Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2022-02-10 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.16.1 Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242 abgelehnt
212242-03 AA
Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz bei Enth. RheinGrün
Der abgelehnte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: Der Beschlussvorschlag zur geplanten Landschaftsschutzverordnung wird in folgenden Punkten geändert:
Erweiterung von Sport-, Spiel- und Bolzeinrichtungen und nicht für die Neuanlage zugelassen werden. -§4 (2) 2. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für das Errichten von Reitplätzen, Reitsportflächen und Reitwegen auch mit Naturhindernissen entfällt. -§4 (2) 2. (2. Spiegelstrich): Ausnahmen können zugelassen werden für eine einmalige geringfügige Verbreiterung von Straßen und Wegen sofern sie ohne erhebliche Bodenbewegungen erfolgt. -§4 (2) 7. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für die Errichtung von Dalben und Anlegestegen entfällt. -§4 (2) 16. (1. u. 2. Spiegelstrich): Die Ausnahmen für das Fällen von Bäumen und für grüngestalterische Maßnahmen in Parkanlagen entfallen unter Punkt 16, da diese Ausnahmen unter Punkt 17 im selben Paragraphen ebenfalls vorgeschlagen werden.
von angelegten und genehmigten Feuer- oder Grillstellen Feuer zu entfachen, zu unterhalten, zu verursachen oder zu grillen.
in den mit einer Schraffur versehenen Bereichen im Zusammenhang mitgenehmigten Veranstaltungen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang.
Umwelt, Klima und lokale Agenda den Änderungsvorschlägen des Arbeitskreises des Naturschutzbeirates an. Seite 1 von 2
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