Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.22 Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn

beschlusstext · 2022-12-08 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

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Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn

Inhalt

  1. Präambel .............................................................................................................................................. 2
  2. Ausgangssituation ................................................................................................................................ 4

2.1 Ergebnisse des digitalen Jugendbarcamps zur „Kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung“ .... 5

  1. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln verankern .................................................... 7

3.1 Umsetzung ..................................................................................................................................... 8

  1. Voraussetzungen ............................................................................................................................... 10

4.1 Haltung ........................................................................................................................................ 10 4.2 Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen .................................................................................. 10 4.3 Gemeinsames Beteiligungsverständnis........................................................................................ 11 4.4 Wissen und Qualitätsentwicklung ................................................................................................ 11 4.5 Kommunikations- und Informationsmanagement ....................................................................... 12 4.6 Netzwerke .................................................................................................................................... 12 4.7 Personal ....................................................................................................................................... 12 4.8 Finanz- und Sachressourcen ........................................................................................................ 13 4.9 Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................... 13 4.10 Fehlerfreundlichkeit ............................................................................................................... 13

  1. Erste Handlungsschritte für die Stadt Bonn ....................................................................................... 14
  2. Anhang ............................................................................................................................................... 17

Anlage zu TOP 55..2222 Rat:: 0088..1122..22002222 Seite 1 von 17 2

  1. Präambel

In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es in Artikel 12, dass Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen sind, ihre Meinung zu hören und diese angemessen zu berücksichtigen ist. Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz, § 6 „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“, steht darüber hinaus, dass Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise zu beteiligen sind.1 Weiter heißt es im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen: „Nordrhein-Westfalen braucht für die Gestaltung seiner Gegenwart und Zukunft die Expertise junger Menschen. Zugleich haben diese das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden.“2 Um dieses Recht einzulösen, junge Menschen in die Demokratie einzubinden und ihnen die Chance zu geben, sich demokratisch zu bilden und mit ihrem Umfeld und der Gesellschaft in den Dialog über Veränderungen und Entwicklungen zu treten, braucht es geeignete Angebote und Beteiligungsformate. Denn ein zentrales Ziel der Kinder- und Jugendbeteiligung ist nicht zuletzt „die Förderung des mündigen Bürgers, der politisch interveniert und sich so in seine eigenen Angelegenheiten einmischt“3. Eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung auf lokaler Ebene kommt der Kommune zu. Hier leben Kinder und Jugendliche mit ihren Familien, besuchen Einrichtungen, gehen zur Schule und treffen sich mit ihren Freund*innen: „Die Ortsbindung von Kindern und Jugendlichen ist deutlich größer als die von Erwachsenen, die meist durch Beruf, Lehre und Studium erhöhten räumlichen Mobilitätszwängen und -chancen ausgesetzt sind. Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist dagegen wesentlich durch ihren Wohnort geprägt. Dort befinden sich zumeist ihre Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Ihre selbständige Mobilität wird zudem durch die kommunale Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr geprägt.“4 Gemeindeentwicklungs- und Stadtplanungsprozesse brauchen immer eine Perspektivierung auf die Zukunft, eine Vorstellung von dem, wie die Gemeinde oder Stadt zukünftig aussehen soll. „Diese auf Potentiale und Szenarien bezogenen Vorstellungen und die dahin führenden Prozesse sind kommunalpolitisch von großer Bedeutung, sie bedürfen auch der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Es braucht eine möglichst bildhafte und erstrebenswerte Vorstellung, wie der Idealzustand aussehen sollte. Diese Vision […] motiviert für Veränderungs- und Entwicklungsprozesse. Dies ist wichtig für die Entscheider*innen öffentlicher Belange, des öffentlichen Lebens und der Politik.“5 Daher gilt: „Kinder und Jugendliche sollten ihre sozialen Räume wirksam mitgestalten und über reale Konflikte und Probleme mitentscheiden können.“6 Denn die Kinder- und Jugendbeteiligung leistet

1 Vgl. https://recht.nrw.de (07. September 2022) 2 https://www.mkffi.nrw/kinder-und-jugendfoerderplan-2018-2022-des-landes-nordrhein-westfalen (03. März 2022) 3 Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021. S. 11. 4 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 7. 5 Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021. S. 6. 6 Ebd. S. 8. Seite 2 von 17 3

einen Beitrag dazu, ein lebensweltbezogenes Interesse für das Gemeinwohl zu wecken und ein Umfeld zu bieten, in dem sich kompetentes demokratisches Verhalten entwickelt.7 Die Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn bilden die Grundlage für alle freiwillig durchgeführten Beteiligungsprozesse in Bonn und umfassen somit auch die kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung. So heißt es in den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung: „Die Bundesstadt Bonn setzt sich zum Ziel, Bürgerbeteiligung zum selbstverständlichen Teil der politischen Meinungs- und Entscheidungsfindung zu machen. Alle Bonner Einwohner*innen sind dazu eingeladen, an Prozessen der Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, auch Kinder und Jugendliche sowie behinderte, beeinträchtigte und anders benachteiligte Menschen dafür zu gewinnen, sich zu beteiligen. […] Ziel ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, die in Bonn leben.“ Daher gelten die verbindlichen Qualitätskriterien, die für die Bürgerbeteiligung in Bonn in den Leitlinien festgeschrieben worden sind, sowie die Bürgerbeteiligungsverfahren – unter Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstandes des Kindes oder Jugendlichen – auch für die Kinder- und Jugendbeteiligung unserer Stadt. In der Entwicklung, Verankerung und im Verlauf von Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten ist jedoch zu prüfen, ob die Leitlinien Bürgerbeteiligung erweitert und angepasst werden müssen. Bereits heute sind Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen in Institutionen in der Stadt Bonn, die für und mit ihnen arbeiten, und in Angeboten für junge Menschen etabliert und unbedingte Handlungsgrundlage. Dies beginnt bereits unter anderem in Kindertagesstätten, wird in Schulen und Offenen Ganztagsschulen sowie bei Trägern der Jugendhilfe und Jugendverbänden fortgeführt. In den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit beispielsweise ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eines der sechs Prinzipien, die zwingend von allen Einrichtungen umgesetzt werden müssen. Diese Partizipation im Alltag junger Menschen ist wichtige Voraussetzung für sie, um o Partizipation und Mitbestimmungsmöglichkeiten nah an ihren Bedürfnissen und Interessen kennenzulernen, o in einfachen und alltäglichen Situationen sowohl Selbstwirksamkeit als auch Einfluss- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu erfahren, o Grundlagen für komplexere Beteiligungsverfahren im Rahmen der politischen Beschlussfassung zu erlernen. Die Stärkung und der Erhalt dieser alltäglichen und unbürokratischen Beteiligungsprozesse ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen.

7 Vgl. ebd. Seite 3 von 17 4

  1. Ausgangssituation

Am 09. März 2007 fand im Haus der Stadtwerke eine Ideenwerkstatt mit mehr als 80 Teilnehmer*innen zur Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Im Mittelpunkt standen die teilnehmenden Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren und Jugendlichen ab 13 Jahren: „Alle Beteiligten haben zu diesem Zeitpunkt deutlich gemacht, dass sie sich eine Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen wünschen.“8 Auf der Basis der Ideenwerkstatt wurde ein „Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung“ entwickelt und umgesetzt. Als wesentliche Beteiligungsformate wurden benannt: o stadtteilbezogene Kinder- und Jugendforen o Beteiligungs- und Zukunftswerkstätten o Geh-hin-Beteiligung: Spielplatzpaten/-patinnen setzen sich für die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Familien vor Ort ein. Sie sind Bindeglied zwischen Spielplatznutzer*innen und der Verwaltung. o Nebenbei-Partizipation: Förderung der Mitbestimmung in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren und Vereinen o Beteiligungsverfahren im Rahmen der Spielplatzgestaltung und Gestaltung von Freiflächen im öffentlichen Raum o Indirekte Partizipation durch die Kinder- und Jugendbeauftragte o Internetportal für Kinder und Jugendliche: www.bonn.de/kinderrechte Im Oktober 2018 hat der Rat per Beschluss vom 23.10.2018 (Drucksachen-Nr. 1812796) die Verwaltung dazu aufgefordert, auf Grundlage bisheriger Beteiligungsformate des „Bonner Modells für Kinder- und Jugendbeteiligung“ und der Festschreibung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ Ideen zum Ausbau der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in Bonn zu erarbeiten und ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung zu erstellen, das in den zuständigen politischen Gremien zu Beratung und Beschluss eingebracht werden soll. Am 13. März 2021 fand nach einer längeren Vorbereitungszeit ein digitales Jugendbarcamp zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik (IJAB) statt. Es nahmen 140 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren teil. Die Themen und Inhalte wurden zu Beginn der Veranstaltung gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt. Hierzu wurden die Jugendlichen aufgefordert, Formate und Ideen zu sammeln, wie eine erfolgreiche kommunale Jugendpartizipation gestaltet sein und aus ihrer Sicht erreicht werden könnte. Darüber hinaus konnten Themen benannt werden, bei denen sie sich zukünftig eine intensivere Beteiligung wünschen. Die Zusammenführung der Ergebnisse bildeten die Grundlage der anschließend geführten Diskussion und Empfehlung der hier beschriebenen Handlungsschritte für Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen und ihrer Umsetzung durch die Stadt Bonn. Voraussetzung ist aber immer, dass kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung sowohl eine Beteiligung „bottom up“ (bei der Kinder und Jugendliche die Themen setzen) als auch eine Beteiligung „top down“ (bei der die Verwaltung die Themen vorgibt und regelmäßig zu konkreten Vorhaben Beteiligungsverfahren initiiert und organisiert) braucht. „Die Verwaltung muss für beide Ansätze offen sein und dafür passende Verfahren entwickeln.“9

8 Siehe Mitteilungsvorlage zum Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung. Drucksachen-Nr. 1812121. 9 https://www.kinderrechte.de/bundesnetzwerk/positionen/ (02. März 2021) Seite 4 von 17 5

2.1 Ergebnisse des digitalen Jugendbarcamps zur „Kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung“10 Die Teilnehmenden des Jugendbarcamps zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im März 2021 sprachen sich unter anderem für die Einrichtung eines Jugendparlaments aus. Kritisch diskutierten die Jugendlichen die Funktion und Aufgaben eines solchen Formates der Partizipation. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass es ein festes kommunales Beteiligungsgremium geben soll. Festgehalten wurde, dass die Mitglieder eines Kinder- und Jugendparlaments unabhängig von bestehenden Gruppen und Parteien benannt werden sollen. Fragen beispielsweise zur Bedeutung und zu den Befugnissen eines solchen Gremiums, zur Anzahl der Mitglieder oder der finanziellen und personellen Ressourcen für eine gelingende Umsetzung wurden gesammelt und diskutiert. Einigkeit herrschte darüber, dass diese und weitere Fragen im Vorfeld eines Kinder- und Jugendgremiums mit Kindern und Jugendlichen, Trägern der Jugendhilfe sowie Vertreter*innen aus der Verwaltung und Politik geklärt werden müssen, damit ein solches Vorhaben erfolgreich gelingen kann. Weiter sprachen sich die Jugendlichen für offene, projektorientierte Beteiligungsformen wie beispielsweise ein digitales Jugendbarcamp aus, um sicherzustellen, dass auch weitere Kinder und Jugendliche an kommunalen Entscheidungen und Entwicklungen beteiligt werden. Aber auch Veranstaltungen, Aktionen oder Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen wie beispielsweise Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung oder Nahverkehr wurden genannt. Wichtig war den Teilnehmenden des Jugendbarcamps, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche beteiligt werden, auch jene, die schwerer zu erreichen sind. Nicht alle Kinder und Jugendlichen wollen in Gremien mitwirken. Bei offenen Beteiligungsformen (wie beispielsweise Kinder- und Jugendkonferenzen, Zukunftswerkstätten, World Cafés) besteht für eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Anregungen und Empfehlungen zu sammeln und diese direkt an die Politik heranzutragen. Projektbezogene Beteiligung bietet wiederum Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, an konkreten Projekten und Vorhaben über einen begrenzten Zeitraum mitzuwirken. „Diese Form wird insbesondere für spezielle Vorhaben (Spielleitplanung, Infrastrukturprojekte) und jugendspezifische Veranstaltungen genutzt. Beispiele für projektbezogene Beteiligung sind zum Beispiel Zukunftskonferenzen, Jugendversammlungen, Workshops und Veranstaltungen wie Speed Debating.“11 Eine Anregung der Jugendlichen war es, das digitale Jugendbarcamp ein- bis zweimal im Jahr stattfinden zu lassen. Die Jugendlichen selbst erlebten das Barcamp als ein offenes Forum, bei dem jede und jeder gleichberechtigt war, ein Thema einbringen und die eigenen Erfahrungen und das eigene Wissen teilen konnte.12 Jedoch muss bedacht werden, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen den Zugang zu digitalen Medien haben und auch nicht immer das nötige Know-How. Eine weitere Idee war die Einrichtung eines generationenübergreifenden Forums. Der Gedanke dahinter war, dass junge und ältere Menschen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen –

10 Siehe Anlage „Dokumentation zum Jugendbarcamp ‚Kommunale Jugendbeteiligung‘“ (13. März 2021) 11 https://www.jugendbeteiligung-in-nrw.de/information/beteiligungsformen/ (18. März 2022) 12 „Ein Barcamp […] ist ein offenes Veranstaltungsformat, dessen Inhalte von den Teilnehmer*innen zu Beginn der Veranstaltung selbst entwickelt und im weiteren Verlauf ausgestaltet werden. Ein Barcamp dient dem Austausch und der Diskussion auf Augenhöhe. Im Treffen spielen digitale Medien vor allem im Hinblick auf Kommunikations- und Informationskanäle eine besondere Rolle. Auch für Jugendliche und mit Jugendlichen können Barcamps veranstaltet werden.“ IJAB (Hrsg.). Jugend Barcamp. Leitfaden für ein offenes Veranstaltungsformat. Bonn 2020. S. 4.

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ins Gespräch kommen und ein gegenseitiges Verständnis für die Bedürfnisse und Belange der verschiedenen Generationen unserer Stadt entwickeln. So könnten Foren zu allgemeinen Themen (die im Vorfeld gesetzt werden) wie beispielsweise ÖPNV, Alltagsrassismus, Digitalisierung durchgeführt werden oder zu aktuellen Themen zwischen den Generationen dieser Stadt. Ein Dialog zwischen den Generationen kann dazu beitragen, Vorurteile und Konflikte abzubauen und voneinander zu lernen. Netzwerke und Tandems aus Jung und Alt zur gegenseitigen Unterstützung können hieraus entstehen. Weitere Jugendliche haben sich mit der Möglichkeit bzw. dem Recht auf Bürgeranträge (um sich schriftlich an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen) auseinandergesetzt. Dies setzt kein Mindestalter voraus – jede Einwohnerin und jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in Bonn lebt, kann einen solchen Antrag stellen. Die meisten Kinder und Jugendlichen wissen jedoch nicht, dass es diese Möglichkeit gibt. Die Jugendlichen nehmen wahr, dass in Bonn zu wenig über kommunale Beteiligungsmöglichkeiten aufgeklärt wird und diese beworben werden. Um Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung nachhaltig zu etablieren, muss also zunächst ein Bewusstsein bei den Bonner Jugendlichen geschaffen werden: Jugendliche müssen informiert und kommunale Beteiligungsmöglichkeiten beworben werden. Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendportals könnte hier beispielsweise Abhilfe schaffen und über Möglichkeiten der kommunalen Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche informieren – wie es auf dem Portal für Bürgerbeteiligung in Bonn „BONN MACHT MIT!“, hier vornehmlich auf Erwachsene zielend, bereits geschieht. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, sich über ihre kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren und an stadtgesellschaftlichen Themen aktiv mitzuwirken. Ferner wurde der Wunsch einer Jugend-App geäußert, die mit dem Jugendportal verknüpft sein sollte. Mit der App soll es für Kinder und Jugendliche möglich sein, an Umfragen teilzunehmen und weitere Meinungen von Kindern und Jugendlichen zu Beteiligungsprojekten einzufangen. Viele Kinder und Jugendliche werden zumeist über digitale Medien erreicht, weswegen Einigkeit auf dem Jugendbarcamp darüber herrschte, dass es wünschenswert wäre, wenn die Verwaltung prüft, wie Social Media Plattformen und Messenger-Dienste verwendet und genutzt werden können. Kinder und Jugendliche hätten so die Möglichkeit, sich zu vernetzen und über Themen beispielsweise aus den Bereichen Kultur, Schule und Stadtleben auszutauschen. Wichtig war den Jugendlichen, dass die digitalen Medien altersgerecht, sicher und selbständig von den Kindern und Jugendlichen gebraucht werden können. Die Ergebnisse des Jugendbarcamps haben nicht den Anspruch, repräsentativ für alle Kinder und Jugendlichen dieser Stadt zu sein. Dennoch stellen die Ideen und Anregungen der 140 Jugendlichen, die teilgenommen haben, ein gutes Meinungsbild für die Etablierung von Beteiligungsprozessen dar. Seite 6 von 17 7

  1. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln verankern

Kinder- und Jugendbeteili

_Gekürzt (52084 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:32963?offset=20000_

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Weiterführend