Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 2.10.1 Amerikanische Siedlung Plittersdorf; Nachpflanzung für gefällte Bäume vertagt 202331-01 ST Die Stellungnahme wurde vertagt. Inhalt der vertagten Stellungnahme: Zur großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Eine detaillierte Beantwortung der Fragen in Bezug auf den gesamten Bereich der Amerikanischen Siedlung würde einen erheblichen Arbeitsaufwand benötigen, der vor dem Hintergrund der Aufgaben in diesem Bereich nicht vertretbar erscheint. Die Verwaltung nimmt daher hier zunächst allgemein und dann konkret zu den in der Begründung genannten Adressen Stellung. Die Amerikanische Siedlung in Bonn-Plittersdorf umfasst zahlreiche Straßenzüge, deren privater Baumbestand in Teilen unter den Anwendungsbereich der Baumsatzung fällt (gemäß § 1 a Absatz 2). Andere Bereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet, wo der Baumbestand (gemäß § 43 (1) LNatSchG NW) nicht von dieser Satzung berührt wird. Allerdings gelten hier die Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung Rheinufer der Bezirksregierung Köln. Die Amerikanische Siedlung Plittersdorf steht seit dem Jahr 2000 (mit Fortschreibung im Jahr 2015) vollständig unter Denkmalschutz (Gebäude und Grünanlagen, sowie Straßenzüge). Daher ist bei allen Genehmigungen von Baumfällungen, die mit oder ohne Auflage einer Ersatzpflanzung oder der Erstellung eines Grünanlagenplans seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erteilt werden, die Untere Denkmalbehörde (UDB) zu beteiligen. Die Anzahl der Ersatzpflanzungen richtet sich nach der Anzahl der entfernten Bäume. Die Entscheidung über die Art der Nachpflanzungen in diesem denkmalgeschützten Ensemble obliegt der UDB. Wenn eine Fällgenehmigung mit der Auflage der Ersatzpflanzung, gemäß § 4 Absatz 5 und 6 der Baumsatzung erteilt wird, wird in der Genehmigung auf die Zuständigkeit der UDB bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen hingewiesen. Zu den genannten Adressen im Einzelnen: Europastraße 8: Hierfür wurde mit Datum vom 18.12.2019 eine Fällgenehmigung für einen Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— Silber-Ahorn (Stammumfang (StU) 277 cm) erteilt, da sein Zustand mangelhaft war. Daher wurden seitens der UNB auch keine Auflagen hinsichtlich einer Ersatzpflanzung gemacht. Allerdings ist der Baum aus denkmalrechtlichen Gründen zu ersetzen, was durch den Eigentümer zu veranlassen ist und Anfang 2020 durch die UDB kommuniziert wurde. Europastraße 13: Mit Datum vom 24.01.2020 wurde eine Fällgenehmigung für einen Silber-Ahorn (StU 252 cm, Zustand: ungenügend), eine Mehlbeere (StU 159 cm, Zustand: ungenügend) einen Silber-Ahorn (StU 399 cm, Zustand: ungenügend) und einen Silber-Ahorn (StU 210 cm, Zustand: mangelhaft) erteilt. Da alle Bäume einen mangelhaften oder ungenügenden Zustand aufwiesen, gab es auch hier seitens der UNB keine Auflagen bezüglich von Ersatzpflanzungen. Hinsichtlich eventuell notwendiger Ersatzpflanzungen aufgrund denkmalrechtlicher Aspekte befindet sich der Vorgang noch in Abstimmung mit der UDB. Europastraße 14: Hier wurde mit Datum vom 11.09.2020 die Fällgenehmigung für eine Vogel- Kirsche (StU 193 cm) erteilt, da der Zustand ungenügend war. Daher gab es keine Auflage zur Ersatzpflanzung seitens der UNB. Auch dieser Vorgang befindet sich aber hinsichtlich eventueller Nachpflanzungen noch in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Alle zur Fällung beantragten Bäume wurden durch eine Ortsbesichtigung überprüft und durch den städtischen Sachverständigen mit mangelhaft oder ungenügend bewertet. Die Genehmigungen wurden zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bzw. zur Gefahrenabwehr erteilt. Aufgrund des schlechten Zustands konnte seitens der UNB nur eine Empfehlung zur Ersatzpflanzung ausgesprochen werden. Die denkmalrechtlichen Abstimmungsprozesse haben sich coronabedingt verzögert. Seite 2 von 2
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