
Auf diese Weise ergeben sich für jedes Antragsverfahren bei der Ermittlung der Anzahl der notwendi-
gen Stellplätze mehrere Schritte, um zum korrekten, auf das Bauvorhaben zutreffenden Ergebnis zu 
kommen. Ein finales Ablaufschema dieser Schritte findet sich in Abbildung 8 auf Seite 19. 
 
3.2 Ermittlung der grundlegenden Stellplatz-Richtwerte 
Die Muster-Stellplatzsatzung enthält als Orientierungsgröße eine Spannbreite der Stellplatz-Richtwer-
te für viele typische Nutzungen. Die dabei angegebenen Werte kommen in der Praxis häufig vor und 
können damit als akzeptiert gelten2. Daher ist zu ermitteln, wo innerhalb der Spannen der Muster-
Stellplatzsatzung ein angemessenes Niveau für die Stadt Bonn liegt. Leitgrößen sind dabei zunächst 
der örtliche Modal Split, also das Verkehrsmittelwahlverhalten (Abschnitt 3.2.1), sowie der private 
Pkw-Besitz (Abschnitt 3.2.2). In einem weiteren Schritt wird u.a. die ÖPNV-Erschließungsqualität in die 
Betrachtungen einbezogen (Abschnitt 3.2.3). 
                                                      
 
2 Es handelt sich auf Erfahrungswissen basierenden Durchschnittswerten, die nicht eine tatsächliche konkrete Stellplatznachfrage 
bzw. einen Stellplatzbedarf wied

Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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