Dokument: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungs

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Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee

Position 5.8 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

Ergebnis

ungeändert beschlossen

Dokumenttext (extrahiert)

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Beschlussauszug 
Sitzung des Rates vom 10.02.2022 
 
5.8 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 
“Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad 
Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee 
ungeändert beschlossen 
 
211954 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. 
Fahrenholtz -parteilos- bei Enth. Linke und Stv. Erdmann -Die Partei- 
 
Beschluss: 
I Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Bauleitplanung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4. 
  
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 werden entsprechend 
der Entscheidung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 
Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 (Beschlussvorlage 210222) behandelt.  
  
II Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplans Nr. 6918-4 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
  
 Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 wird, wie in der 
Gesamtabwägung Offenlage der Anlage dieser Vorlage dargelegt, wie 
folgt entschieden:  
  
1. Die mit Stellungnahme 1 vom 15.06.2021 der Deutschen Telekom 
vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen. 
2. Die mit Stellungnahme 2 vom 23.06.2021 der Handwerkskammer 
zu Köln vorgetragenen Aspekte zum Erhalt sämtlicher öffentlicher 
Parkstände und Schaffung zusätzlicher Ladezonen werden nicht 
berücksichtigt. 
3. Die mit Stellungnahme 3 vom 27.06.2021 vorgetragenen Aspekte zur 
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Klimaneutralität werden insoweit berücksichtigt, als dass auf den 
Hochpunkten der Gebäudeensembles Photovoltaikanlagen in 
Kombination mit Dachbegrünung vorgesehen sind und die 
Wohnhäuser mit energieeffizienten KfW 40-Standard und das 
Bürogebäude mit KfW-55-Standard errichtet werden sowie ein 
Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgt. Die 
übrigen Aspekte zur Umnutzung der Bestandsbebauung werden 
nicht berücksichtigt. 
4. Die mit Stellungnahme 4 vom 02.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden durch den Teilerhalt des Baumbestands teilweise 
berücksichtigt. Die übrigen Aspekte zur Art und Weise der Bebauung 
werden nicht berücksichtigt. 
5. Die mit Stellungnahme 5 vom 11.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
6. Die mit Stellungnahme 6 vom 11.06.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
7. Die mit Stellungnahme 7 vom 01.07.2021 vorgetragenen Aspekte der 
Vodafone werden zur Kenntnis genommen. 
8. Die mit Stellungnahme 8 vom 13.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
9. Die mit Stellungnahme 9 vom 12.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
10. Die mit Stellungnahme 10 vom 14.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
11. Die mit Stellungnahme 11 vom 14.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
zu den Klimazielen werden insoweit berücksichtigt, als dass auf den 
Hochpunkten der Gebäudeensembles Photovoltaikanlagen in 
Kombination mit Dachbegrünung vorgesehen sind und die 
Wohnhäuser mit energieeffizienten KfW 40-Standard und das 
Bürogebäude mit KfW-55-Standard errichtet werden sowie ein 
Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgt. 
12. Die mit Stellungnahme 12 vom 15.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. Die Sicherung der Durchführung von 
Baumschutzmaßnahmen und der ökologischen Baubegleitung erfolgt 
über den Durchführungsvertrag.  
13. Die mit Stellungnahme 13 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende 
Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden 
Festsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich 
Fassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen 
vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. Die positive 
Bewertung der Nachverdichtung wird zur Kenntnis genommen.  
14. Die mit Stellungnahme 14 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
15. Die mit Stellungnahme 15 vom 17.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende 
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Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden 
Festsetzungen zum Klimaschutz - zusätzlich Fassadenbegrünungen 
vertraglich gesichert werden. Die übrigen vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt.  
16. Die mit Stellungnahme 16 der Stadtwerke Bonn vom 16.07.2021 
vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen.  
17. Die mit Stellungnahme 17 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende 
Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden 
Festsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich 
Fassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen 
vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 
18. Die mit Stellungnahme 18 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden insoweit berücksichtig als dass  
• bzgl. des Sperbers eine vertiefende Artenschutzprüfung 
(03.09.2021) durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass unter 
Beachtung der bereits aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen 
eine unbeabsichtigte Tötung, Verletzung Störung des Sperbers 
ausgeschlossen werden kann.  
• Die Ersatzpflanzungen werden entsprechend der Beschlusslage 
des Hauptausschusses vom 06.05.2021 auch außerhalb des 
Plangebiets erfolgen und die Umsetzung vertraglich gesichert.  
• Zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos ist im 
Durchführungsvertrag geregelt, dass an den großflächigen 
Glasflächen der neuen Bürogebäude der von der Schweizerischen 
Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden 
„Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ zu berücksichtigen 
ist.  
• Bei der Beleuchtung des Geländes sind auch während der 
Bauphase insektenfreundliche Leuchtkörper mit staubdichter 
Abdeckung zum Schutz vor Insekten zu verwenden.  
Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 
19. Die mit Stellungnahme 19 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende 
Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden 
Festsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich 
Fassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen 
vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.  
20. Die mit Stellungnahme 20 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
zum Schattenwurf hinsichtlich des Gebäudes Moselstraße 9 wurden 
mittels einer vertiefenden Untersuchung mit dem Ergebnis bewertet, 
dass Änderungen in der Planung nicht erforderlich sind. Die übrigen 
Aspekte werden nicht berücksichtigt. 
21. Die mit Stellungnahme 21 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden insofern berücksichtigt als dass  
• bzgl. des Sperbers am 03.09.2021 eine vertiefende 
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Artenschutzprüfung durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass 
unter Beachtung der bereits aufgeführten 
Vermeidungsmaßnahmen eine unbeabsichtigte Tötung, 
Verletzung Störung des Sperbers ausgeschlossen werden kann.  
• Der Begriff „Quote“ wird in den Festsetzungen redaktionell 
korrigiert. Die Anzahl der Wohneinheiten ist im 
Durchführungsvertrag mit 350 bis 400 bestimmt.  
• Zur sicheren Rückhaltung von Niederschlagsmengen bei 
Starkregenereignissen verpflichten sich die Vorhabenträgerinnen, 
Retentionsboxen einzubauen. Lage und Dimensionierung der 
erforderlichen Retentionsboxen werden im 
Baugenehmigungsverfahren geplant und festgelegt.  
• Die Sicherung der Durchführung von Baumschutzmaßnahmen 
und der ökologischen Baubegleitung erfolgt im 
Durchführungsvertrag.  
Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 
22. Die mit Stellungnahme 22 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
23. Die mit Stellungnahme 23 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
24. Die mit Stellungnahme 24 vom 15.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
25. Die mit Stellungnahme 25 vom 15.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
26. Die mit Stellungnahme 26 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
des BUND werden insofern berücksichtigt als dass  
• bzgl. des Sperbers am 03.09.2021 eine vertiefende 
Artenschutzprüfung durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass 
unter Beachtung der bereits aufgeführten 
Vermeidungsmaßnahmen eine unbeabsichtigte Tötung, 
Verletzung Störung des Sperbers ausgeschlossen werden kann.  
Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 
27. Die mit Stellungnahme 27 vom 13.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
28. Die mit Stellungnahme 28 vom 12.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt 
29. Die mit Stellungnahme 29 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
30. Die mit Stellungnahme 30 vom30.07.2021 vorgetragenen Aspekte 
werden nicht berücksichtigt. 
  
III Hinweise 
 Zu dem Bebauungsplan Nr. 6918-4 wurde ein Durchführungsvertrag 
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abgeschlossen. 
IV Satzungsbeschluss 
1. Die Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6918-4 in der 
Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 06.05.2021 
wird in Ziffer 1.4. redaktionell von  
„Ausnahmsweise kann diese einzuhaltende Quote unterschritten 
werden, ……“ sprachlich korrigiert in   
„Ausnahmsweise kann diese einzuhaltende Fläche unterschritten 
werden, ……“.  
Das Wort „Quote“ ist im vorgelegten Satzungsexemplar 
durchgestrichen, das Wort „Fläche“ in blau eingefügt. 
2. Die Begründung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6918-4 in der Fassung 
des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 06.05.2021 wird in 
nachfolgend genannten Kapiteln teilweise redaktionell, teilweise mit den 
Ergebnissen der politischen Prüfaufträge (Fassadenbegrünung, 
Retentionsboxen, KfW-Effizienzstandard) und der Aufnahme der 
Ergebnisse aus der ergänzenden artenschutzrechtlichen Beurteilung 
zum Vorkommen des Sperbers (03.09.2021) geändert oder ergänzt: 
Kap. 1.1/S.1; 1.3/S.3/S.4; 2.2/S.8; 2.3.2/S.14; 2.3.6/S.18/S.20; 
2.3.7/S.22; 2.4.3/S.25; 2.4.4/S.27; 2.4.5/S.28/S.29; 3.2/S.31; 
3.3.2/S.35/36; 3.3.3/S.36/S.37/S.38/S.39; 3.3.4/S.41; 3.5/S.42; 3.6/S.43  
Die Ergänzungen und Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich 
gemacht, Textpassagen, die entfallen, durch Streichungen.  
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 der Bundesstadt 
Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, 
zwischen Kennedyallee, Moselstraße und Ahrstraße ist gemäß § 10 
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. 
 
An einer Aussprache beteiligten sich: 
Stv. Schröder -FDP-, der seine Ablehnung bekundet; 
Stv. Falk -Die Linke-, die ebenfalls Ablehnung signalisiert; 
Stv. Moll -CDU-, der sich der Ablehnung anschließt und den Änderungsantrag 
begründet; 
Stv. Schmitt -BBB-, der ebenfalls die Vorlage ablehnt und seinen 
Änderungsantrag begründet sowie die 
Stv. Dr. Rutte -Bündnis '90/Die Grünen-, Stv. Saß -SPD-; Stv. Lohmeyer -
Rheingrün- und Stv. Achtermeyer -Bündnis '90/Die Grünen-. 
 
 
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Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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