Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.22 Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn

beschlusstext · 2022-12-08 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

gung kann nur erfolgreich gelingen, wenn Politik und Verwaltung Kinder und Jugendliche an allen Vorhaben teilhaben und ihre Interessen, Bedürfnisse und Meinungen in die Entscheidungen einfließen lassen und sie so mit einem starken Mandat versehen. Der politische Wille, Kinder und Jugendliche in die kommunale Politik miteinzubeziehen und zu beteiligen, muss vorhanden sein, öffentlich vertreten und politisch legitimiert werden. „Verwaltung und Politik sollten Initiative, Engagement und Führung in der Beteiligungsfrage demonstrieren. Es muss – alles in allem – eine ehrliche Bereitschaft für eine umfassende Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Kommunalpolitik geben.“13 Ein weiterer entscheidender Faktor für das erfolgreiche Gelingen von Kinder- und Jugendbeteiligung ist die Wirksamkeitserfahrung: Nur, wenn junge Menschen erleben, dass ihr Handeln eine Wirksamkeit entfaltet und einen Unterschied macht, werden sie sich nachhaltig beteiligen. Alle Fachressorts befassen sich mit Themen, die Kinder und Jugendliche heute oder in Zukunft betreffen. Daher muss oberstes Ziel sein, alle relevanten Vorhaben (Vorhabendefinition gemäß der Leitlinien Bürgerbeteiligung)14 in Bonn daraufhin zu überprüfen, ob sie die Belange von Kindern und Jugendlichen betreffen und welche Relevanz und Bedeutung sie für diese haben. Wenn ja, muss nachvollziehbar entschieden werden, ob und in welcher Form sie beteiligt werden können, sollen oder müssen. Hierzu bedarf es einer Prüfung durch die jeweiligen Fachämter in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Bürgerbeteiligung. Ein weiteres Ziel muss es sein, alle Kinder und Jugendlichen zu beteiligen, auch jene, die schwerer zu erreichen sind. Denn die SINUS-Studie zeigt unter anderem, wie wichtig es ist, jene Jugendlichen anzusprechen, die sich selbst als (Bildungs-)Verlierer*innen wahrnehmen und abgekoppelt von gesellschaftlicher Teilhabe sind: „Zwar haben vor allem die bildungsnahen Jugendlichen Interesse an politischen Themen, aber viele sozial benachteiligte Jugendliche äußerten sich über die konkreten Beschreibungen von Ungerechtigkeiten, da sie um diese Themen in ihrem Alltag gar nicht herumkommen.“15 Das bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen und Handicaps beteiligt werden müssen, wie es der Rat zum Thema der inklusiven Bildung in Bonn vom 08.07.2010 beschlossen hat.16 Die Qualität von Kinder- und Jugendbeteiligung ist immer auch davon abhängig, ob es gelingt, eine möglichst repräsentative Beteiligung junger Menschen im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Beeinträchtigung, soziale Lage, Bildungstand, sexuelle Orientierung etc. zu erzielen. Denn viele von ihnen erleben Ausgrenzung und Diskriminierung. Andere bangen um ihre Bleibeperspektive in unserer Stadt. Eine starke Kinder- und Jugendbeteiligung muss daher macht eine möglichst breite und faire Repräsentation von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Gestaltungsaufgabe machen.

13 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin

  1. S. 51.

14 Vgl. Definition Vorhaben in den Leitlinien Bürgerbeteiligung: C1, S. 14. 15 https://www.bdkj.de/aktuelles/artikel/jugendliche-aus-prekaeren-verhaeltnissen-werden-ausgegrenzt/ (02. März 2021) 16 Beschlussvorlage zur inklusiven Bildung für Bonn. Drucksachen-Nr. 1010622. Seite 7 von 17 8

Nicht alle jungen Menschen wollen und können in Gremien mitwirken. Umso wichtiger ist es, die Beteiligungsverfahren und -formen flexibel zu gestalten und angemessen gemäß den Interessen und Bedürfnissen sowie nach Alter und Entwicklungsstand auszuwählen und durchzuführen. Die besten Wirkungen können erzielt werden, wenn flexibel verschiedene kinder- und jugendgerechte Formate in möglichst verschiedenen Phasen von Prozessverläufen zum Einsatz kommen. Beteiligungsverfahren werden immer als Prozess verstanden, die einer Analyse, einer Planung, einer zielgruppengerechten Umsetzung, einem klar geregelten transparenten Verfahren sowie einer koordinierten Umsetzung und Evaluation (im Sinne von Bewertung, Veränderung und Nachjustierung) bedürfen. Das bedeutet unter anderem, dass alle notwendigen Ressourcen sichtbar sein müssen, um so Ziele, Verfahren und Methoden gemeinsam abzustimmen. So wird die Umsetzung für alle Akteur*innen verlässlich und klar. Die Beteiligungsverfahren müssen vielfältig sein, einschließlich der gewählten Methoden, die in der Umsetzung an den jeweiligen Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden. Der zeitliche Rahmen muss vorab geklärt sein: Junge Menschen erleben zeitliche Zusammenhänge anders. Zeit vergeht langsamer für sie, zurückliegende Dinge sind weiter weg. Sie benötigen für ein Erfolgserlebnis eine schnelle und direkte Rückmeldung Evaluationsverfahren sichern die Ergebnisse und bilden die Grundlage einer stetigen Weiterentwicklung und eines stetigen Weiterlernens. Die Verankerung von Beteiligungsstrukturen und -verfahren in Leitbildern, Beschlüssen und Qualitätsstandards führt zur nachhaltigen Sicherung und Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Entscheidungen. Darüber hinaus müssen Beteiligungsstrukturen in Arbeits- und Verfahrensabläufe der Verwaltung bis hin zu Beschlussverfahren der politischen Gremien integriert und durch entsprechendes Personal gesichert werden. 3.1 Umsetzung So vielfältig Kinder und Jugendliche sind, so vielfältig müssen auch die Formate und Methoden der Beteiligung sein. Um eine große Wirkung zu erzielen und eine hohe Akzeptanz bei Kindern und Jugendlichen zu erreichen, muss Kinder- und Jugendbeteiligung, wie bereits beschrieben, als ein Prozess gedacht werden, der stetig reflektiert, evaluiert und modifiziert sowie an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasst wird. Es bedarf eines bunten Straußes an verschiedenen Formen und Methoden – und es erübrigt sich die Frage, ob eher projektorientierte und offene Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung oder eher Kinder- und Jugendgremien einen wesentlichen und größeren Beitrag für eine lebendige und nachhaltige Demokratie leisten. Beides muss gedacht, konzipiert und umgesetzt werden. „Auch wenn die große Bedeutung der offenen und projektorientierten Beteiligungsformate für die engagierten Kinder und Jugendlichen unverändert gilt, bedürfen sie der Ergänzung durch die Formate wie die kommunalen Kinder- und Jugendgremien, die in der Regel die Einbettung in eine verlässliche kommunale Beteiligungskultur gezielter angehen können.“17

17 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin

  1. S. 9.

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Projektorientierte und offene Formen sind die am weitesten verbreiteten Beteiligungsangebote von Kommunen an Kinder und Jugendliche. „Die damit verbundenen Lernchancen und Selbstwirksamkeitserfahrungen sind hinlänglich bekannt und nicht zu unterschätzen. Sie entsprechen in ihren zeitlichen und thematischen Beschränkungen zudem auch dem verstärkten Zeitdruck, dem sich junge Menschen nicht zuletzt durch die Verdichtung und Ausweitung der Bildungsangebote (Ganztag) ausgesetzt sehen.“18 Ein weiterer Vorteil der projektorientierten und offenen Formen ist, „dass sie auch mit überschaubarem Ressourcenaufwand an Personal und professionellem Know-How in aller Regel sehr gut funktionieren.“19 Jedoch haben diese Formate auch ihre Grenzen. So bieten sie beispielweise nicht immer genügend Raum für längerfristige und kumulative Lernprozesse und „sind oft neben den Regelstrukturen angesiedelt und lassen diese meist unverändert.“20 Repräsentative Beteiligungsformate dagegen– wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte – „zielen als institutionalisierte und kontinuierliche Form der Interessenvertretung mit einem breiten thematischen Mandat auf garantierte Zugänge zur Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung ab. Sie haben den Auftrag und die institutionelle Legitimation, die vielfältigen Interessen von Kindern und Jugendlichen zu bündeln und dabei zwischen den unterschiedlichen und zuweilen divergierenden Interessen zu vermitteln. Auch wenn der Grad der Einbindung in die Arbeit von Kommunalparlamenten oder Kinder- und Jugendhilfeausschüssen unterschiedlich ausfällt, bieten Kinder- und Jugendgremien die Chance, Kommunalpolitik in ihrer Breite kennenzulernen und zu beeinflussen.“21 Klar ist aber auch, dass diese Beteiligungsformate wesentlich höhere Ansprüche an alle Beteiligten stellen und deutlich mehr dauerhafte Unterstützung benötigen. Schaffen sie es, Kinder und Jugendliche in ihrer hier bereits beschriebenen Vielfalt zu beteiligen, könnten sie durchaus Vorbild sein für Erwachsene.

18 Ebd. S. 8. 19 Ebd. S. 9. 20 Ebd. 21 Ebd. Seite 9 von 17 10

  1. Voraussetzungen22

4.1 Haltung Die Haltung der erwachsenen Akteur*innen zur Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Kinder- und Jugendbeteiligung gelingt nur dann, wenn der politische Wille vorhanden ist und alle Erwachsenen die Bereitschaft zur interdisziplinären, intergenerativen und respektvollen Kooperation mitbringen. Verwaltung und Politik in Bonn müssen sich den folgenden Prinzipien verpflichtet fühlen: o Die Kommunalpolitik in Bonn hat den ernsthaften Willen zur Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung artikuliert und in den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn festgeschrieben. o Kinder und Jugendliche sind in ihrer Vielfalt willkommen und werden respektiert o Die Wünsche und Forderungen der Kinder und Jugendlichen als Expert*innen in eigener Sache werden in Bonn ernstgenommen. o Innerhalb von Verwaltung und Politik werden Haltung und Bewusstsein dafür entwickelt, dass Kinder- und Jugendbeteiligung ein Querschnittsthema im kommunalen Alltag ist und interdisziplinäres Zusammenwirken benötigt. Nur in guter Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie Verbänden und Vereinen kann Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt werden und gelingen. o Verwaltung und Politik arbeiten in Beteiligungsprozessen abgestimmt und kooperativ zusammen. o Beteiligungsprozesse werden von allen Beteiligten als Lernprozesse verstanden, in denen Fehler passieren können und dürfen. o Das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen wird anerkannt, wertgeschätzt und unterstützt. Dies drückt sich unter anderem in der Kommunikation mit ihnen und in der Öffentlichkeit aus. 4.2 Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen Die Interessen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen werden aufgegriffen und bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen berücksichtigt. Kinder und Jugendliche werden umso bereiter sein, sich zu beteiligen, mitzuwirken und ihre Zeit zu investieren, je direkter der Beteiligungsgegenstand das eigene Lebensumfeld und die eigene Lebenswelt berührt. Sie sind, wie oben beschrieben, an allen relevanten Vorhaben dieser Stadt zu beteiligen. Für die Umsetzung bedeutet dies: o Durch die frühzeitige Einbindung von Kindern und Jugendlichen werden Beteiligungsprozesse entwickelt, die sich an den Lebenswelten der Zielgruppe orientieren und sich nicht ausschließlich an den Maßstäben der Erwachsenenwelt messen. o Es müssen alle Kinder und Jugendlichen erreicht und beteiligt werden. Dies wird durch die Zusammenarbeit unter anderem mit Kindertagesstätten, Schulen und offenen Ganztagsschulen, Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, Jugendverbänden und dem Kinder- und Jugendring Bonn, Trägern der freien Jugendhilfe, Vereinen und Akteur*innen

22 Siehe auch die Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94118/c49d4097174e67464b56a5365bc8602f/kindergerechtes-deutschland-broschuere- qualitaetsstandards-data.pdf (8. September 2022) Seite 10 von 17 11

rund um das Thema Vielfalt, den Quartiersmanagements sowie Multiplikator*innen der außerschulischen Bildungsarbeit erreicht. o Die Verfahren und die Zeitpläne müssen auf die Alltags- und Lebensabläufe von Kindern und Jugendlichen abgestimmt werden. Hierzu bedarf es des Know-Hows von pädagogischen Fachkräften, die die Lebenswelt der jungen Menschen kennen und einschätzen können. Denn deren Lebenswelt ist ebenso in permanentem Wandel wie ihre Prioritäten und Interessen (anders als bei Erwachsenen). Um dem Rechnung zu tragen, müssen die Beteiligungsprozesse überschaubar sein. Zwischenergebnisse müssen genauso wie die Entscheidungs- und Umsetzungsdauer kommuniziert und transparent gemacht werden, um Kinder und Jugendliche im laufenden Prozess nicht zu verlieren. o Kinder und Jugendliche müssen entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen beteiligt werden. Es muss im Vorfeld berücksichtigt werden, welche Beteiligungsform entsprechend der individuellen Voraussetzungen der jeweils angesprochenen Zielgruppe gewählt wird. 4.3 Gemeinsames Beteiligungsverständnis23 Unter allen beteiligten Akteur*innen ist von Beginn an geklärt, wie Beteiligung konkret verstanden wird. Es werden Vereinbarungen zur Reichweite und Verbindlichkeit der Ergebnisse getroffen und festgehalten. Kriterien dafür sind: o Im Vorfeld muss sowohl politisch als auch innerhalb der Verwaltung geklärt und verbindlich festgelegt sein, welche Reichweite Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen in Bonn haben sollen. o Es muss allen beteiligten Akteur*innen klar sein, welche Instrumente der Beteiligung es gibt, welche Beteiligung vorgesehen ist und welche Einflussmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Bezug zum konkreten Beteiligungsvorhaben bzw. -verfahren tatsächlich bestehen. o Einschränkungen und Vorfestlegungen sind deutlich formuliert und bekannt. o Zu Beginn eines Prozesses müssen klare Verabredungen getroffen werden, wie mit den Ergebnissen aus der Beteiligung umgegangen wird. Dies, wie auch der Zeitplan des Vorhabens, wird transparent allen Beteiligten kommuniziert. o Alte Konflikte, ungeklärte Interessenlagen oder negative Vorerfahrungen werden im Vorhinein identifiziert, da diese sich störend auswirken können. 4.4 Wissen und Qualitätsentwicklung Beteiligung braucht Wissen, Lernräume und Weiterbildungsangebote. Gemeinsame Aus- und Weiterbildung aller beteiligten Akteur*innen stärkt das Netzwerk der Kinder- und Jugendbeteiligung, qualifiziert und trägt so zum Gelingen bei. Um professionell zu handeln, werden alle Prozesse evaluiert, dokumentiert und Gelingendes weitergegeben. Erforderlich dafür ist: o Grundlegendes Wissen zur Gestaltung von Beteiligungsprozessen ist in der Verwaltung vorhanden oder wird bei Bedarf durch Weiterbildungsangebote erschlossen. o Kinder und Jugendliche werden mit Unterstützung von Jugend(bildungs-)arbeit, Bildungsträgern und aus der Kommunalpolitik und -verwaltung unterstützt, begleitet und (weiter-)gebildet.

23 Siehe Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn 2014. Seite 11 von 17 12

o Innerhalb der Verwaltung arbeiten Beteiligungsexpert*innen mit Expertise zu Lebenswelten Bedarfen, Bedürfnissen und Interessen junger Menschen. 4.5 Kommunikations- und Informationsmanagement Damit Kinder und Jugendliche sich grundsätzlich an allen Prozessen und Vorhaben beteiligen können, müssen Informationen altersgerecht aufgearbeitet, Anliegen und Ideen rechtzeitig kommuniziert, Entscheidungsverläufe transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Kinder und Jugendliche brauchen eine Rückmeldung, welche Wirkungen ihre Meinungen, Ideen und Anregungen auf politische Vorhaben haben. Transparent muss ihnen dabei immer wieder der Spagat zwischen Beteiligung (im Sinne einer aktiven Mitgestaltung des Stadtlebens) auf der einen Seite und repräsentativer Demokratie auf der anderen Seite verdeutlicht werden. Daher ist es wichtig und unverzichtbar, beteiligte Kinder und Jugendliche regelmäßig zu informieren, welche Resultate und Wirkungen erzielt werden konnten. Hier sind Strukturen zu implementieren, die Informationen und Ergebnisse zuverlässig, kontinuierlich und adressat*innengerecht an die beteiligten Kinder und Jugendlichen weiterleiten. Frustrationen in Beteiligungsverfahren entstehen vor allem durch Intransparenz und mangelnde Kommunikation. Kriterien dafür sind: o Junge und ältere Expert*innen aus Bonn helfen dabei, Informationen kinder- und jugendgerecht zu gestalten und zu verteilen. o In allen Beteiligungsverfahren gelingt es, Themen aus Kommunalpolitik und -verwaltung so darzustellen, dass Kinder und Jugendliche verstehen können, worüber geredet und entschieden wird. Zur Unterstützung werden bei gemeinsamen Beteiligungsverfahren wie beispielsweise bei generationsübergreifenden Foren Expert*innen als Moderationen eingesetzt, die zwischen den verschiedenen Kommunikationsebenen vermitteln und „übersetzen“. 4.6 Netzwerke Eine stabile Kooperation zwischen Politik, Verwaltung, Schulen, Trägern der freien Jugendhilfe und weiteren Organisationen der Jugend(bildungs)arbeit ist unumgänglich für einen nachhaltigen Aufbau von Beteiligungsstrukturen. Zusammen gelingt es, Kommunikationszugänge und -wege sowie Beteiligungsformate zu entwickeln, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, informieren und motivieren. So können beispielsweise durch die gute Zusammenarbeit mit Schulen kommunale Themen in den Schulalltag transportiert und Beteiligungsprozesse angestoßen werden. Durch die Einbeziehung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und der Jugendverbände können Kinder und Jugendliche außerhalb formaler Bildungssettings erreicht werden. Dies bedeutet: o Die Akteur*innen kooperieren gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in festen Netzwerkstrukturen, entwickeln eine gemeinsame Haltung und stimmen Verfahren ab, um Beteiligungsprozesse gemeinsam zu verstetigen. o Die verwaltungsinterne Zusammenarbeit funktioniert fachgebietsübergreifend erfolgreich. Vertrauen in die Kompetenzen anderer Fachbereiche und der lokalen Akteur*innen ist vorhanden. 4.7 Personal Langfristige Planungs- und Dialogverfahren brauchen eine dauerhafte und zentrale Koordination, die fachübergreifend in der Verwaltung verankert und eng angebunden an Politik und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ist. Kriterien dafür sind: Seite 12 von 17 13

o Erwachsene Akteur*innen aus Verwaltung, Politik, Schulen und den Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind für Kinder und Jugendliche in Beteiligungsprozessen für Fragen und Anliegen junger Menschen ansprechbar. o Alle Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in Bonn werden durch feste, qualifizierte und neutrale Ansprechpartner*innen aus Verwaltung begleitet. Für eine wirksame Umsetzung ist die Unterstützung erwachsener Personen notwendig, die hauptamtlich aktiv und professionell sind. „Sie unterstützen die Einbindung in die Arbeit des Stadtrates, vermitteln Grundkenntnisse über die kommunalpolitische Praxis, helfen bei der Gremienarbeit, moderieren bei Streitfällen, unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit, sorgen mit dafür, dass die Impulse in den kommunalen Entscheidungsgremien und der lokalen Öffentlichkeit ankommen und zeitnah wirksam werden bzw. unterstützen die zügige Umsetzung von Projekten und Vorhaben.“24 4.8 Finanz- und Sachressourcen Die qualitativ gute Umsetzung von Beteiligungsprozessen braucht finanzielle und materielle Ressourcen für die Begleitung von Gremien und die Umsetzung von Projekten, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Das bed

_Gekürzt (52084 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:32963?offset=40000_

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