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Ö 5.15 Zielbeschluss zur Errichtung eines Studierendenwohnheims mit Kindertagesstätte an der Hirschberger Straße im Ortsteil Neu-Tannenbusch, Stadtbezirk Bonn

beschlusstext · 2021-09-16 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.15 Zielbeschluss zur Errichtung eines Studierendenwohnheims mit Kindertagesstätte an der Hirschberger Straße im Ortsteil Neu- Tannenbusch, Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen

202314

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09), Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss:

  1. Dem Planungsziel, auf einer Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil

Tannenbusch zwischen den Straßen Hirschberger Straße, Agnetendorfer Straße und Oppelner Straße ein neues Studierendenwohnheim mit Kindertagestätte zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Dem Antrag des Studierendenwerkes AöR Bonn vom 03.06.2020 auf

Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen Bebauungsplan rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7324-5 aus dem Jahr 1974 ersetzt, wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan 6123-1 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und - mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet.

  1. Das Wettbewerbsverfahren ist so zu wählen, dass im Plangelände

architektonisch tatsächlich – und nicht nur farblich oder durch aufgeklebte Riemchen – variierende Gebäudetypen entstehen, möglichst auch Baufenster für nicht nur ein Architekturbüro.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der hohen Anzahl an neuen

Wohneinheiten, der Bedeutung für den Ortsteil bei gleichzeitiger Schaffung einer Kindertagesstätte mit hoher Priorität eingestuft.

  1. Im Plangebiet muss eine studentische Infrastruktur – auch im

Freizeitbereich – berücksichtigt werden, so etwa durch Räume für Gruppennutzungen, Café, mindestens temporär nutzbare Kneipe und Ähnliches. Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2

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  1. Das Gebäude soll mindestens KFW 40 entsprechen.

Die hervorgehobenen Veränderungen ergeben sich aus der Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen, der sich der Rat mehrheitlich angeschlossen hat.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49874/pdf

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