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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Position 6.28.3 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
vertagt
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022 6.28.3 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich vertagt 220324-03 Inhalt der vertagten Stellungnahme: Nachstehend erfolgt durch die Verwaltung ein Vorschlag für einen geänderten Beschlusspunkt sowie eine Stellungnahme der Verwaltung zu: Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und Herr Fremerey, Volt-Fraktion. Änderungsantrag DS 220324-02 AA, Rheingrün Als Anlage I wird zusätzlich ein Lageplan mit Gebäudebezeichnungen eingereicht. Die Verwaltung schlägt den folgenden Beschlusspunkt vor: 1. der städtebauliche Entwurf wird entsprechend der nachfolgend beschriebenen Änderung überarbeitet und als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. Mit der Entwurfsüberarbeitung soll eine reduzierte Flächenversiegelung zur Herstellung der erforderlichen Wegebeziehungen erarbeitet werden. Um dies zu gewährleisten werden im Entwurf folgende Änderungen vorgenommen (siehe auch Plan in Anlage 1): Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur Autobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der notwendigen Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg mit 4,00m und ein Gehweg von 2,50m vorgesehen. Hierdurch kann die Gehwegerschließung gebündelt werden und Flächenversiegelung eingespart werden. die von der Autobahnbrücke abschwenkende Fahrradrampe auf den Radschnellweg wird auf die nördliche Seite versetzt, um weitere Baumstandorte zu erhalten. Zu Fuß Gehende erhalten Seite 1 von 10 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 —— eine Treppe vom Campusplatz, um das untere Niveau der Straße zu erreichen. der durch den Campuspark verlaufende Geh- und Radweg (vom “Steinweg” auf den Campusboulevard) wird auf 6,5m Breite reduziert (4m Radweg + 2,50m Gehweg). Die konkrete Wegeführung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf. angepasst um so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Die Erschließungsflächen werden nach den Zufahrten in die Tiefgarage auf ein Minimum reduziert und dienen ausschließlich den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sowie den notwendigen Rettungs- und Lieferverkehren. Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und Herr Fremerey, Volt-Fraktion. Für welche zu erstellenden Gebäude(-abschnitte) im Plangebiet wurden bereits Baugenehmigungen erteilt? Für welche liegen Voranfragen vor bzw. wurden erteilt? Bei dem Ersatzneubau Chemische Institute wurde das Zustimmungsverfahren, als verfahrensrechtliche Sonderregelung für Hochschulbauten von öffentlichen Bauherren (Land NRW), angewandt. Eine Genehmigung wird durch die Bezirksregierung erteilt, bei der Stadt Bonn wurde der Vorgang zur Stellungnahme eingereicht. Weitere Anträge liegen nicht vor. Für welche Gebäude(-abschnitte) sind Bauanträge bzw. Voranfragen in näherer Zeit angekündigt? Wurden hierfür bereits Genehmigungen in Aussicht gestellt? Der Ersatzneubau Pharmazie (AVZ II) wird südlich zum Bestandsbau Pharmazie geplant (S. Anlage I Campus Endenich mit Gebäudebezeichnungen). Der Architektenwettbewerb wurde unter Teilnahme der Stadt Bonn, politischer Vertreter*innen der Fraktionen und Fachgutachter*innen durchgeführt (DS.Nr. 210951). Der Wettbewerbssieger wurde beauftragt, die Einreichung einer Bauvoranfrage ist im Zuge der Leistungsphase 2 (Vorplanung) beabsichtigt. HRZ – Hochschulrechenzentrum (IC-Cube) – der Sonderbau wird südlich angrenzend zu dem Bestandsbau der chemischen Institute, angrenzend zur Gerhard-Domagk-Str. orientiert geplant. Erste Planungen zu dem Vorhaben werden derzeit über die Universität Bonn vorbereitet. Des Weiteren läuft zurzeit die Projektentwicklung für die Sanierung des Seite 2 von 10 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 3 —— Bestandsgebäudes Chemie (Sanierung / Ersatzneubau). Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt Klima und lokale Agenda 1. Wie viele bestehende Bäume sind insgesamt nach derzeitiger Gesamtplanung im Gebiet von möglicher Fällung betroffen, einschließlich derjenigen unter 6 m Kronenumfang? Sämtliche Bäume des Planungsgebietes wurden gemäß Beauftragung des BLB NRW von einem amtlich bestellten Vermessungsbüro erfasst nach: Baumart, Stammumfang in 1m Höhe, Umfang Baumkrone, Durchmesser Baumkrone. Ein abschließendes Baumkataster für das Gesamtareal liegt dem BLB NRW zum jetzigen Planungsstand nicht vor (Ausnahme Baumkataster im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Bachoffenlegung). Dies erfolgt in einem weiteren Verfahrensschritt, in dem eine vollständige Baumerhebung und Baumbewertung vorgenommen wird. In dem als Anlage 4 der Beschlussvorlage angehängten Plan „Baumstandorte“ von Lützow 7 wurden die eingemessenen Bäume übernommen. Da sich auf dem Areal sehr viele, auch kleinere Bäume und Büsche befinden, wurde hier eine Grenze bzgl. der Darstellung und der damit verbundenen Übersichtlichkeit gezogen (> 6m Kronendurchmesser). In diesem Plan sind insgesamt 888 Bäume im Bestand erfasst. Davon sollen 687 Bäume erhalten werden, 201 Bäume müssen gefällt werden. Im Ausgleich sind 327 Neupflanzungen vorgesehen. Die Darstellung dient als Ersteinschätzung für den vorgelegten städtebaulichen Entwurf. Im weitere Verfahren wird eine Aktualisierung der Baumkartierung erfolgen sowie eine Bewertung der Bäume nach Art, Alter und Zustand um festzustellen, ob es sich um schutzwürdigen und erhaltungswerten Baumbestand handelt. Für alle Bäume, die gefällt werden müssen, werden Ersatzpflanzungen gem. Landschaftspflegerischem Begleitplan ermittelt bzw. festgelegt. Mit Beschluss der geänderten Planung können weitere Bäume erhalten werden. Wieviel Bäume damit zusätzlich erhalten werden können, liegt derzeit noch nicht vor und würde im weiteren Verfahren präzisiert werden. 2. Erklärt sich durch diese Beschränkung des Kronenumfangs, dass im derzeitigen Plangebiet augenscheinlich sehr viel mehr Bäume stehen als in der Kartierung bzw. im Planentwurf sichtbar? Seite 3 von 10 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 4 —— Ja, es existieren zahlreiche Büsche und Jungpflanzen, die in der Darstellung des städtebaulichen Entwurfes nicht alle dargestellt wurden (Frage der Übersichtlichkeit, verändert sich durch Wachstum). Im weiteren Verfahren wird eine umfassende Baumkartierung und Bewertung nach Art, Alter und Vitalität erstellt. Mit dieser werden auch die mit der Anlage 4 dargestellten Baumstandorte erneut überprüft. 3. Ist ein (Teil-)Erhalt der Spalier-Obstbäume im südlichen Bereich des Plangebiets möglich? Inwiefern eine Erhaltung möglich und ist und welche Bäume als erhaltenswert eingestuft werden, wird nach Erstellung der Baumbewertung im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung geprüft werden. Für Bäume, die gefällt werden müssen, werden entsprechende Ersatzpflanzungen gemäß Vorschriften vorgesehen. 4. Ist die sehr großzügig geplante Süd-Nord-Achse (genannt „Boulevard“) dem darunterliegenden verrohrten Bach geschuldet (bzw. dem „Peoplemover“) oder kann diese in ihrer Breite verringert werden? Der Boulevard war entscheidendes städtebauliches Element im Wettbewerb. Die Breite ergibt sich neben der Notwendigkeit für Abstandsflächen, Versorgungsleitungen und Rettungsweg daraus, dass mit dem Boulevard eine Fläche geschaffen werden soll, die sowohl das Bewegen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem sogenannten People Mover als auch den Aufenthalt ermöglichen soll. Da der Boulevard dabei nicht nur einen reinen Straßencharakter haben soll, sondern auch Flächen zum Verweilen, sowie Begrünung erhalten soll, sollten die gewählten 15 m Breite nicht unterschritten werden. 5. Können die geplanten Gebäudeblöcke in ihrem Umfang verringert werden, um Baumbestand zu schonen, insbesondere im engeren Bereich der Parkanlage nördlich der Immenburgstraße bzw. der Gebäude mit Tiefgarage? Der Raumbedarf resultiert aus den Vorgaben der Universität. Dieser wurde durch die Hochschulstandort-Entwicklungsplanung (HSEP) der Universität Bonn vorgegeben und war Basis des Städtebaulichen Wettbewerbs 2012. Basis der vorliegenden Planungen ist die HSEP 2015, welche zurzeit aktualisiert wird. Das Volumen der Gebäude und deren Seite 4 von 10 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 5 —— Gebäudetiefen ergeben sich aus den geplanten Funktionen. Die geplanten Baukörper werden vorrangig Räumlichkeiten für Lehre und Forschung (Labore) beinhalten. Mögliche Grundrisse werden mit dem städtebaulichen Entwurf nachgewiesen. Derzeit besteht seitens der Universität ein erhöhter Bedarf an Bauflächen. Die Nutzungen im Bereich der Forschung erfordern in der Regel Neubauten, da die Umsetzung in den Bestandsbauten in der Regel nicht realisierbar ist. Dies trifft insbesondere bei den Labornutzungen zu, wie dies im naturwissenschaftlich geprägten Campus Endenich der Fall ist. Hinzu kommt der Sachverhalt, dass die Universität zunehmend Kooperationen mit sog. Dritten eingeht (z.B. Fraunhofer-Institut, Max-Planck-Institut), wodurch ein zusätzlicher Bedarf entsteht. Eine Reduzierung der Baukörper wäre nur möglich, wenn sich die geplanten Nutzungen und der geforderte Raumbedarf ändern. Auch die Gebäudetiefen resultieren aus den geplanten Nutzungen und dem Ziel, wirtschaftliche Grundrisse zu schaffen. Die finale Gebäudekubatur und die Fassadengestaltungen werden erst im Rahmen der weiteren Planungen (Wettbewerbe in Zusammenarbeit mit Stadt, Universität, BLB, externer Planer) entschieden. 6. Sind die gemäß Baumkartierung zu fällenden Bäume entlang der Straße „Auf dem Hügel“ der Aufweitung dieser Straße für eine weitere Spur geschuldet oder weshalb müssen sie weichen? Einzelne Fällungen entlang der Straße auf dem Hügel sind bislang aufgrund der geplanten Punktbauten für Studierendenwohnen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Straßenplanung liegt bislang nicht vor. Zurzeit werden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept erstellt auf deren Basis weitere verkehrsplanerische Überlegungen erfolgen werden. Daher ist diesbezüglich noch keine Aussage möglich. 7. Können die oberirdischen Parkplätze auf das danebenliegende Grundstück neben der Autobahn verschoben werden? (aktuell steht da ein kleines Gebäude) Gemeint ist das Flurstück 1116, Gerhard-Domagk-Straße 6. Das Grundstück liegt in der 40m Anbauverbotszone der BAB 565 und ist aufgrund rechtlich entgegenstehender Vorgaben nicht weiter bebaubar, auch nachzuweisende Stellplätze können in dieser Zone nicht platziert werden. Seite 5 von 10 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 6 —— 8. Sind auf dem Grundstück selbst mehr Baumnachpflanzungen möglich? Baumnachpflanzungen sind grundsätzlich möglich. Eine Erhöhung des Umfangs wird in der weiteren Planung geprüft und mit dem Bebauungsplanentwurf festzulegen sein. 9. Ist eine Offenlegung des kompletten Baches möglich? Nein, aufgrund der Geländetopografie ist dies nicht vollständig möglich. Derzeit werden noch unterschiedliche Trassen eines offenen Bachlaufs diskutiert. Aufgrund der Geländetopografie und der Höhenlage des Baches sind in allen Varianten ergänzende Verrohrungen vorgesehen. Würde man den Bach vollständig offenlegen, wären erhebliche Geländeeinschnitte und auch damit verbundene Baumfällungen notwendig. Fragen Ausschuss Wohnen, Planung, Bauen 1. Können die Punkthäuser (studentisches Wohnen bzw. Gästehäuser) entlang „Auf dem Hügel“ vergrößert werden, zumindest jedoch höher geplant werden? Ist mehr studentisches Wohnen etwa entlang der Immenburgstraße möglich, ggf. unter Verlagerung des Sport-/Spielfelds? Die Grö
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