Dokument: Stand der Umsetzung Neuorganisation Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 4

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Stand der Umsetzung Neuorganisation Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464

Position 2.1.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

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vertagt

Dokumenttext (extrahiert)

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Beschlussauszug 
Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022 
 
2.1.1 Stand der Umsetzung Neuorganisation 
Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464 
vertagt 
 
221426-01 ST 
 
 
 
Inhalt der vertagten Stellungnahme: 
1.  
Wie ist der Stand der Umsetzung Neuorganisation der 
Gehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480? 
  
Zurzeit finden finale Abstimmungen hinsichtlich einer Planung zur 
Neuorganisation der Gehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480 
statt. Darin werden neben den Ansprüchen des Fuß- und Radverkehrs auch die 
vorhandenen Zufahrten, Lieferverkehre und die Errichtung von Fahrradständern 
(sh. auch DS 212191) behandelt. Nach Abschluss der Abstimmungen wird die 
Verwaltung der Bezirksvertretung Bonn eine entsprechende Stellungnahme 
(inkl. Lageplan) vorlegen. 
  
2. Bisher sind keine Sofortmaßnahmen erkennbar, warum? 
  
Eine signifikante Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr ist auf den zur 
Verfügung stehenden Flächen nur durch eine Herausnahme des Kfz-Verkehrs 
zu erreichen. Bei einer etwaigen Maßnahme sind jedoch die vorhandenen, 
privaten Zufahrten und Stellplätze zu berücksichtigen und deren Anfahrbarkeit 
weiterhin zu gewährleisten. Dazu war eine Bauakteneinsicht erforderlich, um 
abzuklären, welche Zufahrten / Stellplätze im Rahmen der Planung zu 
berücksichtigen sind. 
Da seitens der Verwaltung, außer der Herausnahme des Kfz-Verkehrs, 
grundsätzlich keine Maßnahme gesehen wird, die eine deutliche Verbesserung 
für den Fuß- und Radverkehr erzielt hätte, wurde auf Sofortmaßnahmen 
verzichtet. Diese würden ggf. zu weiteren negativen Auswirkungen für den Fuß- 
und Radverkehr führen, z.B. durch zurückstoßende Fahrzeuge. 
  
3. Welche Auffassung wird bezüglich ökonomischer Planung und 
Realisierung von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit 
Kanalsanierungen auf Straßenabschnitten vertreten. 
4.  
Grundsätzliches Ziel der Verwaltung ist es, Planungen ökonomisch und zeitlich 
aufeinander abzustimmen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit 
Kanalsanierungen. 
  
  
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Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 
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Für den Bereich der Kölnstraße 464 bis 480 ist festzuhalten, dass eine 
Anpassung des vorhandenen Querschnitts zu Gunsten von Fuß- und 
Radverkehr im Zusammenhang mit der Kanalsanierung grundsätzlich nicht 
umsetzbar ist. Der vorhandene Geh- und Radweg verläuft zwischen der 
Grundstücksgrenze sowie einer satzungsgeschützten Baumreihe (Allee). Zur 
Verbesserung der Verkehrssituation wäre somit entweder die Errichtung einer 
zusätzlichen Fahrspur für den Kfz-Verkehr oder alternativ eine vollständige 
Herausnahme des Kfz-Verkehrs erforderlich. Eine zusätzliche Fahrspur würde 
zu Eingriffen in die Grünflächen / Bestandsbäume führen, die aus Sicht der 
Verwaltung nicht befürwortet werden kann und eine Herausnahme des Kfz-
Verkehrs erfordert grundsätzlich keine bauliche Änderung des vorhandenen 
Straßenquerschnittes. 
 
 
 
 
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Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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