Dokument: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

Position 6.28.3 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

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vertagt

Dokumenttext (extrahiert)

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Beschlussauszug 
Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022 
 
6.28.3 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk 
Bonn, Ortsteil Endenich 
vertagt 
 
220324-03 
 
 
 
Inhalt der vertagten Stellungnahme: 
Nachstehend erfolgt durch die Verwaltung ein Vorschlag für einen geänderten 
Beschlusspunkt sowie 
eine Stellungnahme der Verwaltung zu: 
 Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und 
Herr Fremerey, Volt-Fraktion. 
 Änderungsantrag DS 220324-02 AA, Rheingrün 
  
Als Anlage I wird zusätzlich ein Lageplan mit Gebäudebezeichnungen 
eingereicht. 
  
  
Die Verwaltung schlägt den folgenden Beschlusspunkt vor: 
  
  
1. der städtebauliche Entwurf wird entsprechend der nachfolgend 
beschriebenen Änderung überarbeitet und als Grundlage für das 
weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. 
  
Mit der Entwurfsüberarbeitung soll eine reduzierte Flächenversiegelung 
zur Herstellung der erforderlichen Wegebeziehungen erarbeitet werden. 
Um dies zu gewährleisten werden im Entwurf folgende Änderungen 
vorgenommen (siehe auch Plan in Anlage 1): 
 Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur 
Autobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der 
notwendigen Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg 
mit 4,00m und ein Gehweg von 2,50m vorgesehen. Hierdurch 
kann die Gehwegerschließung gebündelt werden und 
Flächenversiegelung eingespart werden. 
 die von der Autobahnbrücke abschwenkende Fahrradrampe auf 
den Radschnellweg wird auf die nördliche Seite versetzt, um 
weitere Baumstandorte zu erhalten. Zu Fuß Gehende erhalten 
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eine Treppe vom Campusplatz, um das untere Niveau der Straße 
zu erreichen. 
 der durch den Campuspark verlaufende Geh- und Radweg (vom 
“Steinweg” auf den Campusboulevard) wird auf 6,5m Breite 
reduziert (4m Radweg + 2,50m Gehweg). Die konkrete 
Wegeführung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf. 
angepasst um so viele Bäume wie möglich zu erhalten. 
 Die Erschließungsflächen werden nach den Zufahrten in die 
Tiefgarage auf ein Minimum reduziert und dienen ausschließlich 
den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sowie den notwendigen 
Rettungs- und Lieferverkehren. 
   
Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und 
Herr Fremerey, Volt-Fraktion. 
   
Für welche zu erstellenden Gebäude(-abschnitte) im Plangebiet wurden 
bereits Baugenehmigungen erteilt? Für welche liegen Voranfragen vor 
bzw. wurden erteilt? 
  
 Bei dem Ersatzneubau Chemische Institute wurde das 
Zustimmungsverfahren, als verfahrensrechtliche Sonderregelung für 
Hochschulbauten von öffentlichen Bauherren (Land NRW), angewandt. 
Eine Genehmigung wird durch die Bezirksregierung erteilt, bei der Stadt 
Bonn wurde der Vorgang zur Stellungnahme eingereicht. Weitere Anträge 
liegen nicht vor. 
  
Für welche Gebäude(-abschnitte) sind Bauanträge bzw. Voranfragen in 
näherer Zeit angekündigt? Wurden hierfür bereits Genehmigungen in 
Aussicht gestellt? 
  
 Der Ersatzneubau Pharmazie (AVZ II) wird südlich zum Bestandsbau 
Pharmazie geplant (S. Anlage I Campus Endenich mit 
Gebäudebezeichnungen). Der Architektenwettbewerb wurde unter 
Teilnahme der Stadt Bonn, politischer Vertreter*innen der Fraktionen und 
Fachgutachter*innen durchgeführt (DS.Nr. 210951). Der 
Wettbewerbssieger wurde beauftragt, die Einreichung einer 
Bauvoranfrage ist im Zuge der Leistungsphase 2 (Vorplanung) 
beabsichtigt. 
 HRZ – Hochschulrechenzentrum (IC-Cube) –  der Sonderbau wird südlich 
angrenzend zu dem Bestandsbau der chemischen Institute, angrenzend 
zur Gerhard-Domagk-Str. orientiert geplant. Erste Planungen zu dem 
Vorhaben werden derzeit über die Universität Bonn vorbereitet. 
 Des Weiteren läuft zurzeit die Projektentwicklung für die Sanierung des 
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Bestandsgebäudes Chemie (Sanierung / Ersatzneubau). 
  
Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt Klima und lokale Agenda 
  
1. Wie viele bestehende Bäume sind insgesamt nach derzeitiger 
Gesamtplanung im Gebiet von möglicher Fällung betroffen, 
einschließlich derjenigen unter 6 m Kronenumfang? 
  
 Sämtliche Bäume des Planungsgebietes wurden gemäß Beauftragung 
des BLB NRW von einem amtlich bestellten Vermessungsbüro erfasst 
nach: Baumart, Stammumfang in 1m Höhe, Umfang Baumkrone, 
Durchmesser Baumkrone. Ein abschließendes Baumkataster für das 
Gesamtareal liegt dem BLB NRW zum jetzigen Planungsstand nicht vor 
(Ausnahme Baumkataster im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur 
Bachoffenlegung). Dies erfolgt in einem weiteren Verfahrensschritt, in 
dem eine vollständige Baumerhebung und Baumbewertung 
vorgenommen wird. 
In dem als Anlage 4 der Beschlussvorlage angehängten Plan 
„Baumstandorte“ von Lützow 7 wurden die eingemessenen Bäume 
übernommen. Da sich auf dem Areal sehr viele, auch kleinere Bäume 
und Büsche befinden, wurde hier eine Grenze bzgl. der Darstellung und 
der damit verbundenen Übersichtlichkeit gezogen (> 6m 
Kronendurchmesser). In diesem Plan sind insgesamt 888 Bäume im 
Bestand erfasst. Davon sollen 687 Bäume erhalten werden, 201 Bäume 
müssen gefällt werden. Im Ausgleich sind 327 Neupflanzungen 
vorgesehen. Die Darstellung dient als Ersteinschätzung für den 
vorgelegten städtebaulichen Entwurf. 
 Im weitere Verfahren wird eine Aktualisierung der Baumkartierung 
erfolgen sowie eine Bewertung der Bäume nach Art, Alter und Zustand 
um festzustellen, ob es sich um schutzwürdigen und erhaltungswerten 
Baumbestand handelt. Für alle Bäume, die gefällt werden müssen, 
werden Ersatzpflanzungen gem. Landschaftspflegerischem Begleitplan 
ermittelt bzw. festgelegt. 
 Mit Beschluss der geänderten Planung können weitere Bäume erhalten 
werden. Wieviel Bäume damit zusätzlich erhalten werden können, liegt 
derzeit noch nicht vor und würde im weiteren Verfahren präzisiert werden. 
  
2. Erklärt sich durch diese Beschränkung des Kronenumfangs, dass 
im derzeitigen Plangebiet augenscheinlich sehr viel mehr Bäume 
stehen als in der Kartierung bzw. im Planentwurf sichtbar? 
  
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 Ja, es existieren zahlreiche Büsche und Jungpflanzen, die in der 
Darstellung des städtebaulichen Entwurfes nicht alle dargestellt wurden 
(Frage der Übersichtlichkeit, verändert sich durch Wachstum). Im weiteren 
Verfahren wird eine umfassende Baumkartierung und Bewertung nach 
Art, Alter und Vitalität erstellt. Mit dieser werden auch die mit der Anlage 4 
dargestellten Baumstandorte erneut überprüft. 
  
3. Ist ein (Teil-)Erhalt der Spalier-Obstbäume im südlichen Bereich des 
Plangebiets möglich? 
  
 Inwiefern eine Erhaltung möglich und ist und welche Bäume als 
erhaltenswert eingestuft werden, wird nach Erstellung der 
Baumbewertung im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung 
geprüft werden. Für Bäume, die gefällt werden müssen, werden 
entsprechende Ersatzpflanzungen gemäß Vorschriften vorgesehen. 
  
4. Ist die sehr großzügig geplante Süd-Nord-Achse (genannt 
„Boulevard“) dem darunterliegenden verrohrten Bach geschuldet 
(bzw. dem „Peoplemover“) oder kann diese in ihrer Breite verringert 
werden? 
  
Der Boulevard war entscheidendes städtebauliches Element im 
Wettbewerb. Die Breite ergibt sich neben der Notwendigkeit für 
Abstandsflächen, Versorgungsleitungen und Rettungsweg daraus, dass 
mit dem Boulevard eine Fläche geschaffen werden soll, die sowohl das 
Bewegen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem sogenannten People 
Mover als auch den Aufenthalt ermöglichen soll. Da der Boulevard 
dabei nicht nur einen reinen Straßencharakter haben soll, sondern auch 
Flächen zum Verweilen, sowie Begrünung erhalten soll, sollten die 
gewählten 15 m Breite nicht unterschritten werden. 
  
5. Können die geplanten Gebäudeblöcke in ihrem Umfang verringert 
werden, um Baumbestand zu schonen, insbesondere im engeren 
Bereich der Parkanlage nördlich der Immenburgstraße bzw. der 
Gebäude mit Tiefgarage? 
  
 Der Raumbedarf resultiert aus den Vorgaben der Universität. Dieser 
wurde durch die Hochschulstandort-Entwicklungsplanung (HSEP) der 
Universität Bonn vorgegeben und war Basis des Städtebaulichen 
Wettbewerbs 2012. Basis der vorliegenden Planungen ist die HSEP 2015, 
welche zurzeit aktualisiert wird. Das Volumen der Gebäude und deren 
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Gebäudetiefen ergeben sich aus den geplanten Funktionen. Die 
geplanten Baukörper werden vorrangig Räumlichkeiten für Lehre und 
Forschung (Labore) beinhalten. Mögliche Grundrisse werden mit dem 
städtebaulichen Entwurf nachgewiesen. 
Derzeit besteht seitens der Universität ein erhöhter Bedarf an 
Bauflächen. Die Nutzungen im Bereich der Forschung erfordern in der 
Regel Neubauten, da die Umsetzung in den Bestandsbauten in der 
Regel nicht realisierbar ist. Dies trifft insbesondere bei den 
Labornutzungen zu, wie dies im naturwissenschaftlich geprägten 
Campus Endenich der Fall ist. Hinzu kommt der Sachverhalt, dass die 
Universität zunehmend Kooperationen mit sog. Dritten eingeht (z.B. 
Fraunhofer-Institut, Max-Planck-Institut), wodurch ein zusätzlicher 
Bedarf entsteht. 
Eine Reduzierung der Baukörper wäre nur möglich, wenn sich die 
geplanten Nutzungen und der geforderte Raumbedarf ändern. Auch die 
Gebäudetiefen resultieren aus den geplanten Nutzungen und dem Ziel, 
wirtschaftliche Grundrisse zu schaffen. 
 Die finale Gebäudekubatur und die Fassadengestaltungen werden erst im 
Rahmen der weiteren Planungen (Wettbewerbe in Zusammenarbeit mit 
Stadt, Universität, BLB, externer Planer) entschieden. 
  
6. Sind die gemäß Baumkartierung zu fällenden Bäume entlang der 
Straße „Auf dem Hügel“ der Aufweitung dieser Straße für eine 
weitere Spur geschuldet oder weshalb müssen sie weichen? 
  
Einzelne Fällungen entlang der Straße auf dem Hügel sind bislang 
aufgrund der geplanten Punktbauten für Studierendenwohnen 
erforderlich. Eine bedarfsgerechte Straßenplanung liegt bislang nicht 
vor. Zurzeit werden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept 
erstellt auf deren Basis weitere verkehrsplanerische Überlegungen 
erfolgen werden. Daher ist diesbezüglich noch keine Aussage möglich. 
  
7. Können die oberirdischen Parkplätze auf das danebenliegende 
Grundstück neben der Autobahn verschoben werden? (aktuell steht 
da ein kleines Gebäude) 
  
Gemeint ist das Flurstück 1116, Gerhard-Domagk-Straße 6. Das 
Grundstück liegt in der 40m Anbauverbotszone der BAB 565 und ist 
aufgrund rechtlich entgegenstehender Vorgaben nicht weiter 
bebaubar, auch nachzuweisende Stellplätze können in dieser Zone 
nicht platziert werden. 
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8. Sind auf dem Grundstück selbst mehr Baumnachpflanzungen 
möglich? 
  
Baumnachpflanzungen sind grundsätzlich möglich. Eine Erhöhung des 
Umfangs wird in der weiteren Planung geprüft und mit dem 
Bebauungsplanentwurf festzulegen sein. 
  
9. Ist eine Offenlegung des kompletten Baches möglich? 
  
Nein, aufgrund der Geländetopografie ist dies nicht vollständig möglich. 
Derzeit werden noch unterschiedliche Trassen eines offenen Bachlaufs 
diskutiert. Aufgrund der Geländetopografie und der Höhenlage des 
Baches sind in allen Varianten ergänzende Verrohrungen vorgesehen. 
Würde man den Bach vollständig offenlegen, wären erhebliche 
Geländeeinschnitte und auch damit verbundene Baumfällungen 
notwendig. 
  
Fragen Ausschuss Wohnen, Planung, Bauen 
  
1. Können die Punkthäuser (studentisches Wohnen bzw. 
Gästehäuser) entlang „Auf dem Hügel“ vergrößert werden, 
zumindest jedoch höher geplant werden? Ist mehr studentisches 
Wohnen etwa entlang der Immenburgstraße möglich, ggf. unter 
Verlagerung des Sport-/Spielfelds? 
  
Die Grö

Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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