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beschlusstext · 2022-12-08 · Rat
1 Anlage 1
Beethoven-Musikschule Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vom 22. Juni 1998 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 310), zuletzt geändert durch Satzung vom 21.6.2022 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 309) wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist, erhoben.
2.
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfachunterrichts bei 30 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 35 % und bei 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33,33 % erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die nun monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich nachweislich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
3.
§ 3 wird wie folgt neu gefasst: Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmenden, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
4.
In § 5 Abs. 1 werden Sätze 3 und 4 wie folgt neu gefasst: Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1, 2 und 3 des Gebührentarifes, mit Ausnahme von Tarif 2.8 - JeKits Singen 2.-4. Jahr, ist in jedem Fall eine Anlage zu TOP 55..4466 Rat:: 0088..1122..22002222 Seite 1 von 7 2 Mindestgebühr von 150,- EUR zu zahlen. Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr ist eine Mindestgebühr in Höhe von 78,- EUR pro Schuljahr zu zahlen.
Teilnehmende, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten für städtische Leistungen (Bonn-Ausweis) sind, erhalten eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die Anmeldegebühr und die Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt.
Werden mehrere Mitglieder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende Familienermäßigung:
Erstes teilnehmendes Mitglied der Familie = voller Gebührensatz, zweites teilnehmendes Mitglied der Familie = 20 % Ermäßigung, drittes teilnehmendes Mitglied der Familie = 40 % Ermäßigung, jedes weitere teilnehmende Mitglied der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 150,00 EUR bzw. im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr 78,- EUR pro Schuljahr.
Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als erstes teilnehmendes Mitglied, das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als zweites teilnehmendes Mitglied, etc.
Belegt eine Person ausschließlich Ergänzungsfachunterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, der kein musiktheoretisches Unterrichtsfach ist, ohne ein instrumentales oder vokales Hauptfach nach Nr. 2 Gebührentarif zu belegen, so kann die Teilnahmegebühr ermäßigt werden, wenn ein besonderes Interesse der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn an der Mitwirkung der teilnehmenden Person in dem betreffenden Ensemble besteht. Bei Belegung eines Ergänzungsfachs nach Nr. 3 Gebührentarif wird die Gebühr auf die Mindestgebühr nach § 5 (1) der Gebührenordnung ermäßigt. Für die Gewährung dieser Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag der jeweiligen Ensembleleitung bei der Schulleitung notwendig. Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 6 (3) geregelt.
Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die Gebühr für den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt er als Hauptfach und ist nach Nr. 3.1 Gebührentarif gebührenpflichtig.
Die Teilnehmenden der Abteilung Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach. Seite 2 von 7 3
Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe Teilnehmende keine Gebühren erhoben:
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende Person aus, so dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in der äquivalenten Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt.
Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1 kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr für die Einzelstundenkontingente 30 Minuten beträgt 160,- EUR und für 45 Minuten 240,- EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3).
Bei Kindern und Jugendlichen können Einzelstundenkontingente ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden Musikschulunterricht in dem entsprechenden Unterrichtsfach gebucht werden; die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs.
Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn können Musikinstrumente gegen Gebühr überlassen werden.
Die Überlassungsgebühr wird vom Beginn des Ausgabemonats bis zum Ende des Rückgabemonats berechnet. Sie wird monatlich fällig.
Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente und des Zubehörs haften die Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen wurde, bzw. deren Vertreter. Eine eigenständige Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind durch die Teilnehmenden, bzw. deren Vertreter zu ersetzen. Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden. Seite 3 von 7 4
Sofern Musikinstrumente von Teilnehmenden der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn überwiegend für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn benötigt oder von Lehrkräften für Unterrichtszwecke eingesetzt werden, werden sie leihweise ohne Erhebung einer Gebühr zur Verfügung gestellt.
Artikel II
Der Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn enthält die folgende Fassung:
Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min./Woche Jahres- gebühr EUR monatlich EUR
1.1.1 Musikalische Früherziehung 60' 288,00 24,50 (8-10 Kinder pro Kurs) 1.1.2 Musikalische Früherziehung 75' 288,00 24,50 (11-13 Kinder pro Kurs)
1.2.1 Musikalische Grundausbildung 60' 288,00 24,50 (8-10 Kinder pro Kurs) 1.2.2 Musikalische Grundausbildung 75' 288,00 24,50 (11-13 Kinder pro Kurs)
1.3.1 Eltern-Kind-Kurse (1,5-2,5 Jahre) 45' 288,00 24,50 (6-7 Kinder pro Kurs) 1.3.2 Eltern-Kind-Kurse (2,5-4 Jahre) 45' 288,00 24,50 (6-7 Kinder pro Kurs) 1.3.3 Eltern-Kind-Kurse (2,5 – 4 Jahre) 60' 288,00 24,50 (8-10 Kinder pro Kurs)
1.4.1 Instrumentenkarussell 45' 504,00 42,00 (4-5 Kinder pro Kurs) 1.4.2 Instrumentenkarussell 60' 504,00 42,00 (6-8 Kinder pro Kurs)
2.1.1 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 45' 504,00 42,00 2.1.2 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 60' 636,00 53,00 2.1.3 Große Gruppe (ab 7 Teilnehmenden) 60' 564,00 47,00 2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* 60' 852,00 71,00
2.2.1 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 30' 456,00 38,00 2.2.2 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 45' 636,00 53,00
2.2.3 Kleine Gruppe (3 Teilnehmende) 45' 600,00 46,00 Seite 4 von 7 5 2.2.4 Kleine Gruppe Erwachsene* 45' 852,00 71,00 (2-3 Teilnehmende)
2.3.1 Einzelunterricht 30' 756,00 63,00 2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30' 1.020,00 85,00 2.4.1 Einzelunterricht 45' 1.080,00 90,00 2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45' 1.440,00 120,00 2.5.1 Einzelunterricht 60' 1.248,00 104,00 *) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min./Einheit Gebühr Einzelstundenkontingent in EUR
2.5.2 Einzelstundenkontingent Erwachsene 30‘ 160,00 2.5.3 Einzelstundenkontingent Erwachsene 45‘ 240,00
Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min./Woche Jahres- gebühr EUR monatlich EUR
2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die Vorhandenen Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif unter Berücksichtigung von Gruppenstärke und Veranstaltungsdauer.
Tarif -Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min./Woche Jahresgebühr EUR monatlich EUR
2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30 Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4 TN (60 Min./Woche) sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht ab 9 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 12 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 18 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte ab 24 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte -bei je 30 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 60 Termine), Jahresgebühr 500,- EUR pro TN, zahlbar in 10 Monatsraten von je 50,- EUR -bei je 33 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 550,- EUR pro TN, zahlbar in 11 Monatsraten von je 50,- EUR -bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine), Jahresgebühr 600,- EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 50,- EUR Seite 5 von 7 6 2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstrumentes im zweiten - vierten JeKits-Jahr mit ein. 1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00 2. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00 2. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50 3./4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00 3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00 3./4. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50
*²) Die Empfänger*innen bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%.
3.1 Ergänzungsfächer 228,00 19,00
Ermäßigungen werden gewährt: a) aus sozialen Gründen (§ 5 (2) Gebührenordnung) b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (§ 5 (3) Gebührenordnung) Ermäßigungen können gewährt werden: c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (§ 5 (4) Gebührenordnung) d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (§ 5 (5) Gebührenordnung)
Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 (2) Gebührenordnung.
5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,00 EUR zu entrichten.
5.2 Die Überlassungsgebühr beträgt für Musikinstrumente: 5.2.1 im 1. Jahr 156,00 13,00 5.2.2 im 2. Jahr 228,00 18,00 5.2.3 ab dem 3. Jahr 276,00 21,50
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00 EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig.
Artikel III Seite 6 von 7 7
Diese Satzung tritt am 01. Februar 2023 in Kraft. Seite 7 von 7
PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:32998/pdf