Dokument: Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"

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Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"

Position 6.4.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

Ergebnis

vertagt - mit Maßgabe

Dokumenttext (extrahiert)

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Beschlussauszug 
Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022 
 
6.4.1 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" 
vertagt - mit Maßgabe 
 
212115-01 ST 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig 
 
Die vertagte Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: 
 
Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften 
darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten 
Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. 
 
Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind dem- 
nach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine 
erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. 
 
Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 
1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von 
schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern 
sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen 
und älteren Menschen frequentiert werden, 
2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßen- 
baulichen Engpässen oder 
3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindig- 
keitsbeschränkung festgestellt werden. 
 
Die ersten beiden der oben genannten Voraussetzungen für Geschwindig- 
keitskontrollen liegen An der Haeschmaar nicht vor. 
 
Die Verwaltung wird jedoch mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse prüfen, 
ob überdurchschnittlich häufig in dem genannten Bereich zu schnell gefahren 
wird. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren gefahrene 
Geschwindigkeiten erfasst. 
 
 
 
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Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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