Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-06-28 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.29 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“ geändert beschlossen
210232
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-01, Mehrheit gegen BBB und Stv. Fahrenholtz bei Enth. AfD
Beschluss:
21.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für den Bereich zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für ein Gebiet zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
Zusätzlich beschließt der Rat folgende Maßgabe:
Das Plangebiet wird gemäß der Antwort auf Frage 5 (Drucksache Nr. 210232-1 ST) geteilt. Im südlichen Bereich wird die bisherige Planung fortgeführt. Im nördlichen Bereich wird die Prüfung einer Wohnnutzung gemäß der Antwort auf Frage 2 weiterverfolgt. Für die Erdgeschosse des nördlichen Bereiches wird gemäß der Antwort auf Frage 1 eine öffentlichkeitsbezogene Nutzung verfolgt.
Die hervorgehobene Maßgabe ergibt sich aus der Beschlussfassung zu AA-01 und war nicht Bestandteil der ursprünglichen Beschlussvorlage.
Seite 1 von 2
Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2
——
Seite 2 von 2
PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46541/pdf