Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.18 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

beschlusstext · 2022-02-10 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.18 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen

211792

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Hauptausschuss (= ST-01), einstimmig

Beschluss:

  1. Dem der ergänzenden Stellungnahme (211792-01) beigefügten Entwurf

des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage der Einladung) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung

der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a. 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-) Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein Ausgleich durch Einstellung von Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022)

b. 2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst. (Einrichtung im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/24, Anteil Rettungsdienst 83.742,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, Anteil Feuerwehr 83.742,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

c. Verlagerung der Stelle 37/100035 (zuständig für Interhospitaldispositionen) in die Leitstellendienstgruppen und Anbringung eines k.u.-Vermerks aufgrund der geänderten Arbeitsorganisation (aktuell: A 09 Laufbahngruppe I.2. + Z, zukünftig: A 09 Laufbahngruppe I.2)

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—— d. 1 Stelle mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Sachbearbeitung und operative Unterstützung der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung ab 01.01.2023 (83.742,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

e. 1 Stelle mit Stellenwert TVöD E 8 für die Koordination und operative Unterstützung von Hygiene- und Desinfektionsaufgaben und Logistik im Rettungsdienst ab 01.01.2023 (58.103,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

f. 1 Stelle mit Stellenwert TVöD E 6 für Aufgaben der Materialversorgung und Rettungsdienstlogistik ab 01.01.2023 (55.471,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Die Refinanzierung erfolgt für 2023 und die Folgejahre durch Berücksichtigung im Rahmen der Anpassung der Rettungsdienstgebührensatzung ab 2023 ff. Ausnahme hiervon ist die Einrichtung der 2 Stellen im Bereich der Notrufbearbeitung in der Leitstelle. Hier erfolgt für den rettungsdienstlichen Aufgabenanteil eine 50%-Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren. Die Personalkosten für die personalwirtschaftlichen Maßnahmen ab 2023 werden in den Haushaltsplanungen 2023/2024 berücksichtigt. Um eine zeitgerechte Besetzung der o.g. Stellen sicherzustellen, sind entsprechende personalwirtschaftliche Verfahren frühzeitig in 2022 durchzuführen.

  1. Die Kosten des Rettungsdienstes sind durch Gebühren refinanziert. Eine

vollständige Übersicht wird nach Abschluss des auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans durchzuführenden Auswahlverfahrens der Leistungserbringer im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 vorgelegt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt etatisiert bzw. finden in der Haushaltsplanung ab 2023 Berücksichtigung, parallel erfolgt ab 2023 eine vollständige Gebührenrefinanzierung.

Die in fett dargestellten Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage (Nr. 211792) gehen zurück auf die Vorschläge der Verwaltung in ihrer ergänzenden Stellungnahme (Nr. 211792-01).

Mit vorgenannten Beschluss schließt sich der Rat einstimmig der Empfehlung des Hauptausschusses vom 03.02.2022 und somit der einstimmigen Empfehlung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vom 24.11.2021 an.

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:

  1. Dem vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage

1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die Seite 2 von 4

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—— nächsten fünf Jahre die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur

Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele umzusetzen. Hierzu ist die Schaffung der Voraussetzungen für die nachfolgend dargestellten personalwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich:

a) a) 10 Stellen (4 Stellen mit Stellenwert A 7 Laufbahngruppe 1.2 und 6 Stellen mit Stellenwert A 8 Laufbahngruppe 1.2) für die Wahrnehmung der Funktion eines 24 h zu besetzenden Rettungswagens (RTW) auf der Feuer- und Rettungswache 2, Bonn-Beuel ab 01.01.2023 (706.000,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, planerische Umsetzung durch Einstellung von 10 (Ober-) Brandmeister*innen zum 01.01.2023, bei Bedarf erfolgt ein Ausgleich durch Einstellung von Brandmeisteranwärter*innen zum 01.09.2022)

b) b) 2 Stellen mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Notrufbearbeitung in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst. (Einrichtung im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/24, Anteil Rettungsdienst 83.742,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten, Anteil Feuerwehr 83.742,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

c) c) Verlagerung der Stelle 37/100035 (zuständig für Interhospitaldispositionen) in die Leitstellendienstgruppen und Anbringung eines k.u.-Vermerks aufgrund der geänderten Arbeitsorganisation (aktuell: A 09 Laufbahngruppe I.2. + Z, zukünftig: A 09 Laufbahngruppe I.2)

d) d) 1 Stelle mit Stellenwert A 9 Laufbahngruppe 1.2 für die Sachbearbeitung und operative Unterstützung der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung ab 01.01.2023 (83.742,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

e) e) 1 Stelle mit Stellenwert TVöD E 8 für die Koordination und operative Unterstützung von Hygiene- und Desinfektionsaufgaben und Logistik im Rettungsdienst ab 01.01.2023 (58.103,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

f) f) 1 Stelle mit Stellenwert TVöD E 6 für Aufgaben der Materialversorgung und Rettungsdienstlogistik ab 01.01.2023 (55.471,00 € p.a. durchschnittl. Stellenkosten)

Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Die Refinanzierung erfolgt für 2023 und die Folgejahre durch Berücksichtigung im Seite 3 von 4

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—— Rahmen der Anpassung der Rettungsdienstgebührensatzung ab 2023 ff. Ausnahme hiervon ist die Einrichtung der 2 Stellen im Bereich der Notrufbearbeitung in der Leitstelle. Hier erfolgt für den rettungsdienstlichen Aufgabenanteil eine 50%-Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren. Die Personalkosten für die personalwirtschaftlichen Maßnahmen ab 2023 werden in den Haushaltsplanungen 2023/2024 berücksichtigt. Um eine zeitgerechte Besetzung der o.g. Stellen sicherzustellen, sind entsprechende personalwirtschaftliche Verfahren frühzeitig in 2022 durchzuführen.

  1. Die Kosten des Rettungsdienstes sind durch Gebühren refinanziert.

Eine vollständige Übersicht wird nach Abschluss des auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans durchzuführenden Auswahlverfahrens der Leistungserbringer im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 vorgelegt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt etatisiert bzw. finden in der Haushaltsplanung ab 2023 Berücksichtigung, parallel erfolgt ab 2023 eine vollständige Gebührenrefinanzierung.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49040/pdf

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