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Ö 4.8 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

beschlusstext · 2020-06-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.8 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200302-1 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. Anlage 1 TOP 4.8 - Entgelttarif Seite 1 von 4 Entgelttarif

für die Benutzung der Hallen -

und Freibäder

der Bundesstadt Bonn

alle Preisangaben in EUR in k l. MwSt.

_________________________________________________________________

Ein mal - Eintritts karten

Erwachsene

4,00

-

Abendtarif in den Freibädern, ab 18 Uhr

3,00

ermäßigt*

2,50

Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder

7 - 18 J. )

7,50

Gruppe /Familie

(gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder

7 - 18 J. )

11,50

Mehrfachkarten

10er - Karte Erwachsene

35,00

10er - Karte ermäßigt*

22,00

50er - Karte Erwachsene

150,00

50er - Karte ermäßigt*

88,00

Happy - Hour - Karte (50er - Karte Erwachsene)

100,00

Gilt nur beim Frühschwimmen von 6.30 -

9 Uhr sowie beim

Abendtarif (ab 18 Uhr) im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten .

Einzel -

und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit zwei Jahre nach Kaufdatum.

Für die Neuausstellung von Mehrfach -

und Zeit karten wird ein einmaliges Pfand in Höhe von 3,00 Euro erhoben, welches bei Rückgabe erstattet wird.

Zeitkarten

Saisonkarte

Freibäder Erwachsene

120,00

Saisonkarte

Freibäder ermäßigt*

60,00

Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines

7 0,00

eines Freibades * * , Erwachsene

Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines

35 ,00

eines Freibades * *, ermäßigt*

gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein geförderte Bad .

Anlage zu TOP 4.8 Rat: 18.06.2020 Seite 2 von 4

Alle Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit zum Ende der jeweiligen Freibadsaison. Die Karten können dann entweder zurückgegeben oder für die folgende Saison kostenpflichtig neu aktiviert werden.

Freier/ermäßigter Eintritt

Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienst- gesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50% Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis.

Freien Eintritt in die Hallen- und Freibäder haben

Erwachsener)

Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt.

Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.

Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben bzw. die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Sport- und Bäderamtes. Er unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen.

Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.

Sonstige Angebote (zusätzlich zum Eintrittspreis)

Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Kindergeburtstag, Gruppe bis zu 12 Personen (2 Stunden) 60,00 Strandkorbnutzung (Tag) 5,00

Badbezogene Artikel von geringem Wert können Preis in den Bädern zum Verkauf angeboten werden. nach Aushang

Seite 3 von 4 Schlüsselverlust 25,00

Schul- und Vereinsnutzung (je Stunde) einschl. gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine

Gewerbliche Nutzung (je Stunde),

Dieser Entgelttarif tritt am 01.05.2020 in Kraft.

Bonn, den

Sridharan Oberbürgermeister Seite 4 von 4

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45215/pdf

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