Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
8.8.1 Prüfauftrag linksrheinische rheinnahe Radrouten zwischen Bad Godesberg und Bonn zur Kenntnis genommen
211804-01 ST
Inhalt der Stellungnahme: Bedingt durch die Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln, die naturschutzrechtliche Genehmigung für den von der Verwaltung erarbeiteten und vom Rat beschlossenen Wegeausbau im linksrheinischen Rheinauen-Park nicht zu erteilen, prüft die Verwaltung derzeit mögliche Alternativen. Dazu gehören ein reduzierter Wegeausbau der Verbindung am Rhein, wie auch alternativ eine Route entlang der Ludwig-Erhard-Allee. Die Verwaltung prüft also bereits aktuell Maßnahmen, welche den Vorschlägen der Antragsteller ähneln. Eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Dabei ist hervorzuheben, dass die in der öffentlichen Diskussion und auch durch die Höhere Naturschutzbehörde geforderten Alternativen zur bisherigen Planung eben jeweils mit einer Vielzahl von Nachteilen behaftet sind, entweder für den Radverkehr und/oder in Bezug auf die Aspekte Naturschutz/Denkmalschutz. Die Vorschläge der Antragsteller lassen sich grob in zwei Unterpunkte unterteilen:
dann Richtung Sträßchensweg, welche der Anbindung der dort vorhandenen Arbeitsplatzstandorte dienen soll.
Radverkehrs nicht mehr direkt am Ufer, sondern „oben“ durch den Park. Zu diesen beiden Prüfpunkten gibt die Verwaltung hiermit eine erste Einschätzung ab:
Ansatzpunkt für eine Überleitung der Radfahrenden vom Rhein auf eine Alternativroute außerhalb des Parks sollte nicht die Steinstraße sein. Eher geeignet wäre die Turmstraße. Eine Verbesserung der Radwegeführung auf der Kennedyallee erscheint möglich. Es wären einige Umbaumaßnahmen erforderlich, für eine attraktive Radverkehrsführung wahrscheinlich auch mit Wegfall einer Vielzahl von Parkplätzen. Hier müsste eine eigene Planung zum Umbau des Straßenraums entwickelt werden. Seite 1 von 3
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—— Der hochbelastete Knotenpunkt Kennedyallee/Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße stellt eine besondere Herausforderung dar, welche die Attraktivität als Radroute einschränkt. Die derzeitige Wegeführung auf der Ostseite der Ludwig-Erhard-Allee aufzuwerten würde bedeuten, einen einseitigen Zweirichtungsradweg anzulegen. Die Wege müssten dafür verbreitert werden. Dafür müssten entweder Bäume entfernt werden, was wegen der geschützten Allee unzulässig sein dürfte, oder es müssten eine Vielzahl von Parkplätzen entfernt werden, was nur im Zuge eines Umbaus des Straßenraumes möglich wäre. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch dieser Bereich teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegt und Baumaßnahmen entsprechend einer naturschutzrechtlichen Befreiung bedürfen. Ebenso ist dieser Bereich Bestandteil des Denkmal Rheinauenpark, sodass eine denkmalrechtliche Befreiung erforderlich würde. Aufgrund der Verkehrsbelastung ist auch der Knoten Ludwig-Erhard- Allee/Heinemannstraße/Herbert-Wehner-Platz nur schwerlich attraktiv für Radfahrende umzugestalten. Wegeverbreiterung und Bau einer Auffahrtsrampe zur Brücke über die Ludwig- Erhard-Allee würden ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet erfolgen, auch hier wären mutmaßlich Baumfällungen erforderlich. Eine Auffahrtsrampe innerhalb des Denkmals Rheinauenpark wäre denkmalrechtlich schwierig zu rechtfertigen, da ein neuer Weg einen deutlich stärkeren Eingriff in das Denkmal darstellt als der Ausbau bestehender Wege. Der Weg zwischen Herbert-Wehner-Platz und Carlo-Schmid-Straße ist derzeit mit wassergebundener Decke versehen. Eine Asphaltierung wäre zu prüfen. Der Weg hat eine Breite von ca. 3 m. Es handelt sich um einen kombinierten Fuß-/Radweg. Für eine Rad-Hauptroute wäre eine 3 m breite Führung von Fuß- und Radverkehr in beide Richtungen nicht attraktiv. Eine – vom Antragsteller nicht vorgeschlagene – Verbreiterung scheidet wegen damit verbundener massiver Baumfällungen aus. Nach der Brücke über die BAB 562 mündet die Route im Sträßchensweg, von wo aus eine Anbindung des Rhein-Radwegs erst wieder im Bereich WCCB möglich wäre. Bis dahin würde die Führung über Straßen ohne eigene Radverkehrsanlage und einige Kreuzungsbereiche erfolgen. è Ersteinschätzung: Verbesserungen der Radverkehrsführungen im genannten Bereich wären sinnvoll, sind aber teilweise aufgrund der Rahmenbedingungen limitiert und teilweise baulich sehr aufwändig. Naturschutzrecht und Denkmalrecht wären teilweise zu beachten, entsprechende Befreiungen erforderlich. Es würde keine Route hergestellt, die für Radfahrende entlang des Rhein-Radwegs eine attraktive Alternative sein könnte.
Der Vorschlag ähnelt im südlichen Abschnitt den ursprünglich beschlossenen Plänen. Bestandteil der aktuellen Prüfung durch die Verwaltung ist auch ein reduzierter Ausbau auf der Route entlang des Rheins. Da der derzeitige Fußweg „oben“ nicht durchgängig 3,5 m breit ist, wären hier weiterhin mindestens 4 Baumfällungen erforderlich, um Engstellen zu Seite 2 von 3
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—— beseitigen, wie auch in den beschlossenen Plänen vorgesehen. Nicht enthalten im Vorschlag ist der Ausbau des aktuell parallel laufenden Radwegs, der zum Fußweg werden soll, und dafür mit knapp 2 m sehr schmal ist. Hier wären ca. 3 Baumfällungen erforderlich. Für eine geänderte Wegeführung dann weiter Richtung Norden bestehen noch keine Planungsgrundlagen. Auch hier ist der parallel verlaufende aktuelle Radweg, dann zukünftig Fußweg, zu schmal und müsste verbreitert werden, mutmaßlich ebenfalls mit Baumfällungen. Die Anbindung an den Rhein-Radweg im Bereich Charles-de-Gaulle-Straße wäre im Detail zu erarbeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Variante die in Teilen der Öffentlichkeit kritisierte Konfliktträchtigkeit durch mehrere gemeinsame Wegeabschnitte Fuß-/Radverkehr und Kreuzung mit Wegen im Park deutlich intensiver wäre als in den beschlossenen Plänen, weil der Radverkehr auf einer längeren Strecke eher durch den Park als an seinem Rand geführt wird. Für die geänderten Pläne wären insgesamt ebenfalls eine naturschutzrechtliche Befreiung und eine denkmalrechtliche Befreiung erforderlich. è Ersteinschätzung: Eine Führung komplett „oben“ mit reduziertem Wegeausbau südlich ist auch denkbar. Für Engstellen und den begleitenden Fußweg würden hier einige Baumfällungen erforderlich. Die in Teilen der Öffentlichkeit bemängelten „Konflikte“ zwischen Rad-/Fußverkehr wären hier umfangreicher als in den ursprünglich beschlossenen Plänen.
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