Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 2.23 Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren Grüner Weg/Ürziger Straße Drucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22 Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil „Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit 20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen 454312).

beschlusstext · 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 2.23 Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren Grüner Weg/Ürziger Straße Drucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22 Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil „Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit 20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen 454312). zur Kenntnis genommen 201527 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB, Linke und Bzv. Hörig, B‘90/Grüne, bei Enthaltung Bzv. Simon, SPD Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Großen Anfrage: 1.Wie viele Bäume wurden als Ersatz gemäß Pflanzplan (Vgl. Anlage DS 1510267ED2) für die in Folge der o.g. Baumaßnahme gerodeten Bäume gepflanzt? 2.Für den Fall, dass es keine Ersatzpflanzugen gegeben hat, warum sind diese nicht umgesetzt worden und wer hat bei der Stadt Bonn entschieden, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu Drucksache 1510267 unbeachtlich bleiben kann?

3.Sind während oder im Nachgang zu der bezeichneten Baumaßnahme auf dem Grundstück aufstehende Bäume abgestorben und wenn ja, wurden dem Investor diesbezüglich Ersatzpflanzungen aufgegeben?

4.Für den Fall, dass es zu Baumschäden gekommen ist und keine Ersatzpflanzungen aufgegeben wurden, warum ist dies nicht geschehen? BBB und Linke stellen die folgenden Nachfragen: -Warum wurde der Beschluss der BV Bad Godesberg vom 28.01.2015 nicht umgesetzt, und -welche Konsequenzen dies hat? Hierauf antwortet die Verwaltung wie folgt: Gemäß der Baumsatzung kann eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung erfolgen. Die BV Godesberg hat im vorliegenden Fall eine Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— Ersatzpflanzung gefordert. Es wurde aber aufgrund einer Ortsbesichtigung entschieden, keine Ersatzpflanzung zu fordern, sondern eine Ausgleichszahlung festzusetzen, da eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht umsetzbar war. Die Verwendung der Ausgleichsmittel obliegt dem Amt für Stadtgrün der Stadtverwaltung und gelten für Neupflanzungen von Bäumen vornehmlich in Grünanlagen, Schulen usw., nicht jedoch im Verkehrsgrün, da hierfür gesonderte Mittel zur Verfügung gestellt werden, und nicht auf Friedhöfen, da es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handelt. Jeweils zum Jahresbeginn werden die im vergangenen Jahr eingegangenen Mittel zur zweckgebundenen Verwendung als Ganzes dem Amt für Stadtgrün zur Verfügung gestellt. Aus welchen Einzelzahlungen sich die Gesamtsumme zusammensetzt, kann hier nicht nachvollzogen werden. Dies wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, dem kein erkennbarer Nutzen gegenübersteht. Die Zuordnung einer bestimmten Zahlung kann deshalb keiner konkreten Baumpflanzung zugeordnet werden. Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48284/pdf

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