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beschlusstext · 2021-03-18 · Rat
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.3 Bewerbung der Bundesstadt Bonn für die 3. Staffel des BMI-Wettbewerbs "Smart Cities Made in Germany" geändert beschlossen
210143
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB in Verbindung mit ST-01
Beschluss:
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich an dem vom BMI ausgelobten Wettbewerb „Smart Cities – Made in Germany“ unter dem Titel „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“. Ziel ist es dabei, im Rahmen der Förderung • in der Entwicklungsphase (1. Jahr nach Förderzusage) eine integrierte Smart City-Strategie in einem offenen und partizipativen Verfahren zu entwickeln und • im Rahmen der Umsetzungsphase (2. bis 5. Jahr nach Förderzusage) diese Strategie mit konkreten Maßnahmen zu realisieren. Der Rat bekräftigt hierfür den Willen, den Transformationsprozess zu einer Smart City aktiv voran zu treiben. Hierbei sollen unter Nutzung digitaler Methoden integrierte und vernetzte Lösungen für die drei wesentlichen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen
existenziellen Gütern und Kultur) erarbeitet, erprobt und dauerhaft implementiert werden. Bei einem möglichen Bonner Projektvolumen im Rahmen des Wettbewerbs „Smart Cities made in Germany“ von bis zu 19,44 Mio. Euro in den kommenden 5 Jahren hat die Stadt einen Eigenanteil von 10 % (= 1,94 Mio. Euro bzw. ca. 389.000 Euro pro Jahr) zu tragen. Die Höchstfördersumme beträgt 17,5 Mio. Euro, davon 2,5 Mio. in der Strategie- und 15 Mio. Euro in der Umsetzungsphase. Der notwendige, anteilige Eigenanteil wird für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 überplanmäßig aus dem gesamtstädtischen Haushalt bereitgestellt. Für die Jahre 2023 ff. werden die Mittel im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung etatisiert. Die Mittelbereitstellung erfolgt nur bei einer Förderzusage. Seite 1 von 2
Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2
— — Im Rahmen der Beschlussfassung zu ST-01 wurde folgende Korrektur der Haushaltsansätze (Aufteilung der Fördermittel und Eigenanteile) vorgenommen: Für die Förderphase A (Strategiephase, 1 Jahr) beträgt die maximale Fördersumme 2,5 Mio. Euro, von denen 90 % gefördert werden (= 2,25 Mio. Euro) und 10 % als städtischer Eigenanteil zu leisten ist (= 0,25 Mio. Euro). Für die Förderphase B (Umsetzungsphase, 4 Jahre) beträgt die maximale Fördersumme 15 Mio. Euro, hier ebenfalls mit 90 % Förderung (= 13,5 Mio. Euro) und 10 % Eigenanteil der Stadt (= 1,5 Mio. Euro). Aufgrund der ausgearbeiteten Maßnahmen hat die Stadt insgesamt (für beide Förderphasen kumuliert) eine Förderung in Höhe von 17.141.577,96 Euro (von max. möglichen 17,5 Mio. Euro) beantragt, sodass sich der städt. Eigenanteil auf insgesamt 1,714 Mio. Euro über beide Förderphasen beläuft.
Die hervorgehobene Veränderung ergibt sich aus der Beschlussfassung zu ST- 01-
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