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Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"
Position 6.4.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
vertagt - mit Maßgabe
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022 6.4.1 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" vertagt - mit Maßgabe 212115-01 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind dem- nach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, 2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßen- baulichen Engpässen oder 3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindig- keitsbeschränkung festgestellt werden. Die ersten beiden der oben genannten Voraussetzungen für Geschwindig- keitskontrollen liegen An der Haeschmaar nicht vor. Die Verwaltung wird jedoch mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse prüfen, ob überdurchschnittlich häufig in dem genannten Bereich zu schnell gefahren wird. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren gefahrene Geschwindigkeiten erfasst. Seite 1 von 1
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.