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Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee
Position 5.8 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
ungeändert beschlossen
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022 5.8 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee ungeändert beschlossen 211954 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Enth. Linke und Stv. Erdmann -Die Partei- Beschluss: I Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 werden entsprechend der Entscheidung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 (Beschlussvorlage 210222) behandelt. II Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6918-4 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 wird, wie in der Gesamtabwägung Offenlage der Anlage dieser Vorlage dargelegt, wie folgt entschieden: 1. Die mit Stellungnahme 1 vom 15.06.2021 der Deutschen Telekom vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen. 2. Die mit Stellungnahme 2 vom 23.06.2021 der Handwerkskammer zu Köln vorgetragenen Aspekte zum Erhalt sämtlicher öffentlicher Parkstände und Schaffung zusätzlicher Ladezonen werden nicht berücksichtigt. 3. Die mit Stellungnahme 3 vom 27.06.2021 vorgetragenen Aspekte zur Seite 1 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Klimaneutralität werden insoweit berücksichtigt, als dass auf den Hochpunkten der Gebäudeensembles Photovoltaikanlagen in Kombination mit Dachbegrünung vorgesehen sind und die Wohnhäuser mit energieeffizienten KfW 40-Standard und das Bürogebäude mit KfW-55-Standard errichtet werden sowie ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgt. Die übrigen Aspekte zur Umnutzung der Bestandsbebauung werden nicht berücksichtigt. 4. Die mit Stellungnahme 4 vom 02.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden durch den Teilerhalt des Baumbestands teilweise berücksichtigt. Die übrigen Aspekte zur Art und Weise der Bebauung werden nicht berücksichtigt. 5. Die mit Stellungnahme 5 vom 11.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 6. Die mit Stellungnahme 6 vom 11.06.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 7. Die mit Stellungnahme 7 vom 01.07.2021 vorgetragenen Aspekte der Vodafone werden zur Kenntnis genommen. 8. Die mit Stellungnahme 8 vom 13.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 9. Die mit Stellungnahme 9 vom 12.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 10. Die mit Stellungnahme 10 vom 14.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 11. Die mit Stellungnahme 11 vom 14.07.2021 vorgetragenen Aspekte zu den Klimazielen werden insoweit berücksichtigt, als dass auf den Hochpunkten der Gebäudeensembles Photovoltaikanlagen in Kombination mit Dachbegrünung vorgesehen sind und die Wohnhäuser mit energieeffizienten KfW 40-Standard und das Bürogebäude mit KfW-55-Standard errichtet werden sowie ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgt. 12. Die mit Stellungnahme 12 vom 15.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. Die Sicherung der Durchführung von Baumschutzmaßnahmen und der ökologischen Baubegleitung erfolgt über den Durchführungsvertrag. 13. Die mit Stellungnahme 13 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden Festsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich Fassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. Die positive Bewertung der Nachverdichtung wird zur Kenntnis genommen. 14. Die mit Stellungnahme 14 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 15. Die mit Stellungnahme 15 vom 17.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende Seite 2 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 3 —— Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden Festsetzungen zum Klimaschutz - zusätzlich Fassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 16. Die mit Stellungnahme 16 der Stadtwerke Bonn vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen. 17. Die mit Stellungnahme 17 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden Festsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich Fassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 18. Die mit Stellungnahme 18 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtig als dass • bzgl. des Sperbers eine vertiefende Artenschutzprüfung (03.09.2021) durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass unter Beachtung der bereits aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen eine unbeabsichtigte Tötung, Verletzung Störung des Sperbers ausgeschlossen werden kann. • Die Ersatzpflanzungen werden entsprechend der Beschlusslage des Hauptausschusses vom 06.05.2021 auch außerhalb des Plangebiets erfolgen und die Umsetzung vertraglich gesichert. • Zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos ist im Durchführungsvertrag geregelt, dass an den großflächigen Glasflächen der neuen Bürogebäude der von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ zu berücksichtigen ist. • Bei der Beleuchtung des Geländes sind auch während der Bauphase insektenfreundliche Leuchtkörper mit staubdichter Abdeckung zum Schutz vor Insekten zu verwenden. Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 19. Die mit Stellungnahme 19 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt, als dass als eingriffminimierende Maßnahme in das Schutzgut Klima – über die bereits bestehenden Festsetzungen zum Klimaschutz hinaus - zusätzlich Fassadenbegrünungen vertraglich gesichert werden. Die übrigen vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 20. Die mit Stellungnahme 20 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte zum Schattenwurf hinsichtlich des Gebäudes Moselstraße 9 wurden mittels einer vertiefenden Untersuchung mit dem Ergebnis bewertet, dass Änderungen in der Planung nicht erforderlich sind. Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 21. Die mit Stellungnahme 21 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksichtigt als dass • bzgl. des Sperbers am 03.09.2021 eine vertiefende Seite 3 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 4 —— Artenschutzprüfung durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass unter Beachtung der bereits aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen eine unbeabsichtigte Tötung, Verletzung Störung des Sperbers ausgeschlossen werden kann. • Der Begriff „Quote“ wird in den Festsetzungen redaktionell korrigiert. Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Durchführungsvertrag mit 350 bis 400 bestimmt. • Zur sicheren Rückhaltung von Niederschlagsmengen bei Starkregenereignissen verpflichten sich die Vorhabenträgerinnen, Retentionsboxen einzubauen. Lage und Dimensionierung der erforderlichen Retentionsboxen werden im Baugenehmigungsverfahren geplant und festgelegt. • Die Sicherung der Durchführung von Baumschutzmaßnahmen und der ökologischen Baubegleitung erfolgt im Durchführungsvertrag. Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 22. Die mit Stellungnahme 22 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 23. Die mit Stellungnahme 23 vom 19.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 24. Die mit Stellungnahme 24 vom 15.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 25. Die mit Stellungnahme 25 vom 15.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 26. Die mit Stellungnahme 26 vom 18.07.2021 vorgetragenen Aspekte des BUND werden insofern berücksichtigt als dass • bzgl. des Sperbers am 03.09.2021 eine vertiefende Artenschutzprüfung durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass unter Beachtung der bereits aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen eine unbeabsichtigte Tötung, Verletzung Störung des Sperbers ausgeschlossen werden kann. Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 27. Die mit Stellungnahme 27 vom 13.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 28. Die mit Stellungnahme 28 vom 12.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt 29. Die mit Stellungnahme 29 vom 16.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 30. Die mit Stellungnahme 30 vom30.07.2021 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. III Hinweise Zu dem Bebauungsplan Nr. 6918-4 wurde ein Durchführungsvertrag Seite 4 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 5 —— abgeschlossen. IV Satzungsbeschluss 1. Die Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6918-4 in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 06.05.2021 wird in Ziffer 1.4. redaktionell von „Ausnahmsweise kann diese einzuhaltende Quote unterschritten werden, ……“ sprachlich korrigiert in „Ausnahmsweise kann diese einzuhaltende Fläche unterschritten werden, ……“. Das Wort „Quote“ ist im vorgelegten Satzungsexemplar durchgestrichen, das Wort „Fläche“ in blau eingefügt. 2. Die Begründung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6918-4 in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 06.05.2021 wird in nachfolgend genannten Kapiteln teilweise redaktionell, teilweise mit den Ergebnissen der politischen Prüfaufträge (Fassadenbegrünung, Retentionsboxen, KfW-Effizienzstandard) und der Aufnahme der Ergebnisse aus der ergänzenden artenschutzrechtlichen Beurteilung zum Vorkommen des Sperbers (03.09.2021) geändert oder ergänzt: Kap. 1.1/S.1; 1.3/S.3/S.4; 2.2/S.8; 2.3.2/S.14; 2.3.6/S.18/S.20; 2.3.7/S.22; 2.4.3/S.25; 2.4.4/S.27; 2.4.5/S.28/S.29; 3.2/S.31; 3.3.2/S.35/36; 3.3.3/S.36/S.37/S.38/S.39; 3.3.4/S.41; 3.5/S.42; 3.6/S.43 Die Ergänzungen und Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht, Textpassagen, die entfallen, durch Streichungen. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen Kennedyallee, Moselstraße und Ahrstraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Schröder -FDP-, der seine Ablehnung bekundet; Stv. Falk -Die Linke-, die ebenfalls Ablehnung signalisiert; Stv. Moll -CDU-, der sich der Ablehnung anschließt und den Änderungsantrag begründet; Stv. Schmitt -BBB-, der ebenfalls die Vorlage ablehnt und seinen Änderungsantrag begründet sowie die Stv. Dr. Rutte -Bündnis '90/Die Grünen-, Stv. Saß -SPD-; Stv. Lohmeyer - Rheingrün- und Stv. Achtermeyer -Bündnis '90/Die Grünen-. Seite 5 von 5
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.