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Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar"
Position 6.4.2 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
vertagt - mit Maßgabe
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022 6.4.2 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" vertagt - mit Maßgabe 212115-02 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte ergänzende Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind dem- nach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, 2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßen- baulichen Engpässen oder 3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindig- keitsbeschränkung festgestellt werden. Im Zeitraum vom 26.11.-07.12.2021 fand An der Haeschmaar eine Verkehrs- analyse statt. Hierbei werden die Anzahl der Fahrzeuge, sowie deren ge- fahrenen Geschwindigkeit erfasst. In diesem Zeitraum überschritten im Querschnitt 59,2% der Fahrzeuge den Grenzwert von 39 km/h. Der Grenzwert liegt deshalb bei 39 km/h, da dies den Mindestwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tempo-30- Bereichen darstellt. Aufgrund der hohen Überschreitungsquote wird die Stadt Bonn hier zukünftig Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Seite 1 von 1
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.