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Stand der Umsetzung Neuorganisation Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464
Position 2.1.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
vertagt
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022 2.1.1 Stand der Umsetzung Neuorganisation Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464 vertagt 221426-01 ST Inhalt der vertagten Stellungnahme: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung Neuorganisation der Gehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480? Zurzeit finden finale Abstimmungen hinsichtlich einer Planung zur Neuorganisation der Gehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480 statt. Darin werden neben den Ansprüchen des Fuß- und Radverkehrs auch die vorhandenen Zufahrten, Lieferverkehre und die Errichtung von Fahrradständern (sh. auch DS 212191) behandelt. Nach Abschluss der Abstimmungen wird die Verwaltung der Bezirksvertretung Bonn eine entsprechende Stellungnahme (inkl. Lageplan) vorlegen. 2. Bisher sind keine Sofortmaßnahmen erkennbar, warum? Eine signifikante Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr ist auf den zur Verfügung stehenden Flächen nur durch eine Herausnahme des Kfz-Verkehrs zu erreichen. Bei einer etwaigen Maßnahme sind jedoch die vorhandenen, privaten Zufahrten und Stellplätze zu berücksichtigen und deren Anfahrbarkeit weiterhin zu gewährleisten. Dazu war eine Bauakteneinsicht erforderlich, um abzuklären, welche Zufahrten / Stellplätze im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind. Da seitens der Verwaltung, außer der Herausnahme des Kfz-Verkehrs, grundsätzlich keine Maßnahme gesehen wird, die eine deutliche Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr erzielt hätte, wurde auf Sofortmaßnahmen verzichtet. Diese würden ggf. zu weiteren negativen Auswirkungen für den Fuß- und Radverkehr führen, z.B. durch zurückstoßende Fahrzeuge. 3. Welche Auffassung wird bezüglich ökonomischer Planung und Realisierung von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kanalsanierungen auf Straßenabschnitten vertreten. 4. Grundsätzliches Ziel der Verwaltung ist es, Planungen ökonomisch und zeitlich aufeinander abzustimmen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Kanalsanierungen. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 —— Für den Bereich der Kölnstraße 464 bis 480 ist festzuhalten, dass eine Anpassung des vorhandenen Querschnitts zu Gunsten von Fuß- und Radverkehr im Zusammenhang mit der Kanalsanierung grundsätzlich nicht umsetzbar ist. Der vorhandene Geh- und Radweg verläuft zwischen der Grundstücksgrenze sowie einer satzungsgeschützten Baumreihe (Allee). Zur Verbesserung der Verkehrssituation wäre somit entweder die Errichtung einer zusätzlichen Fahrspur für den Kfz-Verkehr oder alternativ eine vollständige Herausnahme des Kfz-Verkehrs erforderlich. Eine zusätzliche Fahrspur würde zu Eingriffen in die Grünflächen / Bestandsbäume führen, die aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet werden kann und eine Herausnahme des Kfz- Verkehrs erfordert grundsätzlich keine bauliche Änderung des vorhandenen Straßenquerschnittes. Seite 2 von 2
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.