Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-03-18 · Rat
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.21 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6522-5 "Ehemalige Pestalozzischule", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, Am Alten Friedhof ungeändert beschlossen
202280
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 26.08.2020 (DS-Nr.: 200972) behandelt.
II Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6223-2 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
gemachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Vorhabenträgerin / an das SGB weitergeleitet.
BONN) vom 15.09.2020 vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis genommen.
15.09.2020 vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Vorhabenträgerin / an das SGB weitergeleitet.
vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Vorhabenträgerin / an das SGB weitergeleitet. Eine Aufnahme von Hinweisen zur Kriminalprävention in die Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt nicht. Seite 1 von 2
Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2
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III Satzungsbeschluss
Pestalozzischule wird in der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 6522-5 an den Architektenentwurf für den Neubau des Stadtarchivs angepasst. Hierzu wird die in Richtung Westen orientierte Baugrenze entlang des nicht denkmalgeschützten Bestandsgebäudes um max. 30 cm in Richtung Westen verschoben und die Begründung in Kapitel 2.4.3 „Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen - Abstandsflächen auf S. 12 entsprechend angepasst. Die geänderte Baugrenze ist in orange im Entwurf der Planzeichnung eingetragen. Die Baugrenze zum Stand der Offenlage ist als durchgestrichen kenntlich gemacht. Die Anpassung in der Begründung ist durch durchgestrichene bzw. in Fettdruck geänderte Wörter kenntlich gemacht.
Stadtbezirk Bonn, im Bereich des Ortsteils Bonn-Zentrum, Am Alten Friedhof ist gemäß § 10 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.
An einer Aussprache beteiligten sich:
Stv. Moll -CDU-
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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43395/pdf