Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2020-06-18 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.8 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200302-1 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Gültigkeit ab 1. Mai 2020 beschlossen. Anlage 1 TOP 4.8 - Entgelttarif Seite 1 von 4 Entgelttarif
für die Benutzung der Hallen -
und Freibäder
der Bundesstadt Bonn
alle Preisangaben in EUR in k l. MwSt.
_________________________________________________________________
Ein mal - Eintritts karten
Erwachsene
4,00
-
Abendtarif in den Freibädern, ab 18 Uhr
3,00
ermäßigt*
2,50
Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder
7 - 18 J. )
7,50
Gruppe /Familie
(gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder
7 - 18 J. )
11,50
Mehrfachkarten
10er - Karte Erwachsene
35,00
10er - Karte ermäßigt*
22,00
50er - Karte Erwachsene
150,00
50er - Karte ermäßigt*
88,00
Happy - Hour - Karte (50er - Karte Erwachsene)
100,00
Gilt nur beim Frühschwimmen von 6.30 -
9 Uhr sowie beim
Abendtarif (ab 18 Uhr) im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten .
Einzel -
und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit zwei Jahre nach Kaufdatum.
Für die Neuausstellung von Mehrfach -
und Zeit karten wird ein einmaliges Pfand in Höhe von 3,00 Euro erhoben, welches bei Rückgabe erstattet wird.
Zeitkarten
Saisonkarte
Freibäder Erwachsene
120,00
Saisonkarte
Freibäder ermäßigt*
60,00
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines
7 0,00
eines Freibades * * , Erwachsene
Saisonkarte Freibad für Mitglieder des Fördervereines
35 ,00
eines Freibades * *, ermäßigt*
gilt ausschließlich für die jeweiligen Vereinsmitglieder und nur für das vom Verein geförderte Bad .
Anlage zu TOP 4.8 Rat: 18.06.2020 Seite 2 von 4
Alle Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit zum Ende der jeweiligen Freibadsaison. Die Karten können dann entweder zurückgegeben oder für die folgende Saison kostenpflichtig neu aktiviert werden.
Freier/ermäßigter Eintritt
Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienst- gesetzes, Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50% Mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis.
Freien Eintritt in die Hallen- und Freibäder haben
Erwachsener)
Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt.
Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben bzw. die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Sport- und Bäderamtes. Er unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen.
Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.
Sonstige Angebote (zusätzlich zum Eintrittspreis)
Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Kindergeburtstag, Gruppe bis zu 12 Personen (2 Stunden) 60,00 Strandkorbnutzung (Tag) 5,00
Badbezogene Artikel von geringem Wert können Preis in den Bädern zum Verkauf angeboten werden. nach Aushang
Seite 3 von 4 Schlüsselverlust 25,00
Schul- und Vereinsnutzung (je Stunde) einschl. gebührenpflichtige Kurse der Sportvereine
Gewerbliche Nutzung (je Stunde),
Dieser Entgelttarif tritt am 01.05.2020 in Kraft.
Bonn, den
Sridharan Oberbürgermeister Seite 4 von 4
PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45215/pdf