Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2020-06-18 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.14 Benennung der aus der Teilung der „Rheinschule“ hervorgegangenen beiden eigenständigen Förderschulen in Endenich und in Beuel als „Schule am Hügel“ und „Schule am Rheingarten“ zum Schuljahr 2020/2021 vertagt 200654 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Gem. Beschluss des Rates vom 04.07.2019 (DS-Nr. 1911964) wird mit Wirkung zum Schuljahr 2020/2021 das Angebot der Förderschulen in der Stadt Bonn neu geordnet: Unter anderem wird die Rheinschule mit den Standorten in Endenich (Am Probsthof 102, ehemalige Joseph-von-Eichendorffschule) und in Beuel (Ringstraße 69 bis 71, ehemalige Gartenschule) zum Schuljahr 2020/2021 geteilt. Beide Schulstandorte werden ab dem Zeitpunkt der Teilung als eigenständige Förderschulen errichtet und weitergeführt. Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhalten die Schulen folgenden Bezeichnungen 1)am Standort in Endenich, Am Probsthof 102, 53121 Bonn (Schulnummer 100101): Schule am Hügel Förderschule der Stadt Bonn mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe I 2)am Standort in Beuel, Ringstraße 69 bis 71, 53225 Bonn (Schulnummer 100102): Schule am Rheingarten Förderschule der Stadt Bonn mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Schuljahresbeginn am 01.08.2020. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Seite 2 von 2
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