Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.2 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft

beschlusstext · 2020-06-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.2 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft geändert beschlossen 200671 Abstimmungsergebnis: stadtbezirksweise Abstimmung: Bonn: Vorlage ergänzt um Ziffer 1. des AA2: mit Mehrheit angenommen gegen CDU, FDP und Afb bei 2 Enth. Piraten Vorlage ergänzt um AA11. mit Mehrheit gegen Grüne und Linke bei Enth. BBB und AfB (ersetzt Ziffer 1a, b) Punkt 1c und 1d der Vorlage: einstimmig Godesberg: wie BV Godesberg (17.06.2020): einstimmig (kursiver Text) mit Ergänzung Beuel: einstimmig bei Enth. Linke Hardtberg: einstimmig Rest der Vorlage: einstimmig Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Sicherstellung eines attraktiven,

zeitgemäßen und verlässlichen Angebotes für Schul-, Vereins- und Individualschwimmen die nachfolgend beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen für die Schwimmhallen zu prüfen, weiterzuentwickeln und konkrete Beschlussvorlagen zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen. Für die Weiterentwicklung der Bäderlandschaft sind insbesondere Barrierefreiheit sicherzustellen und Nachhaltigkeitsprinzipien anzuwenden.

  1. Stadtbezirk Bonn

a) Eine Prüfung des Standortes Römerbad entfällt, da ein Verzicht auf das Frankenbad als einziges innerstädtisches Bad abzulehnen ist. Seite 1 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— b) Alternativ ist die Generalsanierung des Frankenbades als Schwimmstätte zu prüfen. Dabei sollen erweiterte städtebauliche und quartiersbezogene Funktionen des Bades berücksichtigt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob bei einer Sanierung mindestens 8 Schwimmbahnen im Sportbecken erreicht werden können. Um die städtebaulichen, quartiersbezogenen und schwimmsportfachlichen Anforderungen an das Frankenbad zu erreichen, ist zu prüfen, ob und inwieweit hierzu bauliche Veränderungen im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes vorgenommen werden können. Für den Fall, dass eine Erweiterung des Sportbeckens nicht möglich ist, wird die Verwaltung darstellen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen in einer Schwimmhalle eines anderen Stadtbezirkes mindestens 8 Schwimmbahnen realisiert werden können. c) Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll saniert und um ein weiteres Lehrschwimmbecken sowie zusätzliche Umkleidekapazitäten erweitert werden. Außerdem soll eine behindertengerechte Erschließung sichergesellt werden. d) Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens soll für den Fall einer gleichzeitigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Sportpark Nord und einer evtl. Generalsanierung des Frankenbades zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres Schwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Standorte für dieses Schwimmbad und dessen möglicher Weiterverwendung als Schwimmbad zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten. e) Im Zuge der anstehenden Grundlagenermittlung und der Vorplanung soll geprüft werden, ob unter den örtlichen und baulichen Gegebenheiten der Innenhof des Frankenbades eingehaust und für die Anordnung eines Wasserbeckens mit 8 Bahnen (20 x 25 Meter) genutzt werden kann. 1.2 Stadtbezirk Bad Godesberg Auf dem Grundstück des ehemaligen Kurfürstenbades soll nach vorherigem Abriss ein Neubau mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Das neue Bad soll das Profil eines Gesundheitsbades erhalten. Ob hierfür die überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes erweitert werden müssen, ist noch im weiteren Verfahren zu prüfen. Das Paul-Magar-Mosaik im Kurfürstenbad wird vor dem Abriss für eine zukünftige Verwendung ausgebaut und gesichert. Im Zuge der anstehenden Grundlagenermittlung und der Vorplanung soll geprüft werden, ob die für das Kurfürstenbad vorgesehenen Wasserflächen um ein zusätzliches Multifunktions-/Gesundheitsbecken Seite 2 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 3 —— (Wasserfläche 80 qm, Wassertiefe 0,3 bis 1,8 Meter) mit komplettem Hubboden ergänzt werden kann. Zudem soll auch die Einrichtung einer Sauna geprüft werden. Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, einen Auftrag hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI für den Neubau des Kurfürstenbades mit einem Mehrzweckbecken, einem Lehrschwimmbecken und einem Therapiebecken zu erteilen. 1.3 Stadtbezirk Beuel a) Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“ unter Rücksichtnahme auf das westlich angrenzende reine Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das FFH- Gebiet vorzunehmen. b) Die Beueler Bütt soll nach Errichtung des Neubaus geschlossen und abgerissen werden. Auf dem Grundstück könnte nach vorhabenbezogener Änderung des Bebauungsplans geförderter Wohnungsbau entstehen. Die Erlöse aus der Veräußerung des Grundstücks sollen abzüglich der Abrisskosten für das Schwimmbad zur Deckung des Gesamtkonzeptes verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Veräußerungserlöses und die Höhe der Abrisskosten zu ermitteln. 1.4 Stadtbezirk Hardtberg Neben den bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Modulen 1-3 sollen auch die Module 4-7 geprüft werden. Das Hardtbergbad erhält damit das Profil eines Familienbades. 2.Für die zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen wird die Verwaltung ermächtigt, die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung) nach HOAI zu beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu vergeben. Die hierfür anfallenden Planungskosten in Höhe von rund 2 Mio. € werden aus der Bäderpauschale finanziert. 3.Bei den Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sollen alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (insbesondere, energetische Sanierung, Programme zur CO2- und Energiekosteneinsparung, Denkmalförderung, Städtebauförderung) ausgeschöpft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen. Seite 3 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 4 —— 4.Die Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden werden mittelfristig durch Wasserflächen in den öffentlichen Bädern ersetzt. Die Verwaltung wird für die perspektivisch zur Schließung vorgesehenen Lehrschwimmbecken gemeinsam mit den Schulen Nachnutzungskonzepte entwickeln. 5.Die Standorte der Freibäder bleiben erhalten und werden saniert.

Der Beschluss ergibt sich aus der in der Sitzung durchgeführten stadtbezirksweisen Abstimmungen der Vorlage der Verwaltung und der Änderungsanträge AA-2 (SPD), AA-3 (BBB), AA-10 (CDU) und AA-11 (CDU). Darüber hinaus wurde der Beschluss durch einen Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Sridharan ergänzt. Alle Änderungen zur ursprünglichen Vorlage sind fett markiert und ergeben sich wie folgt: Stadtbezirk Bonn: Ziffer 1a ergibt sich aus der angenommen Ziffer 1 des Änderungsantrages der SPD AA-2. Gleichzeitig entfällt durch diesen Beschluss Ziffer 1b der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung (mit Streichung kenntlich gemacht). Die Vorlage der Verwaltung wurde darüber hinaus um Ziffer 1e ergänzt. Diese ergibt sich aus dem angenommen Änderungsantrag AA-11 der CDU-Fraktion. Stadtbezirk Bad Godesberg: Der erste ergänzte Absatz (fett markiert) geht zurück auf die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.06.2020. Diese beinhaltet auch gleichzeitig die Beschlussfassung des AA-10 (CDU). Der zweite ergänzte Absatz (fett markiert) ergibt sich aus einem von Oberbürgermeister Sridharan in der Sitzung mündlich gestellten Ergänzungsvorschlag. Stadtbezirk Beuel: Der Beschluss entspricht der Vorlage der Verwaltung. Stadtbezirk Hardtberg: Der Beschluss entspricht der Vorlage der Verwaltung. Im Anschluss stimmt der Stadtrat noch über die bisher nicht erwähnten Punkte der Vorlage ab. Seite 4 von 5 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 5 —— Seite 5 von 5

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45236/pdf

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