Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
7.1 Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 geändert beschlossen
202202
Abstimmungsergebnis: wie PLA einstimmig bei Enthaltung AfD, Rheingrün und Stv. Fahrenholtz
Empfehlung an PLA:
auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.:7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungsmischung aus Büro- und Dienstleistung, Versorgung und Gastronomie entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt.
9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Realisierungswettbewerbs für ihr Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.
Dem Zielbeschluss wird mit der folgenden Maßgabe zugestimmt:
vorgesehenen Büroräume im Bebauungsplanverfahren oder zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig baulichem Aufwand zu Wohnraum umgewandelt werden können.
städtebaulichen Vertrag oder durch den Bebauungsplan zur Vorgabe gemacht werden kann, den Büroraum in Wohnraum umzuwandeln, sobald der Lärmschutz dies zulässt.
bestehen, den im Rahmenplan Bundesviertel vorgesehen Plaza zu realisieren.
Wohnraum realisiert werden kann. Hierbei soll auch geprüft Seite 1 von 2
Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2
—— werden, ob auf den im Rahmenplan Bundesviertel vorgesehenen öffentlichen Plaza zugunsten von mehr Wohnraum verzichtet werden kann.
durchgeführt. In einer ersten, offenen Ideenphase wird das spätere Baugrundstück zusammen mit den unmittelbar angrenzenden Flächen beplant. In der zweiten, geschlossenen Realisierungsphase wird das Baugrundstück beplant.
Vorhabenträgerin oder deren Rechtsnachfolgerin die aufgrund der bisherigen Planungen zum Ausbau der Ollenhauerstraße (Tieferlegung) absehbaren statischen und sonstigen Erfordernisse, die ihr Grundstück betreffen, auf eigene Rechnung sicherzustellen hat und die Stadt diesbezüglich auch bei Umplanungen von allen Kosten freizustellen hat.
Die Abstimmung wie PLA beantragt Stv. Beu –GRÜNE-.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete:
auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.:7920-15 für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 mit dem Ziel einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungsmischung aus Büro- und Dienstleistung, Versorgung und Gastronomie entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel wird zugestimmt.
9 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Realisierungswettbewerbs für ihr Vorhaben mit mind. sechs teilnehmenden Architekturbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.
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